Merkel befürchtet „Anklagegipfel“ – Geimpfte und Getestete werden nicht die gleichen Rechte bekommen

Kanzlerin Angela Merkel hat vor dem Impfgipfel von Bund und Ländern am Nachmittag davor gewarnt, in der Diskussion über die Rückgabe von Freiheitsrechten Geimpfte und Getestete gleichzustellen.
Epoch Times26. April 2021

Am Montag um 15 Uhr wollen Bund und Länder über den Fortschritt bei den Impfungen reden. Bei dem Gespräch geht es um die Rechte, die Geimpfte zurückbekommen sollen, – und die Frage, wie lange die bisherige Impfpriorisierung noch gelten soll.

Laut „Bild“-Informationen befürchtet Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einen „heftigen Streit“ bei dem Treffen. „Das wird ein Anklagegipfel, wenn ich mir die Wortbeiträge der A-Seite anschaue“, soll sie bei der CDU-Präsidiumsschalte gesagt haben. Mit „A-Seite“ sind hier die A-Länder, also die SPD-geführten Bundesländer gemeint.

Die Kanzlerin soll ebenfalls gesagt haben, dass für Getestete nicht das gelten könne, was für vollständig Geimpfte gilt. „Sicherheit der Impfung ist viel robuster als die Sicherheit der Tests!“, zitiert „Bild“ die Kanzlerin.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte im Präsidium, dass die Abstandsregeln und die Masken noch bleiben müssten, bis die Gruppenimmunität erreicht sei.

Der Gesundheitsminister forderte außerdem, „die Erfolgsgeschichten“ der Impfung in der Öffentlichkeit zu erzählen. Er warnte die Kanzlerin davor, die Priorisierung pauschal aufzuheben. Merkel soll bei der CDU-Schalte zudem gesagt haben, dass Lehrer und andere „kein Verständnis“ für eine Aufhebung der Priorisierung hätten.

Eckpunktepapier der Regierung 

Im Wesentlichen geht es bei dem Gipfel darum, Geimpften und Genesenen die gleichen Rechte einzuräumen wie negativ Getesteten, wie aus einem Eckpunktepapier der Bundesregierung hervorgeht.

Was sind die grundsätzlichen Überlegungen der Regierung? Wenn wissenschaftlich belegt sei, dass bestimmte Menschen nicht mehr ansteckend sind oder das Restrisiko einer Weiterübertragung gering ist, „dürfte es in Bezug auf diese Personengruppen schon an der Geeignetheit, jedenfalls aber an der Erforderlichkeit oder Angemessenheit vieler Schutzmaßnahmen fehlen“, heißt es in einem am Wochenende bekannt gewordenen Eckpunktepapier der Bundesregierung.

Um welche Gruppen geht es?

Geimpfte: Der vollständige Impfschutz besteht dem Papier zufolge 14 Tage nach der letzten Impfung. Bei Biontech, Moderna und AstraZeneca gibt es zwei Impfungen, bei dem neu in Deutschland verfügbaren Vakzin von Johnson & Johnson ist es eine Impfung. Ausdrücklich weist die Bundesregierung in dem Papier darauf hin, dass die Impfwirkung bei Virusvarianten abgeschwächt sein kann.

Genesene: Als Genesen gilt, wer ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen kann. Dies gilt bis zu sechs Monate nach der Feststellung der Genesung.

Getestete: Als negativ getestet kann anerkannt werden, wer das entsprechende Resultat aus einem PCR-Test, einem Schnelltest oder einem unter Fachaufsicht durchgeführten Selbsttest vorweisen kann. Zum Teil könnten Geimpfte und Genesene aber „besser gestellt werden als durch einen Antigentest negativ Getestete“, heißt es einschränkend in dem Papier.

Entfallen für Geimpfte die bisherigen Maßnahmen? Nein. Da bislang nicht wissenschaftlich hinreichend belegt sei, dass es einen vollständigen Schutz gibt, seien Schutzmaßnahmen wie Maskentragen, Abstand halten und Lüften in geschlossenen Räumen weiter notwendig, urteilt die Bundesregierung.

Wer trotz Impfung Symptome hat, wie sie auch bei einer Corona-Erkrankung auftreten, muss sich unter Umständen erneut testen lassen.

Welche Möglichkeiten sollen Geimpfte zurückbekommen?

Einkaufen, Sport und Dienstleistungen: Geimpften und Genesenen sollen dieselben Ausnahmen eingeräumt werden, die im Infektionsschutzgesetz bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 für Getestete vorgesehen sind. Ebenso erfasst sind bestimmte sportliche Betätigungen sowie Besuche bei Friseur oder Fußpfleger.

Reisen: Auch bei den Einreiseregelungen werden für die Gruppen der Geimpften und Genesenen dieselben Ausnahmen eingeräumt, die dort für Getestete bestehen. Einer Quarantäne nach der Rückkehr aus dem Ausland sollen sich Geimpfte und Genesene nicht mehr unterziehen müssen – außer, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet zurückkommen.

Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen: Insbesondere in Alten- und Pflegeeinrichtungen soll es Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen geben. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung sollen die dortigen Besuchsmöglichkeiten wieder erweitert werden, wenn es keinen Corona-Ausbruch gibt. Zudem solle es wieder „wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote“ geben.

Haben die Geimpften Anspruch auf die Öffnung von Einrichtungen? Nein. Es geht nur um den erleichterten Zugang für Einrichtungen, die im Zuge der gültigen Regeln oder von Lockerungen ohnehin öffnen.

Müssen Nicht-Geimpfte Einschränkungen fürchten? Nein. Supermärkte, Drogerien, aber auch der öffentliche Nahverkehr sollen weiterhin allen Menschen offen stehen.

Wann könnten die Maßnahmen insgesamt aufgehoben werden? Das dürfte noch eine Weile dauern. Die Schutzmaßnahmen könnten fallen, „sobald eine Gemeinschaftsimmunität der Bevölkerung erreicht ist“, heißt es in der Vorlage der Regierung.

Dies könne erreicht werden, wenn die Impfstoffhersteller die zugesagten Mengen lieferten, es in der gesamten Bevölkerung eine hohe Impfbereitschaft gebe und sich die Lage international verbessere.

Wann könnte die Impfpriorisierung fallen? Die Bundesregierung will die Reihenfolge, nach der bislang Menschen mit dem erhöhten Risiko einer schweren Erkrankung bevorzugt werden, im Juni abschaffen. Die Ärzte wollen das schneller bewerkstelligen, auch aus der Politik gibt es entsprechende Forderungen.

Letztlich hängt alles daran, wie es mit den Impfstofflieferungen weitergeht. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erwartet, das sich die Zahl der Impfungen in den Arztpraxen in dieser Woche auf zwei Millionen erhöht, kommende Woche rechnet er bereits mit drei Millionen. (afp/sza)



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