Gedenktafeln an Gerichtsgebäuden könnten an Mitglieder der NS-Justiz erinnern und sollten deswegen bundesweit überprüft werden – das fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV). Noch immer existierten Gedenktafeln wie eine im Gebäude des Bundesgerichtshofs (BGH), mit denen an Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft erinnert werde, die nach dem Zweiten Weltkrieg in sowjetischen Internierungslagern umkamen, erklärte der DAV am Dienstag in Essen. Eine Aufarbeitung, welche Rolle die auf diese Weise Geehrten spielten, sei notwendig. Im ersten Obergeschoss des BGH-Hauptgebäudes in Karlsruhe befindet sich wenige Schritte neben dem Dienstzimmer des Präsidenten eine marmorne Gedenktafel mit der Aufschrift: "Zum Gedächtnis der 34 Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft, die in den Jahren 1945 und 1946 in den Lagern Mühlberg an der Elbe und Buchenwald umgekommen sind." Die Tafel wurde im Oktober 1957 angebracht. Gedenktafeln für NS-Justizvertreter sind "inakzeptabel" "Wenn noch heute im Gebäude des Bundesgerichtshofs an belastete Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft gedacht wird, dann ist dies inakzeptabel", erklärte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg. Es dränge sich deshalb die Frage auf, in welchen deutschen Gerichten es ähnliche Tafeln gebe. "Der Bundesjustizminister und die Landesjustizverwaltungen stehen hier in der Verantwortung, finanzielle Mittel zur Aufarbeitung zur Verfügung zu stellen, damit die Gerichtshöfe ihrer Aufgabe nachkommen können", erklärte Schellenberg weiter. Der DAV begrüße die Anstrengungen des BGH, sich für eine Erinnerungskultur einzusetzen. (afp)