Neues Gesetz in Bayern: Psychisch kranke Menschen werden wie Straftäter behandelt

Erst das umstrittene „Polizeiaufgabengesetz" und nun das „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“: Bayern will Menschen mit einer psychischen Erkrankung in Zukunft einsperren, überwachen und persönliche Daten fünf Jahre speichern. Doch warum solche extremem Maßnahmen? Fachleute und Politiker sind außer sich.
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Symbole der Gerichtsbarkeit.Foto: iStock
Epoch Times18. April 2018

Das neue umstrittene „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“ in Bayern will depressive Menschen künftig registrieren – und behandeln wie Straftäter. Die Patientendaten sollen polizeilich erfasst und für fünf Jahre gespeichert werden. Experten sind schockiert.

Melanie Huml, Bayerns Gesundheitsministerin, und Sozialministerin Kerstin Schreyer stellten einen Entwurf des „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“ vor. Damit wolle man die Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Krisen weiter ausbauen, heißt es bei „Focus Online“.

Das Ziel dabei sei, ‚Hilfebedürftige frühzeitig aufzufangen und sie – soweit erforderlich – freiwillig in weitere Versorgungsangebote zu vermitteln“, sagte Huml weiter.

„Öffentlich-rechtliche Unterbringung“

Das Hauptaugenmerk bei diesem Gesetzesentwurf liegt dabei auf der „öffentlich-rechtlichen Unterbringung“. Unter anderem heißt es im Gesetzesentwurf:

Wer aufgrund einer psychischen Störung, insbesondere Erkrankung, Rechtsgüter anderer, das Allgemeinwohl oder sich selbst erheblich gefährdet, kann gegen oder ohne seinen Willen untergebracht werden.“

Unter der Überschrift: Sofortige vorläufige Unterbringung durch die Polizei, heißt es weiter: „Kann im Fall des Art. 11 auch eine behördliche Entscheidung nicht rechtzeitig ergehen, kann die Polizei die sofortige vorläufige Unterbringung anordnen und die betroffene Person durch Überstellung an das Klinikpersonal einliefern.“

Das Ziel sei die Gefahrenabwehr und der Schutz des Allgemeinwohls. Ebenso ist das Besuchsrecht unter Artikel 23, die Überwachung und das Fixieren geregelt.

Krisendienste

Weiterhin sieht der Entwurf vor: Die Bezirke sollen selbst organisiert, durch Beauftragte psychosoziale Beratungs- und Hilfsangebote für Menschen in psychischen Krisen einrichten, „betreiben und bedarfsgerecht weiterentwickeln.“

Weiter heißt es: „Die Krisendienste umfassen jeweils eine Leitstelle und, daran angegliedert, mobile Fachkräfte des Krisendienstes, die auf Anforderung durch die Leitstelle vor Ort tätig werden.“

„Im Hinblick auf die regionalen Besonderheiten soll jeder Bezirk über eine eigene Leitstelle verfügen.“ Diese seien dann unter einer bayernweit einheitlichen Rufnummer rund um die Uhr erreichbar.

Datenerfassung des Patienten

Mit der Unterbringungsdatei hat der Freistaat Bayern zu jeder Zeit die Möglichkeit, zu wissen, welche Person zu welchem Zeitpunkt in der Einrichtung untergebracht ist. Auch wenn Personen nur kurzfristig in die Psychiatrie eingewiesen wurden, werden sie erfasst und ihre Daten fünf Jahre lang gespeichert.

Weiter heißt es: „Die Fachaufsichtsbehörde ist verpflichtet, die Daten zu sammeln (Unterbringungsdatei) und stets auf dem Laufenden zu halten.“

„Eine solche Datei gibt es meines Wissens bisher nirgends“

Auch wenn es durch dieses Gesetz keine Einschränkungen, beispielsweise für eine Beamtenlaufbahn, gebe, so stelle dies doch eine nicht unerhebliche Diskriminierung der betroffenen Personen dar, kritisierten Fachverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme, so berichtet „Zeit Online“.

Psychiater Thomas Pollmächer aus Ingolstadt ist Vorstandsmitglied der deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), welche die Erklärung unterschrieben hat.

„Eine solche Datei gibt es meines Wissens bisher nirgends“, sagte Pollmächer der Zeitung. Er kenne ebenfalls die Psychiatriegesetze anderer Bundesländer und ist der Ansicht, dass Länder die Patienten eher anonym erfassen sollten. Es solle mehr darauf geachtet werden wie häufig es zu Zwangsmaßnahmen und Zwangsbehandlungen komme, um daraus zu lernen und Schlüsse zu ziehen.

„Aus solchen Daten können wir lernen und Schlüsse ziehen“, so der Psychiater weiter. Auf diese Weise ist es in Baden-Württemberg geregelt.

Politiker und Ärzte äußerten Bedenken: Wenn Behörden uneingeschränkten Zugriff auf die persönlichen Daten von Patienten haben, werden sich diese kriminalisiert und überwacht fühlen. Dies treffe auch jene, die nicht „öffentlich-rechtlich untergebracht“ sind, sondern freiwillig in die psychiatrische Einrichtung gegangen seien, heißt es weiter.

„Die Staatsregierung macht „Law-and-Order“-Politik auf Kosten psychisch kranker Menschen!“

„Depressive Menschen sollen in Bayern künftig in Krankenhäusern festgesetzt werden können, ohne dass eine Straftat vorliegt. So steht es im Gesetzentwurf, der vom Kabinett Söder verabschiedet worden ist.“

Erst das umstrittene ‚Polizeiaufgabengesetz‘, jetzt das ‚Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz‘. Die Staatsregierung setzt ihren sicherheitspolitischen Amoklauf fort und will ihre ‚Law-and-Order‘-Politik nun auch auf Kosten psychisch kranker Menschen forcieren!“ So lautet die Kritik des AfD-Landesvorsitzenden Martin Sichert (MdB).

Der bayrische Ministerpräsident verkenne dabei vollkommen die Realität. Denn sie selbst seien es, die die Verantwortung für die „marode Sicherheitslage in unserem Land“ tragen und nicht die Menschen mit psychologischen Problemen.

Wir brauchen keinen Überwachungsstaat und keine Polizeibefugnisse, wie wir sie aus US-amerikanischen Actionfilmen kennen!“

Stattdessen müsse man die Ursachen bekämpfen – Stopp der illegalen Masseneinwanderung, Überwachung unserer Grenzen und konsequente Abschiebung krimineller arabischer Familienclans, fordert Sichert in einer Pressemitteilung von 16. April.

„Dann sind die Sicherheit und Ordnung für unsere Bürger in unserem Land wiederhergestellt!“, heißt es in der Pressemitteilung. (vm)

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