
Rechtsextrem oder nicht rechtsextrem? Wenn Verfassungsschützer nicht einer Meinung sind
Das Bundesamt für Verfassungsschutz zitiert die Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré mehrfach in seinem Gutachten. Dieses hatte zu einer kurzzeitigen Hochstufung der Bundes-AfD als „gesichert rechtsextrem“ geführt. Eine Anfrage an die Landesregierung überrascht.

Landtagsabgeordnete Lena Kotré wehrt sich gegen die Verfassungsschutz-Einstufung ihrer Partei als ‚gesichert rechtsextrem‘.
Foto: Sean Gallup/Getty Images
Ist die brandenburgische Landtagsabgeordnete Lena Kotré als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft? Eine Bewertung, an der sich offenbar die Geister der Verfassungsschützer scheiden. In dem Bundesgutachten, das seit dieser Woche aufgrund von Veröffentlichungen durch verschiedene Medien in voller Länge einsehbar ist, legt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nahe, dass die 37-Jährige als gesichert rechtsextrem einzuordnen ist.
In dem Gutachten, welches als Grundlage für eine kurzzeitige Hochstufung der Bundes-AfD diente, hat das BfV eine ganze Reihe von Aussagen der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der AfD Brandenburg als auch anderen Parteimitgliedern, darunter 13 Landtagsabgeordneten, zusammengetragen.
Eine davon hat Kotré in einem kurzen Video auf YouTube wiedergegeben: „Ehemänner, Söhne, die dort in diesen frauenfeindlichen Kreisen, in diesen frauenfeindlichen Kulturen sozialisiert wurden, kommen hierher und implizieren ihr Frauenbild immer weiter in die Gesellschaft. Wir deutschen Frauen sind die Leidtragenden. Das darf nicht sein. Wir müssen uns immer wieder gegen diese schleichende Islamisierung stellen.“
Nachzulesen ist das Zitat auf den Seiten 463/464 des Bundesgutachtens unter der Überschrift „Muslim- und islamfeindliche Aussagen und Positionen“. Das Originalzitat hat sie laut dem BfV am 6. Oktober 2024 auf X veröffentlicht, in dem sie sich gegen die Aufnahme von Frauen aus Afghanistan und den Familiennachzug aussprach.
Je ein Wort als Antwort auf Fragen an die Landesregierung
Dieses Zitat, das von der „Meinungsfreiheit absolut gedeckt ist“, so die Rechtsanwältin, sei nun zum Vorwand genommen worden, „um uns Verfassungswidrigkeit anzuhängen“.
Doch damit, so die AfD-Politikerin weiter, sei das Ende der „Kuriositäten“ nicht erreicht. So habe sie vor einigen Wochen in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung wissen wollen, ob sie als rechtsextrem eingestuft werde.
Hintergrund war ein mittlerweile gelöschter, aber hier noch gesicherter Artikel der BZ vom 24. September 2024. Er trug die Überschrift „Staatsfeinde im Landtag – Jeder 3. AfD-Abgeordnete ist ein Rechtsextremist“. Die BZ zitierte dabei anonyme „Sicherheitskreise“.
In dem Artikel, so Kotré in ihrer Anfrage, sei sie „indirekt als ‚Rechtsextremistin‘“ bezeichnet worden. Von der Landesregierung wolle sie nun wissen, ob es im Zusammenhang mit dem Artikel öffentliche Aussagen des Brandenburger Verfassungsschutzes oder „sonstiger Sicherheitskreise“ gebe, in denen sie als „gesichert“ oder „erwiesen rechtsextrem“ eingestuft werde. Auch interessiere sie, ob der Verfassungsschutz sie überhaupt als rechtsextrem einstufe, und wenn ja, aus welchen Gründen.
Dem Landtag reichte in seiner Antwort vom 14. Mai auf beide Fragen je ein Wort: „Nein“.
Kotré: Bundesgutachten ist eine „reine Zitatensammlung“
Die scheinbar unterschiedlichen Einschätzungen von Bundes- und Landesverfassungsschützern erklärt Kotré damit, dass „die eine Hand weiß nicht, was die andere tut“. Und das mache „ganz klar deutlich“, dass es sich bei dem Bundesgutachten um eine „reine Zitatensammlung“ handele. Dies seien „Zitate, die verfassungsmäßig gedeckt sind, die absolut der Meinungsfreiheit entsprechen“.
Im Bundesgutachten ist die innen- und remigrationspolitische Sprecherin der AfD Brandenburg an mindestens elf Stellen erwähnt. Unter anderem wird auch ihre Aussage „Kennt die Gier der Kartell-Politiker überhaupt noch Grenzen? In Berlin und Brandenburg offenbar nicht!“ zitiert (Seite 953). Der Kartellbegriff scheint den Verfassungsschützern hier von Bedeutung zu sein, da „die Bezeichnung als ‚Kartellpartei‘ […] neben einer Diffamierung auch zusätzlich die Unterstellung eines illegalen Handelns“ beinhalte.
Auch ihr Kommentar zum Messerangriff eines ausreisepflichtigen Afghanen auf eine Kindergartengruppe am 22. Januar in Aschaffenburg taucht im Bericht auf. Dort wird sie auf Seite 912 mit Verweis auf ein auf X veröffentlichtes Video wie folgt zitiert: „Remigration hätte das Leben des Kindes und des Mannes, der versucht hat, das Kind zu beschützen, retten können. Es ist unfassbar und es macht mich als Mutter wahnsinnig betroffen, wenn ich das höre. Man gibt morgens sein Kind in der Kita ab und wird es dann am Abend nicht mehr wiedersehen, weil diese ungezügelte Masseneinwanderung von Messermigranten in unser Land hier Einzug gehalten hat.“
Die Bundes-AfD gilt mittlerweile wieder als „Verdachtsfall“. Das BfV entschied im Rahmen einer Stillhaltezusage, die AfD bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zu bezeichnen.
Die Landes-AfD in Brandenburg hingegen gilt seit Mitte April als „gesichert rechtsextrem“, welches erst am 5. Mai bekannt gegeben wurde. Das zugrunde liegende Gutachten wurde nicht öffentlich gemacht.
Nach einem zweijährigen Volontariat arbeitet Oliver Signus seit mehr als 30 Jahren als Redakteur. Seit 2022 schreibt er für Epoch Times. Dabei ist die vielschichtige, abwechslungsreiche Arbeit das tägliche Salz in der Suppe. Als Schwerpunkte haben sich die brisanten Themen unserer Zeit wie das World Economic Forum (WEF) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) herauskristallisiert.
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