Richterbund: Justiz bleibt trotz Corona-Krise funktionsfähig

Oberverwaltungsgerichte in Berlin und in Greifswald halten die behördlichen Anordnungen zur Schließung von Warenhäusern wegen der Corona-Krise für vertretbar. Der Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof hatte dagegen Eilanträge eingereicht.
Titelbild
Ein Richterhammer liegt auf der Richterbank. Symbolbild.Foto: Uli Deck/dpa/dpa
Epoch Times19. April 2020

Die Schließung von Warenhäusern wegen der Corona-Krise sind vertretbar, Richter wiesen in am Freitagabend veröffentlichten Entscheidungen Eilanträge dagegen ab. Insbesondere der Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof geht in mehreren Bundesländern gegen die Schließung seiner Filialen vor.

Die behördlichen Anordnungen seien „bei summarischer Prüfung durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt und mit dem Grundgesetz vereinbar“, teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit. „Warenhäuser müssten nicht gleich behandelt werden wie Einzelhandelsgeschäfte, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen und deshalb von der Schließung ausgenommen sind“, hieß es dazu weiter. (AZ: OVG 11 S 22/20 und OVG 11 S 23/20)

In einer ähnlichen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zu einem Einantrag von Karstadt Kaufhof hieß es, die Regelung „der Schließung sämtlicher Verkaufsstellen des Einzelhandels unter gleichzeitiger Bestimmung ausdrücklich bezeichneter Ausnahmefälle erweise sich auch im konkreten Einzelfall der Antragstellerin als noch verhältnismäßiger, insbesondere erforderlicher und angemessener Eingriff in ihre Rechte“. Für eine unterschiedliche Behandlung verschiedener Branchen und Warenangebote lägen hinreichende sachliche Gründe vor. (AZ: 2 KM 333/20 OVG)

Schutzschirm für den Warenhauskonzern

Karstadt Kaufhof hatte sein juristisches Vorgehen am Freitag damit begründet, dass die Schließung der Filialen des ohnehin angeschlagenen Konzerns zur Eindämmung der Corona-Pandemie „ein gravierender Einschnitt für das Tagesgeschäft und sämtliche Umsätze des Unternehmens“ sei. Diesbezügliche Eilanträge gab es auch vor Oberverwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen und in Bremen. Dort werden Entscheidungen in den kommenden Tagen erwartet.

Der Warenhauskonzern bereitet gerade seine Sanierung in einem sogenannten Schutzschirmverfahren vor, das er Anfang April beim zuständigen Amtsgericht in Essen beantragt hatte. In der Corona-Krise hat sich das Unternehmen auch bereits um Staatshilfen bemüht und Kurzarbeit eingeführt. Medienberichten zufolge will der Konzern, der dem Österreicher René Benko und seiner Holdinggesellschaft Signa gehört, außerdem bis mindestens Juni keine Miete für seine Kaufhäuser zahlen.

Der in dem Schutzschirmverfahren bestellte Sachverwalter Frank Kebekus bezeichnete in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ Einschnitte als wohl unumgänglich. Er sei aber zuversichtlich, dass es bei den Warenhäusern „keinen Kahlschlag“ geben werde. Das Ziel sei, möglichst wenige Häuser zu schließen. Zu den Schließungen wegen der Corona-Krise sagte Kebekus: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Möbelhäuser öffnen dürfen, aber kein Karstadt oder Kaufhof.“

Die Justiz ist funktionsfähig

Der Deutsche Richterbund (DRB) wertete die aktuellen Gerichtsentscheidungen zu den Eilanträgen auch als Beleg für die Funktionsfähigkeit der Justiz. „Trotz Notbetriebs üben die Gerichte ihre Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive in Eilverfahren zügig und effektiv aus, sagte der DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP. „Der Zugang zum Recht ist und bleibt auch in der Krise gewährleistet“, hob er hervor.

„Verfassungs- und Verwaltungsgerichte haben die Corona-Beschränkungen bereits vielfach überprüft und gegebenenfalls korrigiert“, sagte Rebehn dazu weiter. „Die Justiz bewährt sich auch in der Corona-Krise beim Rechtsschutz für Bürger und Unternehmen“, hob er hervor. „Der Zugang zum Recht ist und bleibt auch in der Krise gewährleistet.“

Derzeit würden sich die Gerichte auch darauf vorbereiten, ihren Betrieb „Schritt für Schritt“ wieder hochzufahren, sagte der DRB-Bundesgeschäftsführer. Dabei müssten allerdings strikte Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden. In den vergangenen Wochen hatten öffentliche Gerichtsverhandlungen wegen der Pandemie in der Regel nicht stattfinden können.



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