Sachsen: Grüne fordern kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer

Die Grünen im Sächsischen Landtag fordern das Kommunalwahlrecht für dauerhaft in Sachsen lebende Ausländer - auch Nicht-EU-Ausländer. „Wir wollen, dass dauerhaft in Sachsen lebende Ausländerinnen und Ausländer in den sächsischen Städten und Gemeinden wählen gehen dürfen und gewählt werden können."
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Skyline von Dresden.Foto: iStock
Epoch Times24. Mai 2018

Die Fraktion Bündnis 90/Grüne im Sächsischen Landtag fordert das Kommunalwahlrecht für dauerhaft in Sachsen lebende Ausländerinnen und Ausländer. Ein entsprechender Gesetzentwurf steht am kommenden Donnerstag (31. Mai) zur ersten Lesung auf der Tagesordnung der Landtagssitzung, wie Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Grünen in Sachsen, in einer Pressemitteilung bekannt gab.

„Wir wollen, dass dauerhaft in Sachsen lebende Ausländerinnen und Ausländer in den sächsischen Städten und Gemeinden wählen gehen dürfen und gewählt werden können. Wer schon seit vielen Jahren hier lebt, arbeitet, Steuern zahlt und Familien gegründet hat und damit zum Gemeinwesen beiträgt, soll auch das Recht haben, mit zu entscheiden“, erklärt Petra Zais. Und weiter:

Das wichtigste demokratische Mittel für die direkte Mitgestaltung des Zusammenlebens in den Gemeinden darf Ausländerinnen und Ausländern nicht länger vorenthalten werden.“

Es passe nicht zu einer lebendigen Demokratie, „einerseits Integrationsbemühungeneinzufordern und andererseits politische Teilhabe zu verweigern“. Integration und Partizipation, „mit dem Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und das Leben in der Gemeinde zu gestalten“ gehörten untrennbar zusammen.

In Sachsen leben 134.620 Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU Staaten (Stand Ende 2016). Anders als EU-Bürgern ist es dauerhaft in Deutschland lebenden Nicht-EU-Ausländerinnen und -Ausländern in Sachsen wie auch in allen übrigen Bundesländern verwehrt, bei Kommunalwahlen ihre Stimme abzugeben.

Petra Zais erklärt:

Mit dem Gesetzentwurf stellen wir in der Sächsischen Verfassung klar, dass neben deutschen Staatsangehörigen und Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern auch Angehörige anderer Staaten kommunalwahlberechtigt sein können.“

Und weiter: „Zugleich regeln wir in der Gemeinde- und in der Landkreisordnung, dass jeder Ausländer und jede Ausländerin, der oder die im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes ist, Bürger der Gemeinde und damit wahlberechtigt ist.“

„Mit der Anknüpfung des Wahlrechts an ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht wollen wir sicherstellen, dass ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung vorhanden sind“, führt Zais aus.

Der Gesetzentwurf kann hier (Text) nachgelesen werden; ein dazugehöriges Eckpunktepapier der Grünen und ein entsprechendes Rechtsgutachten mit dem Titel „Ausweitung des Kommunalwahlrechts auf Drittstaatsangehörige im Freistaat Sachsen“, geschrieben von Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein im Auftrag der GRÜNEN-Landtagsfraktion hier.

(ks)



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