Streit über „Corona-Basisschutz“ geht weiter

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Corona-TestFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times27. Februar 2022

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Der Streit über die sogenannten niedrigschwelligen Corona-Schutzmaßnahmen, mit denen Bund und Länder die Pandemie nach dem Auslaufen aller bisherigen Verordnungen am 19. März bekämpfen wollen, geht weiter.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr sprach sich in der „Welt“ für einen größeren Einfluss des Bundestags auf das Pandemie-Management aus. „Fundamentale Grundrechtseinschränkungen auf Vorrat darf es nicht geben“, sagte er der Zeitung mit Blick auf die bevorstehende Neufassung des Infektionsschutzgesetzes.

„Sollte sich eine Situation ergeben, in der weitere Maßnahmen nötig werden, ist der Bundestag jederzeit in der Lage, diese auch zügig zu beschließen.“ Die Neufassung soll am 18. März sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat verabschiedet werden.

Der FDP-Politiker sprach sich dafür aus, den Ländern künftig nur im Ausnahmefall die Möglichkeiten zu eigenen Corona-Verordnungen zu geben. „Vorstellbar wäre – neben Maßnahmen zum besonderen Schutz vulnerabler Gruppen und der Möglichkeit für die Länder, eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr beizubehalten – folgendes Vorgehen: Man könnte den Gesundheitsämtern die Möglichkeit geben, so wie auch bei anderen Infektionskrankheiten vorzugehen, wenn es zu Ausbrüchen in Einrichtungen kommt.“

Dagegen plädierte der stellvertretende SPD-Fraktionschef Dirk Wiese für deutlich weitergehende Kompetenzen der Bundesländer im Pandemie-Management. „Wir sollten den Ländern die Möglichkeit einräumen, auch weiterhin flexibel auf die jeweilige Corona-Lage zu reagieren“, so Wiese. „Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler ist eine gute Grundlage, um das Infektionsschutzgesetz über den 19. März hinaus anzupassen.“

In dem Beschluss hatten die Länder als „niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen“, die sie künftig ergreifen können müssten, unter anderem die Maskenpflicht, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, bestimmte Testerfordernisse und die „Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus“ genannt. Der Gesetzentwurf für die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wird derzeit federführend vom Bundesgesundheitsministerium erarbeitet. (dts/red)



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