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plus-iconDokument offenbart viele Mängel

Tote Wähler, fehlende Ausweiskontrollen, verschwundene Wahlbenachrichtigungen: Muss die Bundestagswahl wiederholt werden?

Der frühere Berliner Abgeordnete Marcel Luthe legt Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl im Februar 2025 ein. Viele Fehler hätten eine Zusammensetzung im Bundestag geschaffen, die nicht dem Willen des Souveräns entspricht. Auch hätten sie verhindert, dass das BSW die Fünf-Prozent-Hürde überwinden konnte. Eine Koalition aus CDU/CSU und SPD wäre dann nicht möglich gewesen.

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Marcel Luthe hat die Bundestagswahl angefochten.

Foto: Epoch Times

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Ist das Ergebnis der vorgezogenen Bundestagswahl manipuliert worden? Den Verdacht äußerte Marcel Luthe, ehemals FDP-Politiker und ab Oktober 2020 bis zum Ende der Legislatur unabhängiges Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus.
Er hat Beschwerde gegen das Ergebnis eingelegt. Auf X hatte Luthe die Anfechtung der „Farce einer Wahl“ angekündigt.
Der Urnengang sei „bewusst und planmäßig so sabotiert worden, dass insbesondere die Auslandsdeutschen, die üblicherweise nicht die Regierungsparteien wählen, möglichst nicht wirksam wählen konnten“. Er sei nun gespannt, wie sich „die Verantwortlichen“ angesichts der Menge an Belegen „rauswinden wollen“.

Relevanz der Wahlfehler „könnte kaum größer sein“

Luthe, zurzeit Vorsitzender der Good Governance Gewerkschaft, glaubt, seinen Vorwurf mit einem rund 86-seitigen Dokument, das Epoch Times samt mehr als 200 Seiten Anlagen und Belegen vorliegt, nachweisen zu können.
Dabei zählt er eine ganze Reihe von „vermeidbaren Wahlfehlern“ auf. Sie hätten „insgesamt zu einer anderen Zusammensetzung des 21. Deutschen Bundestages geführt […], als es dem Willen des Souveräns entspricht“.
Dies sei zum Nachteil des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) geschehen. Die Partei hatte den Einzug in den Bundestag knapp verfehlt. Am Ende waren es knapp 10.000 Stimmen zu wenig. Hätte das BSW die Fünf-Prozent-Hürde überwunden, wäre eine schwarz-rote Koalition gar nicht zustande gekommen.
Die CDU und CSU hätten zusammen 13 Sitze weniger, die SPD sechs. Die meisten Mandate würde nach Luthes Berechnung die AfD (8) einbüßen, bei den Grünen und den Linken wären es je vier. In Summe wären das 35 Sitze für die Wagenknecht-Partei. „Die Relevanz des Wahlfehlers auf die Zusammensetzung des Parlaments könnte also kaum größer sein“, kommentiert er.

Verstorbene erhielten Wahlbenachrichtigungen

Auf die im Ausland lebenden Deutschen hat Luthe einen Schwerpunkt gesetzt. Deren Wahlbeteiligung habe mit rund 8,5 Prozent „signifikant“ unter der in der Gesamtbevölkerung gelegen, die bei 82,5 Prozent lag. Viele hätten darüber geklagt, dass ihre Wahlunterlagen nicht rechtzeitig angekommen seien. Das gehe aus Beschwerden hervor, die er gesammelt habe.
Tatsächlich wird die Wahlbeteiligung der Auslandsdeutschen offenbar nicht erfasst. Das geht aus einer kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom September 2021 hervor. So antwortete die Bundesregierung auf die Frage, wie viele der in das Wahlverzeichnis eingetragenen Auslandsdeutschen ihren Wahlbrief ordnungsgemäß zurückgesendet haben: „Bei der Bundestagswahl 2017 waren 112.989 im Ausland lebende Deutsche auf ihren Antrag in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen und wahlberechtigt“.
Sie würden nach den Gemeinden und Wahlbezirken, in denen sie eingetragen seien, erfasst, nicht aber nach Ort oder Land der Versendung des Wahlbriefes. Daher sei eine Wahlbeteiligung der im Ausland lebenden Deutschen nicht zu ermitteln.
Luthe kritisiert auch, dass vor der Versendung von Wahlunterlagen kein Abgleich mit dem Sterberegister stattfindet. Darauf habe er bereits bei den Wahlen in Berlin im Jahr 2021 hingewiesen. Auch damals hätten bereits Verstorbene eine Wahlbenachrichtigung erhalten.
„Das Wahlrecht in Berlin erstreckt sich nach wie vor auch auf die Einwohner auf unseren Friedhöfen – oder eben Dritte, die für diese im Wege der Briefwahl das Wahlrecht ausüben konnten.“ Als Beispiel nannte er die Aussagen eines Mannes, dessen längst verstorbener Vater an die Adresse seiner Witwe eine Wahlbenachrichtigung erhalten habe. Auch schildert Luthe Fälle, in denen seit zehn Jahren Verstorbene trotz Hinweisen von Hinterbliebenen an die Behörden nach wie vor Wahlbenachrichtigungen erhalten hätten.
Nach seinen Berechnungen seien im Februar rund 58 Millionen Menschen wahlberechtigt gewesen. Laut dem amtlichen Endergebnis waren es aber 60,5 Millionen. Somit hätten etwa 2,5 Millionen mehr Personen Wahlbenachrichtigungen erhalten, als eine Schätzung aufgrund der verfügbaren Bevölkerungsdaten vermuten ließe.

Stimmabgabe ohne Ausweisvorlage

Ein weiteres Versäumnis, das Manipulationen Vorschub leisten kann, sind fehlende Ausweiskontrollen. Luthe nennt in diesem Zusammenhang die Stadt Stuttgart: Diese habe ihren Wahlvorständen mitgeteilt, dass eine Person, die eine Wahlbenachrichtigung vorlegt, „nur in Zweifelsfällen durch einen Ausweis kontrolliert werden“ solle.
Dies widerspreche seiner Ansicht nach der Bundeswahlordnung. Ihr zufolge müsse die Identität durch einen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Die Wahlbenachrichtigung sei hingegen „ein per einfacher Post versandtes Schreiben ohne jedwedes fälschungssichere Merkmal“.
Die Regelung, nach der die bloße Wahlbenachrichtigung als Nachweis der Identität „in der Regel ausreichen“ solle, sei mit dem Grundsatz der Höchstpersönlichkeit der Wahl und den insoweit eindeutigen Bestimmungen des Wahlrechts unvereinbar, fährt Luthe fort.
Seiner Ansicht nach ermögliche sie „einen erheblichen Missbrauch“. Schließlich seien Wahlbenachrichtigungen weder fälschungssicher noch würden sie mit einem Zustellnachweis übermittelt.
Sie könnten daher auch „verloren gehen“. Unberechtigte Dritte könnten sie durch die „Praxis der Stadt Stuttgart, die aber bundesweit in einer Vielzahl von Gemeinden praktiziert wird“, nutzen. Angesichts der etwa 65.000 Urnenwahllokale könnte „dieser Wahlfehler also durchaus zu mehreren 10.000 durch Unberechtigte abgegebenen Stimmen geführt haben“.

Wahlbenachrichtigungen gingen verloren

Des Weiteren habe er verschiedentlich Meldungen über bereits ausgefüllte Stimmzettel an Wähler durch Wahlvorstände erhalten. Dies sei auch bei den Berliner Wahlen vor vier Jahren bereits der Fall gewesen.
Luthe spricht hier von einem „Phänomen“, das aber schon im Versuchsstadium eine strafbare Wählertäuschung sei (§ 108a StGB). In der Regel werde es aber von den Wahlbehörden von Amts wegen nicht angezeigt, obwohl es sich um ein Offizialdelikt handele.
Auch gingen Wahlbenachrichtigungen in Einzelfällen oder auch gehäuft auf dem Postweg verloren. Luthe schildert den Fall eines Dortmunders, der trotz rechtzeitiger Beantragung nie Briefwahlunterlagen an seine Adresse erhalten habe.
Die Gemeindebehörde habe ihm auf seine Anfrage hin mitgeteilt, dass eine Bestätigung über den Eingang seiner Briefwahlunterlagen nicht möglich sei. Auch könne er keine Auskunft darüber erhalten, ob er selbst denn „gewählt“ habe. „So ist es naturgemäß unmöglich, eine betrügerische Stimmabgabe im Namen eines Dritten überhaupt nachzuweisen“, schlussfolgert Luthe.
Eigene Ermittlungen des Wahlprüfungsausschusses wären daher angebracht, zumal bereits wenige Tausend Stimmen bundesweit erhebliche Auswirkungen auf die Mandatsverteilung gehabt hätten.
Aufgrund der zusammengetragenen Sachverhalte sei sein Einspruch begründet. Die Wahl müsse für ungültig erklärt und wiederholt werden, lautet Luthes Fazit.
Die Pressestelle von Bundeswahlleiterin Ruth Brand wollte zu den Vorwürfen Luthes nicht direkt Stellung beziehen. Auf Anfrage von Epoch Times hieß es, dass der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages die Einsprüche und anschließend eine Beschlussvorlage anfertigt. Über den Einspruch entscheidet abschließend das Plenum des Bundestages durch Beschluss. Es ist äußerst zweifelhaft, dass der frisch gewählte Bundestag dem Einspruch stattgeben wird und sich somit selbst auflösen wird.
„Die Kreis- und Landeswahlleitungen sowie die Bundeswahlleiterin werden bezüglich eingelegter Einsprüche nur eingebunden, sofern der Wahlprüfungsausschuss um eine ergänzende Stellungnahme oder Auskunft bittet. Dies ist vorliegend in Bezug auf einen etwaigen Einspruch von Herrn Luthe bisher nicht der Fall, sodass sich der von Ihnen angefragte Einspruch nebst Vorbringen unserer Kenntnis entzieht.“
Marcel Luthe hatte bereits die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2021 erfolgreich angefochten. Sie wurde am 12. Februar 2023 wiederholt und führte zu einem Wechsel der politischen Verhältnisse in Deutschlands Hauptstadt (Epoch Times berichtete).
Nach einem zweijährigen Volontariat arbeitet Oliver Signus seit mehr als 30 Jahren als Redakteur. Seit 2022 schreibt er für Epoch Times. Dabei ist die vielschichtige, abwechslungsreiche Arbeit das tägliche Salz in der Suppe. Als Schwerpunkte haben sich die brisanten Themen unserer Zeit wie das World Economic Forum (WEF) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) herauskristallisiert.

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