Die Grundrente soll beschlossen werden – Doch wie sie finanziert wird ist fraglich

Die Grundrente soll kommen - und in den nächsten Wochen im Kabinett beschlossen werden. Arbeitsminister Heil wartet nun mit einem Gesetzentwurf auf. Doch die Union hat noch viele Fragen.
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Rente.Foto: iStock
Epoch Times17. Januar 2020

Nach der Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Grundrente hat die Union den Koalitionspartner zur Klärung der Finanzierung aufgefordert.

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht zur Grundrente“, sagte ihr arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher, Peter Weiß (CDU), der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Bis zum Kabinettsbeschluss muss aber auch ihre Finanzierung geklärt werden.“ Geschehen sei dies bislang nicht, kritisierte Weiß.

Das Bundesarbeitsministerium hatte am Vortag einen Gesetzentwurf zur Grundrente in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Die Grundrente soll vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Das Arbeitsministerium rechnet bereits im ersten Jahr mit Kosten von rund 1,4 Milliarden Euro. Starten soll die Grundrente 2021.

Scholz Transaktionssteuer ist noch nicht durch

Finanziert werden soll sie unter anderem aus der geplanten europäischen Steuer auf Aktienkäufe, hatte es bisher geheißen. Einen Entwurf dazu gibt es aber noch nicht. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte seine Pläne auf europäischer Ebene vorgestellt. Andere Länder müssen aber noch mitziehen.

Weiß kritisierte, der Gesetzentwurf zur Grundrente lasse offen, woher die Steuermittel zur Finanzierung kommen sollen. „Die bisherigen Pläne für eine Finanztransaktionssteuer sind nicht ausgereift und ihre Einführung im europäischen Kontext ist noch nicht absehbar“, sagte er. Gewährleistet sein müsse, dass bei einer solchen Steuer Altersvorsorgevermögen und Kleinanleger verschont werden.

„Darüber hinaus haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch Fragen zur vorgeschlagenen Höhe des anrechenbaren Einkommens“, sagte Weiß.

Den vollen Rentenaufschlag erhalten sollen nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner nicht über 1250 Euro bei Alleinlebenden und 1950 Euro bei Paaren liegt. Die Unionsfraktion werde genau darauf achten, dass nur die Menschen die Grundrente bekommen, die sie auch wirklich brauchen.

Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Focus“ gibt es in der Union auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Entwurf. So sollten bei der Einkommensprüfung auch die Einkommen von Ehepartnern berücksichtigt werden. Bei unverheirateten Paaren in einem Haushalt finde diese Prüfung dagegen nicht statt.

Verheiratete kommen schlechter weg

Dadurch könnten es Verheiratete schwerer haben, Grundrente zu beziehen, und wären unzulässigerweise schlechter gestellt. „Der Gesetzentwurf hält die vereinbarten Bedingungen nicht ein“, sagte Unions-Fraktionsvize Carsten Linnemann dem Magazin. „Mit diesem Vorschlag würden neben den Rentnern mit hohen Vermögen nun auch Rentner mit einem hohen Einkommen einen Grundrentenzuschlag bekommen.“

Nach „Bild“-Informationen blockierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit seinem Veto eine verkürzte Kabinettsbefassung, so dass die Beschlussfassung im Kabinett nicht in zwei, sondern frühestens in vier Wochen stattfinden kann.

Der FDP-Rentenexperte Johannes Vogel kritisierte den Plan als ungenügend, dass man ab 31 Beitragsjahren Grundrente bekommen soll, ab 35 Jahren dann den vollen Aufschlag. Ursprünglich war lediglich die 35-Jahr-Grenze vorgesehen gewesen, aber eine harte Kante wollte die Koalition vermeiden.

Alle mit weniger als 33 Beitragsjahren gehen leer aus

„Aus einem Abgrund eine steile Böschung zu machen, ändert nichts daran, dass Menschen herunterfallen“, kritisierte Vogel. „Alle mit weniger als 33 Beitragsjahren gehen bei der Grundrente komplett leer aus – genau das trifft aber auf die allermeisten zu, die gearbeitet und eingezahlt haben und dennoch von Altersarmut bedroht sind.“ Die Grundrente von Union und SPD sei kein zielgenaues Modell gegen Altersarmut, sagte Vogel der dpa.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mahnte eine einfache Umsetzung an. „Wichtig ist jetzt, dass die Regelungen für die Grundrente transparent, nachvollziehbar und bei der großen Zahl der Berechtigten auch einfach umsetzbar sind“, sagte Annelie Buntenbach, Mitglied des DGB-Bundesvorstands, der dpa.

Eine Reihe von Vereinbarungen aus dem Kompromiss der Koalitionsparteien zur Grundrente stünden dem entgegen und machten den Entwurf unheimlich kompliziert. Ein ursprünglicher Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sei da um Längen besser gewesen.

Aber auch der vorliegende Entwurf werde die Situation von über einer Million Rentnerinnen und Rentnern mit niedrigen Renten verbessern. (dpa)



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