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Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

CDU-Mittelstandsunion fordert Fusion von ARD und ZDF

Zu teuer, zu zersplittert, zu viele Doppelungen: Die Mittelstandsvereinigung von CDU/CSU plant eine große Medienreform. ARD und ZDF sollen zu einer Sendeanstalt zusammengefasst werden. Auch die 74 Radiosender sollen reduziert werden. Die Gebühren sollen ebenfalls neu geregelt werden. Hier die Vorschläge.

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Fernsehmikrofone mit den Logos von „ARD“/„BR“ und „ZDF“.

Foto: Peter Kneffel/dpa

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Lesedauer: 6 Min.

Die Mittelstandsvereinigung der Union (MIT) plant eine umfangreiche Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das geht aus einem Papier hervor, das seit 2019 in einer Kommission um den Chef der MIT, Carsten Linnemann und dem parlamentarischen Geschäftsführer der CSU, Stefan Müller, erarbeitet wurde und über das die „Welt“ berichtet. Auch der Wettbewerbsökonomen Justus Haucap sowie ehemalige Führungskräfte der Sender sowie Medienpolitiker von CDU und CSU aus Bund und Ländern waren an den Beratungen beteiligt.

ZDF und ARD zu einer Senderanstalt fusionieren

In dem Reformvorschlag heißt es: „Es soll künftig nur noch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt geben. Die bisherigen Sender sollen unter diesem Dach fusionieren. Mehrfachstrukturen sollen entfallen.“
Damit würde aus ARD und ZDF künftig eine große Senderanstalt.
„Die zahlreichen linearen TV-Vollprogramme sollen auf wenige Kanäle konzentriert werden. Auch die Radiosender müssen auf den Kernauftrag reduziert werden, so dass von den derzeit 74 Radiosendern ein signifikanter Teil entfallen muss.“
Die eine Sendeanstalt soll Korrespondentenbüros (regional, national, international) und Fachredaktionen betreiben, die für alle Ausspielwege (Hörfunk, Video, Online-Formate) produzieren (nicht mehr getrennt nach Sendern oder Sparten).
Leitung, Personal, Verwaltung, Einkauf, Rechtevermarktung soll gemeinsam erfolgen. Um weiterhin dem föderalen Charakter der bisherigen Sender gerecht zu werden, sollen die Fachredaktionen auf verschiedene Standorte im gesamten Bundesgebiet verteilt werden.

Mehr Regionalkompetenz, mehr Informationen, weniger Unterhaltung

Auch den Senderauftrag möchten die Reformer konkretisieren. „Ziel ist ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk mit besserem Informations- und reduziertem Unterhaltungsangebot, der mit veränderten Strukturen insgesamt günstiger wird.“ Dazu müsse das Informations- und Bildungsangebot gestärkt werden.
Besonderer Wert wird neben der Auslandsberichterstattung auf eine Ausweitung der Regionalkompetenz, mehr Dokumentationen und zusätzliche Live-Übertragungen von politisch, wirtschaftlich sowie gesellschaftlich relevanten Ereignissen gelegt.
„Liveübertragungen bedeutsamer Sportereignisse (z. B. Fußball-WM, -EM, Champions League, Olympische Spiele) müssen weiterhin im Free-TV empfangbar sein. Das muss aber nicht unbedingt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erfolgen“, so die Autoren. Auch „das Kultur- und Unterhaltungsangebot soll auf eine Basisversorgung reduziert werden, die sich auf Inhalte beschränkt, die nicht von privaten Anbietern wirtschaftlich angeboten werden können“.

Reform der Gebühren

„Die MIT steht zu einem durch die Allgemeinheit finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es ist für den demokratischen Diskurs und die politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Bildung und Teilhabe wichtig, dass es seriös aufgearbeitete, ausgewogene, gut recherchierte, auch elektronische Angebote gibt, die sowohl das Inland – inklusive der Regionen – als auch das Ausland umfassen“, heißt es in den Vorschlägen.
Diese Informationsvermittlung sei kostspielig und werde von anderen Anbietern, jedenfalls bei der audiovisuellen Berichterstattung, nicht im erwünschten Umfang angeboten. „Diese Defizite soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk füllen.“
Da, wo es aus Sicht der Reformkommission aber keine Defizite gibt, soll sich der Rundfunk also zurückziehen und das Feld den privaten Anbietern überlassen. Er selbst soll deshalb auch gänzlich auf Werbung verzichten.
Die Gebührenordnung soll neu geregelt werden, dazu schlägt das Papier vor: „Es gibt einen niedrigeren Rundfunkbeitrag – einen sog. Grundversorgungsbeitrag – pro Person ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Juristische Personen sind befreit, da jede Privatperson ohnehin Beitragszahler ist. Das Beitragsaufkommen soll insgesamt sinken.“
Alle sieben Jahre solle eine grundsätzliche Überprüfung der Aufgaben und Strukturen erfolgen. Aus dieser Prüfung ergibt sich der Finanzbedarf. „Die Vergütung künftiger Führungskräfte und Mitarbeiter soll in der Höhe an den Vergütungen im öffentlichen Dienst angelehnt werden.“
Die Aufsicht über die eine Rundfunkanstalt werde vollständig demokratisiert: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht ein Rundfunkparlament. Dieses Rundfunkparlament ist das alleinige Aufsichtsorgan. Wählbar sind und wählen können alle grundsätzlich Rundfunk-/Grundversorgungsbeitragspflichtigen.“

Junge Leute wollen selbst entscheiden, wann sie was sehen

Die ARD wurde am 5. Juni 1950 gegründet, am 19. März 1963 das ZDF. Zur Zahlung sind alle Haushalte verpflichtet. Am 16. Juni 1981 wurde der erste private Sender in Deutschland zugelassen, es entstanden Sat.1, RTL und ProSieben. Später kamen unzählige Lokalsender, Premiere als Pay-TV und private Sender hinzu. Die drei größten Sender kommen zusammen auf etwa 10.7 Milliarden Euro Umsatz.
In den letzten Jahren begann der Hype der privaten Streaming-Dienste wie Amazon Prime, Netflix und Disney Plus. 2020 erwirtschafteten diese rund 59,2 Milliarden US-Dollar. Streaming wird als der Markt der Zukunft angesehen. Vor allem junge Menschen „wollen sich nicht mehr vorschreiben lassen, wann sie was zu sehen haben“, zitiert der Publizist Gabor Steingart den Medienexperten und Gründer von ProSieben Georg Kofler. (dts/ks)
 
 
 
 

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