Verfassungsgerichtspräsident: „Pandemie ist Stresstest für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“

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Stephan Harbarth - Vizepräsident des Bundesverfassungsgericht.Foto: Reutersvideoscreenshot
Epoch Times6. April 2021

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, (bis 2018 CDU-Bundestagsabgeordneter), sieht die Corona-Pandemie als Belastungsprobe für den Rechtsstaat.

„Diese Pandemie ist in allen freiheitlichen Ordnungen ein Stresstest für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, auch in Deutschland“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

„Aber die Bekämpfung des Coronavirus vollzieht sich in den Bahnen des Rechts. Die Justiz kommt ihrer Aufgabe uneingeschränkt nach.“ Er halte nichts von „alarmistischen Abgesängen auf den Rechtsstaat“, sagte Harbarth

Die getroffenen Maßnahmen griffen nicht nur tief in Grundrechte ein, sondern dienten zugleich „dem Schutz sehr gewichtiger Grundrechte, nämlich der Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit“, betonte der Verfassungsgerichtspräsident.

Auf die Frage nach einer zeitlichen Obergrenze für den Corona-Lockdown sagte der höchste Richter Deutschlands: „Je länger solche Maßnahmen andauern, desto strenger sind die Anforderungen an ihre Rechtfertigung.“

Die Gerichte prüften, ob die Politik in nachvollziehbarer Weise zu ihren Einschätzungen gelangt sei und ob die verschiedenen Grundrechte in einen angemessenen Ausgleich gebracht worden seien. „Die Frage, ob das in allen Wirtschaftszweigen verhältnismäßig war, wird die Gerichte auf Jahre hinaus beschäftigen“, sagte Harbarth.

Harbarth: Freiheit für Geimpfte nur ohne Ansteckungsgefahr

Er hält mehr Freiheiten für Geimpfte dann für geboten, wenn diese nicht mehr ansteckend sind.

„Für die Beurteilung der grundrechtlichen Auswirkungen der Impfungen ist voraussichtlich von Relevanz, ob eine Impfung nur vor eigener Erkrankung oder zuverlässig auch vor der Weitergabe des Virus an Dritte schützt“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).

„Wenn ein geimpfter Mensch niemanden anstecken kann, dürfte das von ihm ausgehende Infektionsrisiko grundrechtlich anders zu beurteilen sein als wenn er noch ansteckend ist, nur selbst nicht mehr erkranken kann.“

Ob Geimpfte das Virus noch weitergeben können, ist wissenschaftlich nicht abschließend geklärt. Es gehe nicht um die Rückgabe von Grundrechten, so der Verfassungsrichter.

„Jeder besitzt die im Grundgesetz verbürgten Grundrechte – in der Pandemie ebenso wie vor der Pandemie und nach der Pandemie.“ Verschiedene Grundrechte wie etwa die Versammlungsfreiheit, das Recht auf Schulbesuch, die Berufsfreiheit oder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit kollidierten aber in der Pandemie „in einer Weise, wie wir dies zuvor nicht kannten“.

Es gehe darum, die betroffenen Grundrechte in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.

Verfassungsgerichtspräsident: Ob der richtige Weg gefunden wurde, müssen letztlich Gerichte entscheiden

Zugleich äußerte Harbarth die Erwartung, dass die Festlegung der Impfreihenfolge per Ministerverordnung ein Fall für das Bundesverfassungsgericht wird.

„Wir erleben, dass Impfstoffe knapp sind und sich von Woche zu Woche neue wissenschaftliche Erkenntnisse ergeben. Das erfordert Flexibilität“, sagte er. „Aber natürlich gilt auch hier der Satz, dass wesentliche Entscheidungen vom Parlament getroffen werden müssen.“

Ob in diesem Zusammenspiel der richtige Weg gefunden wurde, müssten letztlich die Gerichte entscheiden. Harbarth bekräftigte: „Diese Frage wird nach meiner Einschätzung noch viele Gerichte und auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.“ (dts/afp)



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