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Verunglimpfung von EU-Symbolen in Deutschland künftig strafbar

In Deutschland ist künftig das Verunglimpfen der EU-Flagge und ihrer Hymne strafrechtlich verboten. Der Bundesrat billigte am Freitag eine Gesetzesänderung dazu.

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Anti-EU-Protestler verbrennen am 11. Januar 2018 bei einer Demonstration in der Innenstadt von Sofia eine Flagge der Europäischen Union.

Foto: DIMITAR DILKOFF/AFP über Getty Images

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Die Verunglimpfung der Flagge und der Hymne der EU stehen künftig unter Strafe. Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag Mitte Mai beschlossene Gesetz. Die EU-Symbole waren bisher von den bestehenden Verboten der Verunglimpfung oder Zerstörung der Hoheitssymbole ausländischer Staaten sowie der Deutschlands und seiner Bundesländer nicht erfasst.
Verstöße gegen die neue Vorschrift können künftig – analog zu den bestehenden Verboten – mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die neue Vorschrift umfasst auch das Zerstören, Beschädigen oder Unkenntlichmachen der EU-Flagge sowie Versuche, dies zu tun.
Das neue Gesetz geht auf eine Initiative des Bundesrates zurück. Gemäß einer Formulierungshilfe der Bundesregierung wurde die Vorlage der Länderkammer um Vorschriften auch für den erweiterten Schutz ausländischer Flaggen ergänzt. Die bisherige Beschränkung auf deren offizielle Verwendung wurde gestrichen, so dass nun auch etwa das Verbrennen von EU-Fahnen bei Demonstrationen erfasst ist. Auch entfallen die Strafvoraussetzungen, dass Deutschland zu dem anderen Staat gegenseitige Beziehungen unterhält und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt hat.
(afp)

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