Von BAMF verheimlicht: McKinsey-Bericht über abzuschiebende Migranten enthüllt Fakten und Daten

47 Millionen Einnahmen für externe Berater, drei Milliarden Ausgaben für geduldete Migranten, unter Verschluss der Regierung gehaltene Informationen. Der Internetblog „Frag den Staat“ hat mit einem Klageverfahren gegen das BAMF erwirkt, dass die Behörde den unter Verschluss gehaltenen Inhalt des McKinsey-Reports aus dem Jahr 2016 veröffentlichen muss.
Epoch Times25. Juli 2019

Gewalttätige Migranten, vereitelte Abschiebungen, hilflose Polizisten. Immer wieder finden Migranten, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, Gründe und bleiben einfach in Deutschland. Dabei werden sie bei den Behörden schon längst als sogenannte Ausreisepflichtige geführt.

Die große Mehrheit der Ausreisepflichtigen, die sich in Deutschland aufhält, reist derzeit nicht aus.“

So heißt es auch im Abschlussbericht der Beraterfirma McKinsey & Company. Die Studie wurde im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2016 erstellt. Doch der Inhalt des Berichtes wurde zunächst zur Geheimsache erklärt. Das BAMF hatte laut Internetblog „Frag den Staat“ – eine Initiative zur Informationsfreiheit – das Dokument zurückgehalten, weil die Herausgabe der Informationen die „öffentliche Sicherheit“ gefährden könnte. „Frag den Staat“ reichte daraufhin Klage ein. Danach stimmte das Amt einer Herausgabe zu.

47 Millionen Euro für McKinsey

Die im Jahr 2015 beauftragte Studie wurde von dem Internetportal „Frag den Staat“ veröffentlicht. Ganze 47 Millionen Euro hatte das BAMF für den Bericht an die Beratungsfirma McKinsey gezahlt, mehr als die Hälfte davon ohne öffentliche Ausschreibungen. Der Bericht enthüllt Daten, Fakten und Zahlen rund um die Rückführung ausreisepflichtiger Migranten.

Die durchschnittliche Rückführungsdauer der Migranten liegt bei 12 Monaten. Dies verursache nicht nur hohe Kosten, sondern vermindere auch eine erfolgreiche Rückkehr, heißt es. Mit fortschreitender Zeit würde eine Re-Integration im Herkunftsland erschwert.

145 Millionen Euro monatliche Kosten für ausreisepflichtige Migranten

Ende Juli 2016 hielten sich laut Ausländerzentralregister (AZR) rund 215.000 Ausreisepflichtige in Deutschland auf. Die genaue Anzahl konnte nicht erfasst werden, da die Daten der Asylstatistik zu Entscheidungen des BAMF nicht personengenau ausgewertet werden konnten.

Bund und Länder gehen von monatlichen direkten Kosten für einen Ausreispflichtigen von 670 Euro aus“, heißt es in dem Bericht.

Demnach betrugen die Kosten für die 215.000 Ausreisepflichtigen allein im Juli 2016 insgesamt 145 Millionen Euro. Bei Hochrechnung auf das Jahr 2017 ermittelte die Beraterfirma McKinsey Kosten von 3 Milliarden Euro jährlich.

Angesichts der Höhe der direkten Kosten wäre es finanziell von Vorteil, in die Rückführung und insbesondere in die freiwillige Rückkehr von Ausreisepflichtigen zu investieren, um die Dauer des Aufenthalts in Deutschland zu verkürzen“, empfiehlt die Beraterfirma Mc Kinsey.

Wenn der Aufenthalt eines Ausreisepflichtigen um zwei Monate gekürzt werden könnte, wären die Kosten der Rückführung, die mit 1.500 Euro angegeben wurden, bereits ausgeglichen. Bei freiwilliger Rückkehr belaufen sich die Kosten auf durchschnittlich etwa 700 Euro.

Direkte zurechenbare Kosten pro Rückführung laut Mc Kinsey. Foto: screenshot

Bei den 215.000 Ausreisepflichtigen handelt es sich um

  • 140.000 Ausreisepflichtige (66 Prozent), deren Asyl abgelehnt wurde.
  • 50.000 Ausreisepflichtige (23 Prozent), die als „irreguläre Migranten“ erfasst sind. Dabei handele es sich um aufgegriffene Personen ohne Aufenthaltstitel, die noch einen Asylantrag stellen und somit in das Asylverfahren eintreten. Ein hoher Anteil dieser Personen kommt aus Herkunftsländern mit durchschnittlich hoher Schutzquote.
  • 20.000 Ausreisepflichtige (9 Prozent), die eine Ausweisungsverfügung haben. Diese Gruppe umfasst Straftäter und sogenannte Gefährder.
  • 5.000 Ausreisepflichtige (2 Prozent) sind Dublin-Fälle. Sie hatten bereits in einem anderen Land Asyl beantragt.

Herkunftsländer der Ausreisepflichtigen

„Je nach Herkunftsland sind die Hürden für eine erfolgreiche Rückkehr von Ausreisepflichtigen höher oder niedriger. Deshalb ist eine Transparenz über die Herkunft der Ausreisepflichtigen von großer Bedeutung“, so heißt es in dem Bericht weiter.

Den größten Bereich der Ausreisepflichtigen bilden Migranten aus den Westbalkanstaaten, nämlich über ein Drittel (38 Prozent). Hierzu gehören: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien. Die weitere prozentuale Verteilung ergibt sich wie folgt: Afghanistan (7 Prozent), Syrien (5 Prozent), Mahgreb-Staaten (Tunesien, Algerien, Marokko), Russische Föderation und Irak mit je 4 Prozent, Türkei mit 3 Prozent und Pakistan, Indien, Libanon und Iran mit jeweils 2 Prozent. Die verbleiben 27 Prozent verteilen sich auf andere Länder.

Erfolgreiche Rückkehrer

Die Beraterfirma McKinsey schätzt die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Rückkehr bei der Gruppe der 38 Prozent Ausreispflichtigen aus dem Westbalkan als „relativ hoch“ ein. Eine aufwendige Passersatzpapierbeschaffung könne entfallen, da deutsche Behörden nach Absprache mit den Herkunftsländern häufig Laissez-Passer-Papiere für die Rückreise ausstellen können.

30 Prozent aller Ausreisepflichtigen kommen aus Herkunftsländer „mit historisch geringem Kooperationserfolg“. In dem Bericht heißt es:

Mit diesen Ländern bestehen keine Rückübernahmeabkommen oder entsprechenden Vereinbarungen, oder sie werden nur mangelhaft umgesetzt.“

Dabei bestünden Probleme insbesondere bei der Passersatzpapierbeschaffung und bei der Erlaubnis von Sammelchartern.

Die meisten Ausreisepflichtigen sitzen in NRW

Der höchste Anteil der Ausreisepflichtigen in einem Bundesland befand sich Ende Juli 2016 in NRW. Ganze 27 Prozent, also 59.000 Migranten, hielten sich dort auf. In Baden-Württemberg lag der Prozentanteil bis 18 Prozent (38.000), in Niedersachsen bei neun Prozent (20.000), in Bayern bei sieben Prozent (15.000) und in Berlin (14.000), Hessen (12.000) und Rheinland-Pfalz (12.000) bei je sechs Prozent.

Auszug aus dem McKinsey-Bericht 2016. Foto: screenshot

Mit längerem Aufenthalt in Deutschland sinkt die Ausreisewahrscheinlichkeit. Nach zweieinhalb Jahren hatten laut Bericht nur 40 Prozent der Ausreisepflichtigen Deutschland verlassen, rund 60 Prozent hielten sich weiterhin in Deutschland auf. Von diesen 60 Prozent waren nur noch 35 Prozent ausreisepflichtig. 25 Prozent hatten ihren Status zwischenzeitlich gewechselt, da sie einen nachträglichen Aufenthaltstitel erwirken konnten, beispielsweise aus familiären Gründen, Schutzbedürftigkeit oder weil sie ein Asylverfahren läuft.

Steigende Anzahl an Ausreisepflichtigen

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Verkürzung des Aufenthalts in Deutschland durch die Verkürzung des Asylprozesses erreicht werden könnte. Bei einer Hochrechnung der Zahlen, geht das Unternehmen McKinsey von 485.000 Ausreisepflichtigen bis Ende 2017 aus. Damit würde sich die ursprüngliche Zahl von 215.000 aus dem Jahr 2016 mehr als verdoppeln. Zuzüglich der in der Hochrechnung berücksichtigten erwarteten 85.000 Ausreisen im Jahr 2017 liegt die Zahl der Ausreisepflichtigen dann bereits bei 570.000.

Bei 28 Prozent (160.000) liegen keine Abschiebungshindernisse vor. Diese Gruppe sollte „vorrangig zur Rückkehr bewegt“ werden. 32 Prozent (180.000) dieser Menschen kommen aus Herkunftsländern mit geringem Kooperationserfolg. 40 Prozent (230.000) stammen aus kooperativen Herkunftsländern und sind in Deutschland geduldet.

Ein „gewisser Teil dieser Gruppe wird auf Grund dauerhafter nicht selbstverschuldeter Abschiebungshindernisse (z.B. medizinische Gründe) in Deutschland bleiben“. Bei den restlichen Ausreisepflichtigen gilt es, die Ausreise „durch prozessuale und operative Verbesserungen zu beschleunigen und den Rückkehrerfolg zu erhöhen“, so McKinsey.

Prozessdauer bis zur Ausreise

Allen Ausreisepflichtigen stehe die Möglichkeit offen, freiwillig in ihre Heimat oder einen aufnahmebereiten Drittstaat zu reisen. Diese Ausreise kann auf verschiedene Weise finanziell und beratend gefördert werden. Auf diese Art und Weise erfolgen rund 70 Prozent der Ausreisen. In der Regel dauert der Prozess von Äußerung des Rückkehrwillens bis zur freiwilligen Ausreise rund sechs Wochen, minimal zwei. Bei fehlenden Papieren kann er sich auch manchmal um Monate verzögern.

Aufwendig hingegen ist das Verfahren der nicht freiwilligen Ausreisepflichtigen. Die Ausländerbehörde prüft Abschiebungshindernisse. Falls diese vorliegen, wird der weitere Aufenthalt gestattet. Ist die Vollzugsmöglichkeit gegeben, wird die Rückführung organisiert. Dabei müssen Rückübernahmeabkommen beachtet und die Rückführung mit dem Herkunftsland koordiniert werden. Bei laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren muss die Staatsanwaltschaft der Rückführung zustimmen. Dann werden die Ausreisemodalitäten geklärt und sodann der Ausreisepflichtige abgeholt und an die Bundespolizei am Flughafen übergeben. Dieser Prozess dauert im Durchschnitt 12 Monate, in besonders schnellen Fällen fünf Wochen, bei besonders komplizierten Fällen kann sich die Dauer auf viereinhalb Jahre verlängern.

Bei Rückführungen nach Ausweisung, beispielsweise nach Straftaten, ist der Verlauf ähnlich wie zuvor beschrieben. Allerdings muss im Einzelfall geprüft werden, „wie schwer einerseits die Straftat oder die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt, und andererseits, wie stark der Ausländer bereits durch familiäre oder soziale Bindung sowie Teilhabe am Arbeitsmarkt und ähnlich bindende Elemente verwurzelt ist“.

Nur wenn das Ausweisungsinteresse des Staates überwiegt, kann eine Person ausgewiesen werden. Eine derartige Ausweisung dauert durchschnittlich 20 Monate und liegt zwischen 14 Wochen und viereinhalb Jahren.

Bei Ausreisepflichtigen nach dem Dublin-Abkommen wird der zuständige Mitgliedsstadt zur Übernahme aufgefordert. Soweit eine Reaktion innerhalb von zwei Monate nicht vorliegt, gilt eine Zustimmung als erteilt. Binnen sechs Monaten ist der Asylbewerber dann in das Land zu überstellen, in manchen Fällen – beispielsweise wenn die Person untertaucht – kann sich das Verfahren verzögern. Für den Migranten gilt: Sein Asylverfahren kann nicht in Deutschland betrieben werden, sondern nur in dem Mitgliedsstaat. Der Prozess dauert durchschnittlich 10 Monate, kann sich aber bis zu einem Jahr verzögern.

165.000 geduldete Migranten

Rund 75 Prozent der Ausreisepflichtigen waren zum Stichtag 31. Juli 2016 geduldet, mithin 165.000 Migranten. Für diese Fälle gilt, dass ein Abschiebungshindernis aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen besteht, beispielsweise durch Krankheit, minderjährige Kinder mit Aufenthaltsrecht, Gefahr für Leib und Leben im Heimatland. Die Ausreisepflicht für diese Personen bleibt bestehen. Durch eine Duldung wird jedoch die Abschiebung bis zum Wegfall des Abschiebungshindernisses ausgesetzt.

Häufigster Grund für die Erteilung der Duldung waren fehlende Reisedokumente. Diese kamen bei 22 Prozent der Fälle zum Tragen. Gruppenaussetzungen für Abschiebungen bestimmter Personengruppen wie beispielsweise der Sinti und Roma aus Serben betragen sechs Prozent. Zwei Prozent führten Gefahr für Leib und Leben im Heimatland an oder familiäre Bindungen, bei einem Prozent ging es um medizinische Gründe.

Duldungsgründe, Auszug aus dem McKinsey-Bericht 2016. Foto: screenshot

Eine große Schwachstelle bei den Behörden sei die fehlende Differenzierung der Duldungsgründe, stellt die Beraterfirma McKinsey fest. Die Hauptursache liege in der mangelnden Datenpflege durch die Mitarbeiter der aktenführenden Behörden und an technischen Mängeln des Registers. Unzureichende Daten erschweren eine effektive Verwaltung des Duldungsstatus und die Rückkehr und Rückführung deutlich.

Duldung bedeutet finanzielle Absicherung

Was veranlasst die Migranten weiterhin in Deutschland zu bleiben und der Ausreiseaufforderung nicht nachzukommen? Gründe hierfür seien die hohe finanzielle Absicherung im Duldungsstatus für die Ausreisepflichtigen, fehlende Konsequenzen bei Mitwirkungspflichtverletzungen für die Migranten und personelle und fachliche Überlastung der Mitarbeiter in Ausländerbehörden, schreibt McKinsey.

Während des Duldungsstatus erhält der Ausreisepflichtige Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die gezahlten Sach- und Geldleistungen würden für viele Geduldete eine Aufwertung gegenüber den Lebensverhältnissen in ihrer Heimat darstellen. In Kosovo beispielsweise beträgt das jährliche Durchschnittseinkommen 3.600 Euro. Zudem besteht bei Geduldeten die Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Dies wiederum führt zu einer Verfestigung in Deutschland und erschwert die Rückkehr.

Bei Mitwirkungspflichtverletzungen der Migranten gibt es außerdem kaum Konsequenzen. Trotz vorgesehener Leistungskürzungen nehmen nicht alle Sozialbehörden diese vor. Den Mitarbeiten fehlt teilweise die Zeit und die Expertise, das Vorliegen einer verschuldeten Nicht-Mitwirkungspflicht fachlich zu prüfen. Im McKinsey-Bericht heißt es:

Auf Grund knapper Personalressourcen haben die Mitarbeiter der Ausländerbehörden häufig nur wenig Zeit, das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses zu beurteilen. In Folge werden vor dem Ablauf stehende Duldungen teilweise auf Basis einer lediglich oberflächlichen Einschätzung verlängert, selbst wenn das Abschiebungshindernis voraussichtlich zeitnah entfallen wird.“

Nach Angaben der Ländervertreter und Mitarbeiter der Ausländerbehörden würden Duldungen allem Anschein nach häufig missbräuchlich erwirkt, indem Abschiebungshindernisse vorgetäuscht oder selbst herbeigeführt werden.

Lösungsansatz: Investition in Herkunftsländer

Der Lösungsansatz mit Blick auf andere Länder zeigt, dass sich mit Senkung finanzieller Anreize eine Erhöhung der Rückkehrer erzielen lassen könnte.

Beispielsweise investiert Frankreich in die Aus- und Weiterbildung von Ausgereisten in ihren Herkunftsländern, auch Unternehmungsgründungen werden finanziell und beratend unterstützt und vom Französischen Büro für Immigration und Integration vor Ort begleitet. Im Jahr 2015 sind dort 3.800 Menschen unterstützt zurückgekehrt, 600 von ihnen werden in Reintegrationsprogrammen vor Ort gefördert.

Ähnliche Projekte gibt es in der Schweiz. Insbesondere in Herkunftsländern mit geringem Kooperationserfolg werden verschiedene soziale, materielle und finanzielle Reintegrationsprojekte aufgesetzt.

Schweden zahlt eine Wiedereingliederungshilfe, sobald die Ausreisepflichtigen wieder in ihrer Heimat sind. Die Höhe ist an die konkret geplanten Investitionen der Ausreisepflichtigen angepasst und beträgt rund 3.000 Euro pro Erwachsene. Für Kinder werden 1.500 Euro gezahlt. Bei Familien gilt ein Maximalbetrag von 7.500 Euro.

Auch in Großbritannien werden Wiedereingliederungshilfen gezahlt, die sich nach dem Zweck richten und für eine effektive und nachhaltigere Förderung sorgen sollen.

In Dänemark wurden beispielsweise die Leistungen an neu ankommende Migranten um bis zu 50 Prozent gekürzt. In Belgien gibt es für in einem Aufenthaltszentrum untergebrachte Asylbewerber 10 Euro Taschengeld pro Woche. Notwendige Leistungen sind auf Sachleistungen beschränkt.

Frankreich und Dänemark verweigern soziale Leistungen, soweit rechtlich möglich, wenn ein Ausreisepflichtiger die freiwillige Rückkehr verweigert. In den Niederlanden wird eine Unterbringung nicht mehr staatlich finanziert, wenn eine Ausreise nicht binnen 16 Wochen nach Ablauf der freiwilligen Ausreisefrist erfolgt ist.

Grundvoraussetzung: Politik zieht mit

Grundvoraussetzung für den Erfolg sei der politische Wille, die Rückkehr Ausreisepflichtiger konsequent zu verfolgen. Nur mit einem „entsprechenden politischen Rückhalt werden die für die Rückkehr Verantwortlichen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene eine erfolgreiche Beschleunigung der bereits laufenden Bemühungen und eine Umsetzung der identifizierten Maßnahmen mit dem gebotenen Nachdruck erreichen können“, so McKinsey. Dazu sei ein „möglichst breiter politischer Konsens notwendig, um einheitliche Standards bei der Rückkehr sicherzustellen und notwendige Synergieeffekte zu erzielen.“

Weitere Klagen gegen BAMF

Die Klage auf Herausgabe der McKinsey-Studie ist übrigens nicht das einzige Klageverfahren, nachdem die Behörde klein beigeben musste. In einem weiteren Prozess musste das BAMF Informationen zu 249 Projekten, die im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfond gefördert wurden, herausgeben. Diese hatte der Journalist Nicolas Kayser-Brill eingeklagt. Im Mai gab ihm das Verwaltungsgericht Ansbach Recht.

Eine weitere Klage hat auch „Frag den Staat“ eingereicht. Es gehe dabei um die Herausgabe einer internen Dienstanweisung zu Sprachmittlern. „Das BAMF hat das Dokument zur Geheimsache erklärt – was aus unserer Sicht vor dem Verwaltungsgericht aber die Prüfung nicht überstehen wird“, heißt es auf dem Internetportal.

Der vollständige Studie finden sie hier: Rueckkehr-Prozesse-und-Optimierungpotenziale – Mc Kinsey 2016

(sua)



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