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Reformen erhofft

Zwei neue Medienstaatsverträge: Mehr Schutz für Kinder - mehr Reformdruck auf ARD und ZDF

Zum 1. Dezember treten in Deutschland zwei neue Medienstaatsverträge in Kraft. Sie verändern sowohl den Jugendschutz im digitalen Raum als auch die Strukturen des ÖRR. Während Eltern künftig leichter Schutzfunktionen aktivieren können, steigen die Reformanforderungen an ARD, ZDF und Deutschlandradio deutlich.

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Seit Montag sind zwei neue Medienstaatsverträge in Kraft. (Archivbild)

Foto: Bernd Weißbrod/dpa

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Lesedauer: 5 Min.


In Kürze:

  • Neue Medienstaatsverträge bringen weitreichende Änderungen bei Jugendschutz und Rundfunkstrukturen.
  • Eltern sollen Jugendschutzfunktionen auf Geräten leichter aktivieren können.
  • Medienanstalten erhalten mehr Befugnisse gegenüber ausländischen Anbietern.
  • Öffentlich-rechtliche Sender stehen vor Sparmaßnahmen, Zusammenschlüssen und mehr Transparenz.

 
Seit Montag, 1. Dezember, gelten in Deutschland zwei neue Medienstaatsverträge. Der 6. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hat dabei vorwiegend Änderungen im Bereich des Jugendschutzes zum Gegenstand. Der 7. Reformstaatsvertrag soll hingegen vor allem strukturelle Veränderungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem anstoßen.
Bis zuletzt hatte es aus mehreren Ländern skeptische Töne gegeben. So stand die Abstimmung über die Verträge im Brandenburger Landtag auf Messers Schneide. Auch in Sachsen konnte das Kabinett nur mithilfe von Stimmen aus der Opposition die erforderliche Mehrheit für die Reformvorhaben mobilisieren. Kritikern gingen die Reformschritte bei der strukturellen Umgestaltung nicht weit genug. Auch beim Jugendschutz gab es – unter anderem aufseiten der BSW-Abgeordneten in Sachsen und Brandenburg – Bedenken über mögliche Zensurgefahren.

Medienstaatsvertrag zum Jugendschutz soll Eltern mehr Kontrolle geben

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (6. MÄStV) will vor allem Anbieter von Betriebssystemen für Smartphones, moderne Fernsehgeräte oder andere Endgeräte in die Pflicht nehmen. Diese sollen nun Vorkehrungen treffen, die es Eltern ermöglichen, Kinder und Jugendliche besser vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen.
Besonders soll es diesen einfach und ohne größeres technisches Wissen möglich werden, Jugendschutzeinstellungen auf den Geräten ihrer Kinder zu konfigurieren. Die Einstellungen sollen im Wege einer Opt-in-Lösung nutzbar sein. Eltern und Erziehungsberechtigte sollen die Möglichkeit haben, die Anpassungen vorzunehmen, aber nicht dazu verpflichtet sein. Machen sie nicht davon Gebrauch, bleiben die Endgeräte ohne Beschränkungen nutzbar.
Der 6. MÄStV beinhaltet auch Vorschriften zur Kennzeichnung von Spieleangeboten oder fiktionalen Inhalten. Dabei sollen Bewertungen von anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle eine höhere Autorität bezüglich der Durchwirkung zukommen. Auf diese Weise beabsichtigt man, dazu beizutragen, Doppelbewertungen eines Inhalts zu vermeiden.

Altersgrenzen künftig über zusätzliche App-Funktionen abgesichert

Der 6. MÄStV sieht auch die Einführung zusätzlicher technischer Maßnahmen zur Absicherung von Altersgrenzen bei der Nutzung bestimmter Apps vor. Dies betrifft auch einige der bei Kindern und Jugendlichen beliebtesten Apps, wie der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer andeutete:
„Aus gutem Grund sind TikTok und YouTube erst ab 13 nutzbar.“
Schweitzer leitet auch die Rundfunkkommission der Bundesländer. Deren Medienanstalten bekommen durch den Medienstaatsvertrag außerdem zusätzliche Möglichkeiten, um Ansprüche bei Verfahren gegen Anbieter mit Sitz im Ausland durchzusetzen. Auch sollen sie auf einfachere Weise Gegenmaßnahmen ergreifen können – etwa, um Zahlungsströme für jugendgefährdende Angebote zu unterbinden.

Weiterer Medienstaatsvertrag soll Reformen bei ARD und ZDF anstoßen

Der Reformstaatsvertrag (7. MÄStV) wiederum soll den Reformdruck auf ARD, ZDF und Deutschlandradio verstärken. Diese sollen transparenter arbeiten, sparsamer und effizienter werden, stärker kooperieren und die Weiterentwicklung einer gemeinsamen digitalen Plattform schnell voranbringen.
Es soll mehr interaktive Formate geben, mehr „Dialog mit der Gesellschaft“ und neue Allianzen mit privaten Medien, Kultur- und Bildungseinrichtungen. Der 7. MÄStV soll auch die Grundlage schaffen für eine Verschlankung der Strukturen. Einige als ineffizient betrachtete Strukturen sollen verschwinden, auch gesamte Sender sollen wegfallen oder mit anderen zusammengelegt werden.
Manche Sender sollen künftig nur noch digital weitergeführt und ins Netz verlegt werden. Infrage steht etwa der Fortbestand des BR-Programms „Puls“, von „MDR Klassik“ oder „NDR Blue“. Spartenprogramme für Musik oder Kinder können ebenfalls vor Einschränkungen stehen. Erhalten bleiben sollen Kernangebote wie Nachrichten, Kultur, Bildung oder Regionales.

Mehr Selbstbestimmung für Sender bezüglich Formaten und Mediathek-Angeboten

Die Sender sollen selbst entscheiden, welche Programme, Formate oder Inhalte erhalten bleiben und welche eingeschränkt werden. Außerdem soll es mehr Flexibilität und Selbstbestimmung über Mediatheken, Audiotheken und Onlineangebote geben.
Der Reformstaatsvertrag verpflichtet die Medienanstalten darüber hinaus auch zu mehr Transparenz und Compliance. Die Sender müssen Organisationsstrukturen, Bezüge, Versorgungsleistungen und Tarifstrukturen offenlegen – vor allem für die Führungsetage. Dies soll auch eine Reaktion sein auf Affären wie jene um die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger.
Reinhard Werner schreibt für Epoch Times zu Wirtschaft, gesellschaftlichen Dynamiken und geopolitischen Fragen. Schwerpunkte liegen dabei auf internationalen Beziehungen, Migration und den ökonomischen Folgen politischer Entscheidungen.

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