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EuGH: Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht – Maut ist „diskriminierend“

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Die Pkw-Maut in Deutschland ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Sie sei mit europäischem Recht unvereinbar, erklärten die obersten EU-Richter. Die Einführung der Maut nach dem jetzigen Modell ist damit nicht möglich.
Die Maut sollte ab Oktober 2020 eingeführt werden. Inländische Autobesitzer sollten im Gegenzug für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett entlastet werden.
Die geplante Abgabe in Verbindung mit der Entlastung bei der Kfz-Steuer stelle eine „mittelbare Diskriminierung“ aufgrund der Staatsangehörigkeit dar und verstoße gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs, erklärte der EuGH.

2015 wurde jetzt hinfällige Maut bereits beschlossen

Damit gaben die EuGH-Richter einer Klage Österreichs statt. Bereits im Jahr 2015 war die Autobahnmaut schon beschlossen und der entsprechende gesetzliche Rahmen dafür geschaffen worden.
Da die EU kurz darauf ein Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht gegen Deutschland eröffnet hatte, wurden die entsprechenden Gesetze aber bislang noch nicht umgesetzt.
Zwischenzeitlich gab die EU nach kleinen Änderungen des Gesetzes die Erlaubnis für die Pkw-Maut. Dann hatte jedoch Österreich gegen die geplante deutsche Autobahnmaut eingewendet, diese Abgabe sei diskriminierend.
Die Regierung in Wien ist der Ansicht, dass die sogenannte Infrastrukturabgabe ausländische Fahrer benachteiligt, da deutsche Autobesitzer über die Kraftfahrzeugsteuer vollständig für die Pkw-Maut entlastet würden. (dts/dpa/nh)

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