Schweizer Bundesrat: UN-Migrationspakt entspricht den Interessen der Schweiz – innenpolitisch besteht kein Handlungsbedarf

Der Schweizer Bundesrat hatte sich auch nach einer Analyse der Schlussfassung erneut für eine Unterzeichnung des UN- Migrationspaktes ausgesprochen. Die Schweizer Volkspartei hatte den Bundesrat aufgefordert, sich von einer Unterzeichnung zu distanzieren.
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Der Bundesrat hatte sich schon vor der Endversion grundsätzlich für den UN-Migrationspakt ausgesprochen.Foto: iStock
Epoch Times15. Oktober 2018

Der UN-Migrationspakt entspreche den Interessen der Schweiz und innenpolitisch bestehe kein Handlungsbedarf, so der Bundesrat. Im Dezember bei einer Konferenz in Marokko liegt der Vertrag zur Unterzeichnung bereit.

Die USA, Ungarn und Australien haben die Mitarbeit und Umsetzung des Abkommens verweigert, da sie ihre Souveränität durch den Migrationspakt gefährdet sehen. Polen, Österreich und Dänemark äußerten Bedenken zur Umsetzung des UN-Migrationspaktes.

Der Bundesrat hingegen hatte sich schon vor der Endversion grundsätzlich für den Pakt ausgesprochen, wollte jedoch das Schlussdokument noch von den zuständigen Bundesstellen analysieren lassen. Die Analyse hätte nun gezeigt, dass die Schweiz die Empfehlungen des UN-Migrationspaktes bereits umsetze, teilte das Außenministerium (EDA) mit.

Nur die sogenannte Ausschaffungshaft für Minderjährige ab 15 Jahren, die in der Schweiz möglich ist, kollidiere mit den Empfehlungen und Zielen des UN-Migrationspaktes. Man habe diese Abweichung bereits in einer Erklärung festgehalten. Diese Abweichung sei aber kein Grund, dem Pakt nicht zuzustimmen, ließ das EDA verlauten.

Schweizerische Volkspartei fordert Bundesrat auf, den UN-Migrationspakt nicht zu unterzeichnen

Die Schweizerische Volkspartei (SVP) hatte gefordert, dass die Schweiz den Pakt nicht unterzeichnen solle, denn Ziel des Abkommens sei eine Welt ohne Grenzen, kritisierte die SVP. Laut dem Bundesrat hätte aber eine geordnete Migration nach dem UN-Migrationspakt auch eine Reduktion der irregulären Migration zur Folge, schrieb das EDA.

Der Migrationspakt sei ein sogenanntes „Soft Law“. Er ist rechtlich nicht verbindlich, aber politisch bindend. Der Pakt enthält zehn Leitprinzipien und 23 Ziele sowie pro Ziel einen Katalog von möglichen Umsetzungsinstrumenten. Die Leitprinzipien und Ziele entsprächen vollumfänglich der Migrationspolitik der Schweiz, erklärte der Bundesrat.

Sei es die Hilfe vor Ort, Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels, sichere Grenzen, Beachtung der Menschenrechte, Rückführung und Reintegration sowie nachhaltige Integration. Die empfohlenen Umsetzungsmaßnahmen stellten Beispiele dessen dar, was die Staaten tun sollten, um die Ziele des Migrationspaktes zu erreichen.

Migrationspakt betont nicht die kulturelle Integration in das Einwanderungsland

Allerdings erwarte der UN-Migrationspakt von den Migranten nicht die Integration in die Kultur der Einwanderungsländer. Das bedeutet, dass Migranten ihre eigene Kultur und Rechtsordnung (z. B. Scharia) beibehalten können. Aber sehr deutlich betont er, dass den Migranten die gleichen Zugangsrechte zum Sozialsystem zugesprochen werden sollen, wie den Einheimischen. Zudem soll illegale Migration in eine legale Migration umgewandelt werden können. Der Migrationspakt stellt einseitig die Migration als ein Lösungsmodell für die aktuellen gesellschaftlichen Probleme dar.

Mit dem Entscheid zur Zustimmung bekräftige der Bundesrat auch die weitere Zusammenarbeit mit der UNO im Migrationsbereich, hält das EDA fest. Für den Standort Genf sei dies wichtig. Genf habe sich als internationales Zentrum der globalen Migrationsgouvernanz etabliert.

Zur Ausschaffungshaft für Minderjährige hatte der Bundesrat bereits im September Stellung genommen. In einer Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoß hielt er fest, er sehe keinen Handlungsbedarf. In der Schweiz wurden im vergangenen Jahr 142 minderjährige Asylsuchende in Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft (Abschiebehaft) genommen. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK) kritisierte die Zustände in Bezug auf die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft. Sie sieht darin einen Verstoß gegen die UNO-Kinderrechtskonvention. (er)



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