Auch Kinder hingerichtet: Bundesanwaltschaft prüft Verfahren gegen den Ayatollah – Todes-Richter flieht aus Klinik

Die Bundesanwaltschaft prüft, ob sie gegen Irans früheren Justizchef Schahrudi wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ermitteln hat. Der Todes-Richter soll auch Kinder hingerichtet haben.
Titelbild
Ayatollah Mahmud Haschemi Schahrudi (m).Foto: ATTA KENARE/AFP/Getty Images
Epoch Times11. Januar 2018

Die Bundesanwaltschaft prüft, ob sie gegen Irans früheren Justizchef Mahmud Haschemi Schahrudi wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ermitteln hat.

Jetzt hat der Todes-Richter nach Angaben der „Bild-Zeitung“ die Hannover Klinik, wo er wegen eines Hirntumors behandelt werden sollte, verlassen. Der Ayatollah und sein Gefolge soll mit der staatlichen „Iran Air“ vom Hamburger Flughafen Fuhlsbüttel nach Teheran fliegen, heißt es.

Schahrudi befindet sich der Zeitung zufolge am Flughafen. Dort sei auch massive Präsenz von Kräften der Bundespolizei und des LKA Niedersachsen. Der Ayatollah ist ein enger Vertrauter und möglicher Nachfolger des obersten geistlichen Führers und islamischen Hardliners Khamenei des Irans.

Todesurteile gegen Kinder

Schahrudi wird nach Angaben der Behörde in mehreren Strafanzeigen vorgeworfen, unter anderem Todesurteile gegen Kinder bestätigt zu haben. Der Bundesanwaltschaft zufolge reichen die derzeit vorliegenden Erkenntnisse aber nicht für die Beantragung eines Haftbefehls aus.

Shahrudi war von 1999 bis 2009 Justizchef des Irans. In dieser Funktion soll er nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International zahlreiche Todesurteile abgesegnet habe. Darunter seien auch Urteile gegen Kinder gewesen, etwa 2004 gegen ein 16-jähriges Mädchen, das vergewaltigt und deshalb wegen „Ehebruchs“ bestraft worden sei. Ein 13-jähriger Junge sei 2007 wegen eines homosexuellen Verhältnisses zum Tod verurteilt worden.

Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft sagte dazu der Nachrichtenagentur AFP, die Behörde sammle nun Material, um den Sachverhalt rechtlich prüfen zu können. Dem Völkerstrafrecht zufolge sei die Todesstrafe an sich noch kein Menschenrechtsverbrechen. (afp)



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