Globaler Migrationspakt: Soll bis zu 300 Millionen Afrikanern Einwanderung nach Europa erlaubt werden?

"Rabat-Process": Bis spätestens 2065 sollen 200 bis 300 Millionen Afrikanern die Einwanderung in Europa erlaubt werden, schreibt die Schweizer Morgenpost. Was beinhaltet der "Migrationspakt"?
Epoch Times15. Juli 2018

Während in Deutschland Angela Merkel und Horst Seehofer stritten, besuchte Heiko Maas in Marrakesch als einer von 27 europäischen Regierungsvertretern den „Rabat-Process“. Es waren Vertreter von 28 afrikanischen Staaten anwesend. Was wurde verhandelt?

Bis zum Ende 2018 wollen die UN-Mitgliedsstaaten zwei neue Rahmenwerke erarbeiten (heise.de):

  1. Ein „Globaler Pakt zu Flüchtlingen“ (Global Compact on Refugees). Dieser bezieht sich auf Menschen die den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention entsprechen und wird im September der UN-Generalversammlung vorgelegt.
  2. Ein „Globaler Pakt zu sicherer, geordneter und regulärer Migration“ (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration). Dieser soll am 10. und 11. Dezember 2018 auf einer Konferenz in Marokko angenommen werden.

Was beinhaltet der „Migrationspakt“?

Bis spätestens 2065 sollen nach Angaben der Schweizer Morgenpost zwischen 200 und 300 Millionen Afrikanern die Einwanderung in Europa erlaubt werden.

Kann die Zahl von 200 – 300 Millionen stimmen? „Es gibt Befragungen, wonach sich ein Drittel der Erwerbsfähigen zwischen 20 und 40 Jahren mit dem Gedanken trägt zu gehen. Wir haben 1,2 Milliarden Menschen in Afrika, bald über zwei Milliarden.“ Dies sagte Reiner Klingholz, einer der renommiertesten Migrationsexperten, im Oktober 2016 in der „Welt“.

Ob nun tatsächlich 300 Millionen von diesen nach Europa auswandern oder auf dem eigenen Kontinent bleiben, ist fraglich. Den afrikanischen Staaten ist das Problem bekannt und sie wollen mit der Agenda 2062, hier als pdf, die Lebensbedingungen vor Ort verbessern.

Beide neuen UN-Abkommen sollen im völkerrechtlichen Sinne keine verbindlichen Abkommen sein, sondern sogenannte soft laws, also Absichtserklärungen, Leitlinien. Von beiden hat sich die USA zurückgezogen.

Falls diese Zahl stimmen sollte, dann ein paar Vergleichszahlen: Derzeit leben in Europa 9 Millionen afrikanische Menschen. Europa hatte 2015 lt. Wikipedia 747 Millionen Einwohner auf ca. 10,18 Millionen km². Afrika hatte 1,1 Mrd. (2014) auf einer Fläche von 30,2 Millionen km².

Die 10 Ziele des Migrationsplanes

Zu den 10 Zielen und 23 Aktionen des Migrationsplanes, die ab Juli 2018 verhandelt werden und auf einer internationalen Konferenz in Marokko am 10 und 11. Dezember 2018 verabschiedet werden sollen, gehören folgende.

Zehn Ziele in fünf Bereichen (deutsche Übersetzung pdf: marrakesch-de):

  1. Maximierung der positiven Auswirkungen der regulären Migration auf die Entwicklung
  2. Erzielung eines gemeinsamen Verständnisses der Ursachen irregulärer Migration und erzwungener Migration Verdrängung in der Region Rabat-Prozess
  3. Förderung der regulären Migration und Mobilität, insbesondere von Jugendlichen und Frauen, zwischen Europa und Nord-, West- und Zentralafrika und innerhalb dieser Regionen
  4. Förderung der Erleichterung der Visumerteilung
  5. Förderung von Maßnahmen zur Stärkung des Flüchtlingsschutzes und anderer gewaltsamer Maßnahmen gegen Vertriebene
  6. Förderung der Integration von Flüchtlingen und Vertriebenen in den Aufnahmemarkt der Gemeinden
  7. Aufbau der Kapazitäten öffentlicher Institutionen mit Kompetenzen in den Bereichen integrierte Grenzverwaltung sowie die Verhütung und Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel mit Menschen
  8. Verbesserung des Schutzes von Migranten und Schutzbedürftigen die geschmuggelt wurden und Opfer des Menschenhandels sind.
  9. Stärkung der Kapazitäten der zuständigen Behörden zur Verbesserung nd Sicherstellung von die Identifikationsprozesse und die Ausstellung von Reisedokumenten.
  10. Förderung von Programmen, die eine sichere Rückkehr und nachhaltige Wiedereingliederung von Migranten unter voller Achtung ihrer Rechte und Würde

Einige der 23 Aktionen sind (Übersetzung: pravda-tv.com, Originalquelle: refugeesmigrants.un.org )

  • Die Ausstattung der Migranten mit legalen Ausweisen, Reiseunterlagen und allen anderen nötigen Dokumenten, damit diese ihre Menschenrechte ausüben können. Die Betonung liegt hier dabei, „unregistrierte“ Personen zu „identifizieren“.
  • Die Entwicklung und Förderung von regionaler und multi-lateraler Arbeitsmobilität, Visa-Freiheit oder Multi-Visa-Vereinbarungen und damit einhergehender uneingeschränkter Bewegungs- und Reisefreiheit. Sicherstellung einer geplanten Umsiedlung in jenen Fällen, bei denen Migranten aufgrund negativer Effekte des Klimawandels (z.B. aufgrund von Wüstenbildung, Dürre und Ansteigen des Meeresspiegels) nicht mehr in ihre Heimatländer zurückkehren können.
  • Förderung der Familienzusammenführung für Migranten aller Arbeitsqualifikationsstufen.
  • Stärkung der Eindämmung und Bekämpfung illegalen Menschenhandelns sowie des illegalen Schmuggelns von Migranten.
  • Die Verwaltung der nationalen Grenzen auf eine „ganzheitliche, sichere und koordinierte Art und Weise“, dabei die Sicherheit und Souveränität der Staaten gewährleistend. Die Migranten sollen sicher die Landesgrenzen passieren können und ihre Menschenrechte sollen respektiert werden.
  • Sicherstellung des Zugangs für Migranten zu Gesundheit, Wohnen, Bildung und zum Rechtssystem. Per Gesetz sollen Diskriminierungen gegen Migranten entgegengewirkt werden. Benachteiligungen von Migranten sollen durch lokale oder nationale Institutionen bewacht und untersucht werden.
  • Migranten und Gesellschaften sollen zur vollen Integration und sozialem Zusammenhalt befähigt werden, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
  • Ausmerzen jedweder Form von Diskriminierung und Förderung von „Fakten-basiertem öffentlichen Diskurs, um die Sichtweise über Migration zu formen“. Kampf gegen Rassismus, Gewalt, Xenophobie und Intoleranz gegen alle Migranten. Freie Meinungsäußerung soll im Einklang mit „internationalem Recht“ gewahrt werden. In dem Zuge sollen „Hassverbrechen“ gegen Migranten strafrechtlich verfolgt werden.
  • Sicherstellung, dass Migranten ihre Gelder schneller, sicherer und günstiger in ihre Heimatländer überweisen können.
  • Entwicklung von regionalen, bilateralen und multilateralen Vereinbarungen, die sicherstellen, dass Migranten ihre Sozialversicherungsansprüche (z.B. Rentenzahlungen und Krankenversicherung) und sonstige Bezüge in ihre Heimat- oder Transitländer übertragen können. Das Etablieren von Migrantenwohlfahrtfonds in den Herkunftsländern soll die Migrantenarbeitskräfte und ihre Familien unterstützen.

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(ks)



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