Sachsens Verfassungsgericht verhandelt kommende Woche über AfD-Listenbeschwerde
Der Verfassungsgerichtshof in Sachsen verhandelt am Donnerstag kommender Woche über die Verfassungsbeschwerde der AfD gegen die Kürzung ihrer Landesliste für die Landtagswahl im September.
In mündlicher Verhandlung werde über die Verfassungsbeschwerdeverfahren sowie über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beraten, teilte das Gericht in Leipzig am Mittwoch mit. Per einstweiliger Anordnung will die AfD zumindest eine vorläufige Zulassung ihrer gesamten Liste zur Wahl erreichen.
Der Landeswahlausschuss hatte am 5. Juli entschieden, dass die AfD bei der Wahl am 1. September nur mit 18 Listenbewerbern antreten darf, obwohl die Partei insgesamt 61 Kandidaten aufgestellt hatte.
Der Landeswahlausschuss erklärte die Plätze 19 bis 61 allerdings für ungültig und begründete dies mit einem Verstoß gegen das Landeswahlgesetz. Die zweite Versammlung zur Besetzung der hinteren Listenplätze sei nicht regulär gewesen.
Dies könnte dazu führen, dass die in Umfragen bei 24 bis 26 Prozent liegende AfD nach der Wahl nicht alle ihr vom Wahlergebnis her zustehenden Sitze besetzen kann. (afp)
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