IT-Recht: Die legale Nutzung von WhatsApp ist in der EU de facto unmöglich

Die AGBs von #WhatsApp erlauben, dass das Unternehmen auf die Kontakte seiner Nutzer zugreift. Für eine Weitergabe dieser Daten ist laut EU-Datenschutzrecht aber die Zustimmung jedes Kontakts notwendig. Und weiterhin müsste theoretisch jeder Nutzer seinen Vertrag nach dem Safe-Harbor-Abkommen bei der Datenschutzbehörde genehmigen lassen.
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Die AGBs erlauben, dass WhatsApp auf die Kontakte seiner Nutzer zugreift. Für eine Weitergabe dieser Daten wäre laut EU-Datenschutzrecht aber die Zustimmung jedes Kontaks notwendig. Deshalb ist die legale Nutzung von WhatsApp ist in der EU de facto unmöglich.Foto: Justin Sullivan/Getty Images
Epoch Times3. April 2016

Jeder, der WhatsApp in der EU nutzt, risikiert nach Ansicht des österreichische Rechtsexperten Peter Burgstaller Strafen und Gerichtsverfahren. In einem Interview mit Futurezone.at sagte der Rechtsprofessor: „Die legale Nutzung von WhatsApp ist in der EU de facto unmöglich. Ich kenne zumindest niemanden, der den Dienst legal verwendet.“

Wer WhatsApp verwendet, muss in den AGBs zustimmen, dass das Unternehmen auf die Daten zugreifen darf. Dabei geht es nicht nur um Informationen zur eigenen Person, sondern auch um Kontaktdaten Dritter aus dem Smartphone-Adressbuch.

WhatsApp hat keine Niederlassung in Europa. In der EU gilt das europäische Datenschutzrecht und durch die Nutzung wird ein Vertrag nach US-Vertragsrecht abgeschlossen – darin stimmt man zu, dass das US-Unternehmen auf Daten zugreifen darf, auch von Dritten. Daten von Dritten weiterzugeben ist mit europäischem Recht nicht so einfach vereinbar.

Zum anderen ist WhatsApp nur für die persönliche Nutzung erlaubt. „Es ist klar festgehalten, dass nur ‚personal use‘ erlaubt ist. Lehrer, die Schülern Haus[aufgaben] schicken sowie Firmen, Vereine und Medienhäuser die WhatsApp verwenden, verletzen alleine deswegen die Nutzungsbedingungen.“, sagte Burgstaller. Wird der Dienst nicht ausschließlich privat genutzt ist das Vertragsbruch nach US-Recht und es kann in Kalifornien geklagt werden.

Jeden Einzelnen Kontakt fragen, ob man seine Daten an das Unternehmen weitergeben darf ?

Burgstaller: Die Nutzungsbedingungen erlauben, dass WhatsApp auf die Kontakte seiner Kunden zugreift. Für eine Weitergabe dieser Daten wäre laut EU- und AT-Datenschutzrecht aber die Zustimmung jedes Betroffenen (Kontakts) notwendig. Ein WhatsApp-Kunde müsste also jeden einzelnen Kontakt fragen, ob er einverstanden ist, dass seine Daten an WhatsApp weitergegeben werden.“

Damit kann ebenfalls jeder Betroffene den WhatsApp-Nutzer verklagen. Die Geheimhaltung persönlicher Daten verletzt das Persönlichkeitsrecht. „Diese zivilrechtlichen Klagen kosten den Verlierer im günstigsten Fall etwa 7000 Euro“ (in Österreich). Anwälte verdienen sehr gut an derartigen Verfahren, gerade in Deutschland.

Safe-Harbor-Abkommen zur Weitergabe der Daten beachten

Nach dem Safe-Harbor-Abkommens zur Weitergabe der Daten in die USA ist es notwendig, eine Genehmigung der Datenschutzbehörde einzuholen. Theoretisch müsste jeder Nutzer von WhatsApp seinen Vertrag bei der Datenschutzbehörde genehmigen lassen.

Dazu gäbe es Musterverträge der Datenschutzbehörden – doch bei 100 Millionen europäischen Nutzern wird das aufwändig. Zum anderen müsste sich das Unternehmen anschließend an europäisches Recht halten.

Damit könnten WhatsApp-Nutzer aus zwei Gründen verklagt werden: Wegen Weitergabe persönlicher Daten Dritter und wegen der nicht eingeholten Genehmigung bei den Datenschutzbehörden. (ks)



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