„Drei rote Linien“
Bundesbank fürchtet Auswirkungen von chinesischer Immobilienkrise

Evergrande City Plaza in Peking.
Foto: Andrea Verdelli/Getty Images
Die Bundesbank geht davon aus, dass die Immobilienkrise in China Auswirkungen auch in Deutschland haben könnte. Es könnten „spürbare realwirtschaftliche Effekte auf Deutschland und andere Länder ausgehen“, heißt es im Monatsbericht für November, der am Montag veröffentlicht wurde.
So zeige eine Modellrechnung, dass in Deutschland vor allem wegen verringerter Exporte die Wirtschaftsleistung im ersten Jahr um 0,6 Prozent sinken könne.
„Vermutlich unterschätzt das Modell die Wirkungen sogar“, heißt es dazu im Monatsbericht. Denn die weltweite Verunsicherung sei dabei noch gar nicht eingepreist. Für die Simulation waren die Experten davon ausgegangen, dass der Einbruch der Bauinvestitionen in China und die höhere Investitionsrisikoprämie die gesamtwirtschaftlichen Investitionen dort erheblich behindern.
Der Rückgang der Häuserpreise um geschätzt ein Fünftel vermindere das Vermögen der privaten Haushalte in China, die daraufhin ihren Konsum deutlich einschränken. Das reale Bruttoinlandsprodukt Chinas bleibe dadurch im ersten Jahr um rund 7 Prozent zurück.
Der Renminbi deutlich abgewertet
Infolge der geldpolitischen Reaktion auf diese Krise werte der Renminbi deutlich ab. Die Importe Chinas könnten sich wegen der Abwertung und der gesunkenen Nachfrage um rund ein Fünftel verringern, so die Berechnungen der Bundesbank.
Konzerne wie Evergrande wuchsen in den vergangenen zehn Jahren rasant, weil die Immobilienpreise in China kräftig gestiegen sind und es einen Bauboom gab. Peking war es jedoch ein Dorn im Auge, dass die Verschuldung der Branche immer neue Dimensionen annahm.
Nun setzt die Regierung strenge Regeln durch. Peking hat den Konzernen „drei rote Linien“ aufgezeigt. So darf das Verhältnis von Verbindlichkeiten zu Vermögenswerten nicht mehr als 70 Prozent betragen.
Hinzukommt, dass der Nettoverschuldungsgrad nicht bei mehr als 100 Prozent liegen soll. Die dritte „rote Linie“ betrifft das Verhältnis von liquiden Mitteln zu kurzfristigen Verbindlichkeiten der Unternehmen, die über dem Faktor eins liegen muss. (dts/dpa/dl)
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