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plus-iconCO₂-Preise machen das Leben teuer

Die 10 EU-Vorschriften, die das Portemonnaie der Bürger am stärksten belasten

Hinter Kürzeln wie EU-ETS 1, EUDR, EPBD, CBAM, RED III, ESPR und anderen verbergen sich Richtlinien und Verordnungen der EU, die das Leben der Bürger verändern sollen. Vor allem verteuern sie es.

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Viele EU-Richtlinien und Verordnungen verteuern das Leben der Menschen.

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Lesedauer: 20 Min.

EU-Vorschriften sollen die Regeln der Mitgliedstaaten angleichen und sicherstellen, dass gemeinsame Ziele in Bereichen wie Umwelt, Verbraucherschutz und Binnenmarkt verwirklicht werden. Während die EU-Kommission die Vorteile höherer Standards für die Verbraucher betont, führen die komplexen Regelungen auch zu viel Bürokratie und zusätzlichen Kosten, die die Staaten und Unternehmen oft auf die Bürger abwälzen.
EU-Rechtsvorschriften gibt es in zwei Hauptarten: Verordnungen und Richtlinien. Verordnungen gelten nach ihrer Verabschiedung automatisch in allen Mitgliedsstaaten, haben Vorrang vor entgegenstehendem nationalem Recht und lassen grundsätzlich keine Anpassung durch die Länder zu. Richtlinien verpflichten die Staaten, innerhalb einer Frist eigene Gesetze zu erlassen, die die Ziele der Richtlinien umsetzen. Dabei bleibt ein gewisser Spielraum.
Wir werfen einen Blick auf zehn europäische Verordnungen und Richtlinien, die in den nächsten Jahren das Leben von Unternehmen und Privatpersonen verändern und zu steigenden Preisen führen könnten. Die tatsächlichen Auswirkungen sind von mehreren Faktoren abhängig, wie der nationalen Umsetzung, Marktdynamik und technologischen Entwicklung.

1. Richtlinie 2003/87/EG: Das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS 1)

Im Jahr 2005 führte die EU ein Handelssystem für Emissionszertifikate ein. Fossile Kraftwerke und energieintensive Industrie wie Chemie-, Stahl- und Zementwerke sowie Raffinerien zahlen für jede Tonne ausgestoßener Treibhausgase. Zertifikate werden an bestimmte Industriezweige kostenlos zugeteilt. Wer welche übrig hat, kann sie verkaufen. Wer mehr benötigt, muss sie über Auktionen ersteigern. Die Zahl der Zertifikate sinkt schrittweise, was sie teurer macht.
Das soll Unternehmen dazu bringen, ihre Emissionen zu senken – etwa durch Investitionen in neue Technologien oder den Wechsel zu anderen Energiequellen.
Die EU verschärft das System stufenweise und weitet es auf andere Sektoren aus. Seit 2012 nimmt der innereuropäische Luftverkehr teil, seit 2024 auch der Seeverkehr. Ab 2027 wird der Emissionshandel über das separate System EU-ETS 2 auch auf die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr angewandt.

Papier dürfte teurer werden.

Foto: industryview/iStock

Primär betrifft die Richtlinie Industrie- und Energiewirtschaft, für Verbraucher sind die direkten Auswirkungen begrenzt. Teuer wird es durch sekundäre Effekte wie steigende Produktions- und Logistikkosten, vorwiegend bei energieintensiven Produkten (Chemie, Metall, Kokerei, Glas/Keramik, Papier).

EU-ETS 1 konkret: Höhere Kosten für Strom, Baustoffe und Flugreisen

Der EU-ETS 1-Preis lag im Februar 2024 bei 56 Euro/Tonne, im März 2025 bei 69 Euro/Tonne. Als neues Normal werden CO₂-Preise von 100 bis 150 oder sogar bis 400 Euro/Tonne bis 2030 erwartet.
  • Stromkosten: Energieversorger gaben im Februar 2025 CO₂-Kosten von 80 Euro/Tonne weiter. Bei einem Vier-Personen-Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden (kWh) Jahresverbrauch liegen die jährlichen Mehrkosten bei 15 bis 25 Euro/Jahr.
  • Stahl, Zement, Baukalk, Hausbau: Ein Unternehmen mit 10.000 Tonnen CO₂-Ausstoß/Jahr zahlt bei 80 Euro/Tonne 800.000 Euro zusätzlich, was in die Preise für Baustoffe einfließt. Ein Preisaufschlag von 10 bis 15 Euro/Tonne Zement ist realistisch. Ein Einfamilienhaus hat bei Beton und Stahl zusätzliche Materialkosten von 8.000 bis 12.000 Euro (bei 80 bis 120 Euro/Tonne CO₂).
  • Lebensmittel: Höhere Kosten für Transport und Kühlung, Landwirte haben höhere Kosten für Dünger. Diese könnten an die Verbraucher weitergegeben werden.
  • Flugreisen: Reisen innerhalb der EU werden teurer, bei einem Hin- und Rückflug Berlin–Barcelona werden 10 bis 15 Euro aufgeschlagen.
 

2. Richtlinie 2023/959: Emissionen aus Verkehr und der Beheizung von Gebäuden (EU-ETS 2)

Mit EU-ETS 2 dehnt die EU den Emissionshandel auf die Bereiche See- und Straßenverkehr sowie Gebäudeheizung aus. Anbieter fossiler Brennstoffe müssen im Verkehr und im Wohnungsbau für jede Tonne CO₂-Emissionszertifikate auf dem Markt kaufen. Wie bei EU-ETS 1 werden die Zertifikate mit der Zeit knapper und teurer. Ziel ist es, die Emissionen zu senken und den Umstieg auf Elektroantriebe und umweltfreundlichere Heiz- und Dämmstoffe zu fördern.
Benzin, Diesel, Heizöl, Kohle, Gas und alle Produkte, die diese Brennstoffe nutzen, werden teurer. Das betrifft den gesamten Straßenverkehr, was zu höheren Preisen für die meisten Waren und Dienstleistungen führt. Hausbesitzer, die mit fossilen Brennstoffen heizen, müssen mit höheren Wohnkosten rechnen.
Nationale CO₂-Aufschläge entfallen. Die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung sollen nach den Plänen der Koalitionsparteien an Bürger und Unternehmen zurückgeben werden, wie durch Senkung der Stromsteuer. Diese beträgt in Deutschland derzeit 2,05 ct/kWh. Die Bundesregierung setzt primär auf den EU-ETS 2-Mechanismus ab 2027 ohne eigene Preisfestlegung, der aktuelle Preiskorridor ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz bis zum Jahr 2026 mit 55 bis 65 Euro/Tonne festgelegt.

EU-ETS 2 konkret: In 5 Jahren könnte Benzin 3 Euro kosten

Gas- und Ölheizungen: Eine vierköpfige Familie mit Ölheizung zahlt bis zu 1.000 Euro pro Jahr mehr bei 200 Euro/Tonne CO₂. Ungedämmte Immobilien verlieren an Wert, Mieter werden durch höhere Heizkosten sowie Sanierungen belastet.
  • Bei 55 bis 65 Euro/Tonne CO₂: Benzin wird 15,7 bis 18,6 Cent/Liter teurer, Diesel 17,3 bis 20,5 Cent/Liter.
  • Bei 200 Euro/Tonne CO₂: Benzin, Diesel und Heizöl rund 60 Cent/Liter teurer (inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.)).
  • Bei 300 Euro/Tonne CO₂: Benzin 90 Cent bis 1,20 Euro/Liter teurer, Diesel und Heizöl 1,02 bis 1,36 Euro/Liter (inkl. MwSt.).
  • Bei 640 Euro/Tonne: Benzin 1,90 bis 2,50 Euro/Liter teurer (mehr als verdoppelt zu heute), Diesel und Heizöl etwa 2,10 bis 2,90Euro/Liter teurer.
  • Die Kfz-Steuer wird an den CO₂-Ausstoß geknüpft.
Für ETS 2 laufen derzeit Berichtspflichten, planmäßig startet das System 2027. Ab Mai 2028 ist die Umsetzung Pflicht, das deutsche nationale System wird 2027 integriert. Tatsächliche Wirkungen auf Preise treten damit theoretisch erst ab 2027/28 ein.

3. Verordnung (EU) 2023/1115: Über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)

Die Verordnung zielt darauf ab, die Einfuhr von Rohstoffen in die EU zu verbieten, die zur Abholzung der Wälder führen. Damit soll Klimaschutz, Biodiversität und Unterstützung für Kleinbauern gefördert werden. Betroffen sind Kakao, Soja, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Holz und Rinder sowie daraus hergestellte Produkte wie Reifen, Möbel, Fleisch und Schokolade.
Unternehmen, die in der EU verkaufen wollen, müssen nachweisen, dass ihre Produkte nicht von Flächen stammen, die nach Dezember 2020 abgeholzt wurden. Diese Produkte müssen zertifiziert und bis zu ihrem ursprünglichen Erzeuger oder Landwirt zurückverfolgbar sein, der umfangreiche Formulare ausfüllen muss, einschließlich der genauen GPS-Position seiner Flächen.
Ritter Sport will weiter Schokolade nach Russland liefern.

Kakao wird teurer, so auch die Schokolade. Die Ursache sind schlechte Ernten und Hamsterkäufe auf dem Weltmarkt.

Foto: picture alliance/Marijan Murat/dpa

Kritiker bemängeln den unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand für die gesamte Lieferkette und die steigenden Preise für Rohstoffe und Produkte. Die Verordnung soll ab dem 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und ab dem 30. Juni 2026 für mittlere und kleine Unternehmen gelten. Verstöße können Bußgelder von bis 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes, die Beschlagnahmung der Waren und möglicherweise strafrechtliche Folgen mit sich bringen.

EUDR konkret: Werden Kaffee und Schokolade bald Luxus?

  • Kaffee: Die meisten der Kleinbauern wie in Vietnam und Kolumbien sind nicht EUDR-konform, was Engpässe auslösen dürfte. Der Preis für Standard-Röstkaffee stieg bereits vor dem Inkrafttreten von EUDR von 19 Euro/Kilo (2024) auf 24 bis 28 Euro/Kilo (2025). Espresso-Bohnen auf 30 Euro/Kilo. Spitzenprodukte könnten über 50 Euro/Kilo erreichen.
  • Kakao: Auch bei Schokolade gab es in den vergangenen Jahren Teuerungen. Im April 2025 mussten Kunden etwa für die Alpenmilch-Sorte von Ritter Sport statt 1,49 vor fünf Jahren nun 1,89 Euro zahlen. Gleichzeitig schrumpfte die lila Tafel von 100 auf 90 Gramm. Andere Tafelschokoladen wurden um rund ein Drittel teurer. Es sind weitere Preissteigerungen zu erwarten.
  • Hygieneprodukte wie Windeln, Klopapier und Binden könnten teurer werden, da holz basierte Zellstoffe enthalten sind.
  • Milch und Fleisch: Futtermittel in der Landwirtschaft beeinflussen die Kosten indirekt.

4. Richtlinie (EU) 2024/1275: Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)

Diese Richtlinie verschärft die Energie- und Emissionsanforderungen für Gebäude. Ab 2030 – für öffentliche Gebäude ab 2028 – dürfen nur noch Null-Emissions-Gebäude gebaut werden. Sie müssen für Solarenergie geeignet sein.
Bis 2040 sollten Heizkessel, die fossile Brennstoffe nutzen, verboten werden. Bestehende energieintensive Gebäude müssen bis 2050 renoviert werden, um den Energieverbrauch zu senken, etwa durch Dämmung, Solaranlagen und Wärmepumpen.
Bau und Renovierung werden teurer, die Kosten für Subventionen, Verwaltung und Aufsicht steigen. In einigen EU-Ländern ist die Vermietung von Häusern und Wohnungen der niedrigsten Energieeffizienzklasse bereits gesetzlich verboten, wobei Frankreich Vorreiter ist.

EPBD konkret: Der Streit um die Heizung

  • Verbot fossiler Heizungen: Ein Einfamilienhaus benötigt zusätzliche 15.000 bis 30.000 Euro für eine Umstellung der Heizung auf Geothermie-Wärmepumpe und PV-Anlage. 
  • Sanierung: Ein 150-Quadratmeter-Einfamilienhaus von Effizienzklasse G auf D zu sanieren (Dachdämmung, Fenstertausch, Fassadensanierung) kann durchaus 50.000 Euro kosten.
  • Die größeren Nichtwohngebäude benötigen seit Januar 2025 automatische Steuerungssysteme für Heizung und Klima. Die Nachrüstung mit smarten Thermostaten und Sensoren kostet je nach Größe von 10.000 bis 50.000 Euro.
  • Ab 2026 soll es ein Monitoring der Raumluftqualität in großen Nichtwohngebäuden geben. Das bedeutet für die Installation von CO₂-Sensoren und Lüftungsanlagen von 5.000 bis 15.000 Euro zusätzlich.
  • Weitere Auswirkungen hängen von der konkreten nationalen Umsetzung, der Subventionspolitik und Förderprogrammen ab.

5. Verordnung (EU) 2023/857: Verschärfung der CO₂-Normen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge

Die Verordnung senkt die CO₂-Grenzwerte für neue Pkw und Lieferwagen erheblich. Diese sollen schrittweise strenger werden. Autohersteller, die die Vorgaben nicht einhalten, müssen Strafen zahlen. Ab 2035 dürfen neue Pkw und Lieferwagen keine Emissionen mehr verursachen, was faktisch das völlige Verbot des regulären Verbrennungsmotors und Hybridantriebs in Neuwagen bedeutet. Regenerativ erzeugte synthetische Kraftstoffe (sogenannte E-Fuels) sind ausgenommen.
Autoherstellern drohen Strafzahlungen, wenn sie nicht genügend Elektroautos verkaufen. Gleichzeitig schränkt die Regelung die Fahrzeugwahl der Bürger ein. Erste Verschärfungen gelten seit diesem Jahr, die Vorgaben ab 2030 und 2035 könnten die Branche besonders hart treffen. Die EU-Kommission hat aber im März zugesagt, eine „vollständig technologieneutrale“ Überprüfung des Verbrennerverbots in diesem Jahr durchzuführen.

CO₂-Grenzwerte konkret: Verbrennerverbot, Ladestation in der Tiefgarage

  • Elektroautos: Kompaktwagen mit Benzinmotor wie der Opel Corsa könnten zugunsten von Elektrovarianten (Corsa-e) aus dem Programm genommen werden. 
  • Heimladestationen müssen nachgerüstet werden, Wallbox-Installationen (sofern möglich) kosten am Einfamilienhaus 500 bis 3.000 Euro, beim Mehrfamilienhaus in einer Tiefgarage zwischen 1.000 und 5.200 Euro.
  • Die schwarz-rote Koalition hat Förderprogramme für Elektroautos angekündigt. Dazu gibt es regionale Förderungen, Herstellerprämien und Steuervergünstigungen für Elektroautos und Wallboxes.

6. Verordnung (EU) 2023/956: Schaffung eines CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM)

Diese Verordnung führt eine CO₂-Abgabe auf Importe bestimmter Produkte aus Drittländern ein. Sie sollen denselben CO₂-Preis tragen wie in der EU hergestellte Waren. Das System umfasst insbesondere Zement, Düngemittel, Eisen, Stahl, Aluminium, Wasserstoff, Elektrizität und einige Produkte daraus. Der Mechanismus richtet sich gegen Länder mit geringeren Umweltstandards, die dadurch Kostenvorteile haben.
Containerschiffe liegen am Wilhelmshavener Tiefwasserhafen Jade-Weser-Port. Gesunkene Importe und Exporte haben im Juni die Handelsbilanz beeinflusst.

Containerschiffe am Wilhelmshavener Tiefwasserhafen JadeWeserPort.

Foto: Sina Schuldt/dpa

Für die Importeure bedeutet dies finanzielle Abgaben (CBAM-Zertifikate), mehr Bürokratie und damit höhere Kosten. Verbraucher zahlen wahrscheinlich mehr für importierte Waren. Kritiker befürchten, dass Länder wie China die Regeln umgehen könnten. Nach einem Übergangszeitraum mit Berichtspflichten seit 2023, findet CBAM vollständige Anwendung ab Anfang 2026.

CBAM konkret: Fahrradrahmen und Getränkedosen

  • Besonders betroffen sein dürften Stahl- und Aluminium-Importe, die aus der Türkei, China, Indien oder Südafrika kommen.
  • Betroffen sollten in Deutschland vor allem Bauwirtschaft und Maschinenbau sein. Maschinenbau gilt als ein Hauptstandbein der deutschen Industrie.

7. Richtlinie (EU) 2023/2413: Förderung der erneuerbaren Energien (RED III)

Diese Richtlinie verpflichtet die Staaten, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und die Produktion von grünem Wasserstoff, Biokraftstoffen und Batteriespeichern zu fördern.
Bis 2030 sollen erneuerbare Energien mindestens 42,5 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs decken. Kraftstofflieferanten müssen Quoten für Wasserstoff einhalten. Bis zum 21. Mai 2025 muss die Richtlinie in deutschem Recht umgesetzt werden.

RED III konkret: Droht zwei Drittel der Biogasanlagen das Aus?

  • Die Stromkosten werden voraussichtlich steigen, da die Kosten für den Netzausbau zunehmen.
  • Laut der Deutschen Energie-Agentur dürften wahrscheinlich bis zu zwei Drittel des in Deutschland in Blockheizkraftwerken eingesetzten Biomethans aufgrund von strengeren Treibhausgasvorgaben nicht mehr genutzt werden, was ebenfalls die Wärme- und Stromkosten erhöhen könnte. Landwirte hätten zusätzlichen bürokratischen Aufwand und müssten ihre Anlagen nachrüsten, wenn sie ihre Biogasanlagen weiter betreiben wollten.
  • In Fernwärmenetzen könnten Mindestziele für erneuerbare Energien (Solar, Geothermie) die Modernisierungskosten für die Verbraucher erhöhen.
  • Weitere Auswirkungen hängen von der konkreten nationalen Umsetzung, der Subventionspolitik und Förderprogrammen ab.

8. Verordnung (EU) 2024/1781: Umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (ESPR)

Die EU-Ökodesign-Verordnung verlangt, dass physische Konsum- und Industriegüter umweltfreundlich gestaltet und langlebig sind, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die Verordnung soll Material-, Chemikalien- und Energieverbrauch reduzieren, Ersatzteile verfügbar machen, Reparierbarkeit erhöhen, Abfall vermeiden und Recycling erleichtern.
Media Markt und Saturn haben während der Fußball-EM mehr Fernseher verkauft. (Archivbild)

Media Markt und Saturn bieten große Fernseher an – es sind Importe.

Foto: Henning Kaiser/dpa

Betroffen sind (Stand April 2025) laut handel.eco: elektronische Geräte und Haushaltsgeräte (Fernseher, Monitore, Kühlschränke, Waschmaschinen, Beleuchtung, Computer, Tablets, Smartphones, Batterien etc.), Heiz- und Kühlgeräte (Klimaanlagen, Ventilatoren, Heizkessel, Wärmepumpen, Warmwasserbereiter etc.), Elektromotoren und Transformatoren, professionelle Kochgeräte, Kühlsysteme, Textilien und Bekleidung, Schuhe, Möbel, Dämmmaterialien, Fenster, Türen, Spielzeug, Sportgeräte, Freizeitprodukte, Garten- und Außenbereichprodukte (Rasenmäher etc.), Kunststoffprodukte und Verpackungen.
Spezifische Anforderungen für einzelne Produktgruppen erlässt die Kommission schrittweise mittels delegierter Rechtsakte.

ESPR konkret: EU-konforme Öfen

  • Für Öfen (Holzöfen, Kamine) gelten künftig strengere Vorgaben für Feinstaub- und Kohlenmonoxidbelastung bei Neuinstallationen. Die Anforderungen könnten einen Ofen von 800 bis 1.500 Euro auf 1.200 bis 2.000 Euro verteuern.
  • Hersteller müssen Ersatzteile mindestens zehn Jahre verfügbar halten. Der Wirkungsgrad muss höher sein, was ältere Modelle verdrängt.
  • RED III und die EU-Ökodesign-Verordnung „erlauben“ private Holzheizungen. Pelletheizungen gelten als klimaneutral, Holz als regenerativer Energieträger.

9. Verordnungen (EU) 2017/745 und 2017/746: Medizinprodukte (MDR) und In-vitro-Diagnostika (IVDR)

Krücken, künstliche Gelenke, Blutzuckermessgeräte, OP-Roboter: Die Verordnungen 2017/745 (MDR) und 2017/746 (IDVDR) sollen sicherstellen, dass in der EU nur sichere, qualitativ hochwertige und wirksame Medizinprodukte verkauft werden. Sie vereinheitlichen die Klassifizierung und verschärfen die Zulassungs- und Überwachungsbedingungen. Die Verordnungen gelten seit 2021 (MDR) und 2022 (IVDR), Umsetzungsfristen wurden mehrfach verlängert.

MDR und IVDR konkret: Kleinere Hersteller verlieren

  • Die Bundesregierung rechnet offiziell nicht mit unmittelbaren Preissteigerungen, allerdings sehen Experten indirekte Effekte, die zu Verteuerungen für Verbraucher führen können. So wird erwartet, dass Produkte höherer Risikoklassen deutlich teurer werden oder vom Markt verschwinden.
  • Hersteller müssen umfangreichere klinische Daten vorlegen, was die Zertifizierungskosten deutlich erhöhen sollte. Kleinere Hersteller können den bürokratischen Aufwand kaum stemmen.
  • Die EUDAMED-Datenbank ist Pflicht, was Investitionen in die IT erfordert, die weitergegeben werden könnten.
  • Es könnte zu Lieferengpässen bei Medizinprodukten wie Implantaten kommen.
  • Wenn Krankenhäuser keine wiederverwendbaren Instrumente nutzen können, steigen die Materialkosten. 
 

10. Verordnung (EU) 2025/40: Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)

Die Verordnung verschärft die Anforderungen an Verpackungen, um Abfälle zu reduzieren und die Kennzeichnung zu vereinheitlichen. Alle Verpackungen müssen bis 2030 wiederverwertbar sein.

Einwegverpackungen aus Plastik werden verboten, legt die EU fest.

Foto: weiXx/iStock

Ab August 2026 gelten erste Pflichten wie Kennzeichnung. Der verpflichtende Mehrweganteil und der Recyclinganteil in Kunststoffen steigen schrittweise. Einwegplastikverpackungen für Obst und Gemüse, Soßen (wie Ketchup, Senf, Mayonnaise) und Hygiene- und Toilettenartikel in Hotels werden ab 2030 verboten. Verpackungen dürfen maximal 50 Prozent leeren Raum enthalten.
Die Verordnung tritt ab August 2026 in Kraft, die Umsetzung erfolgt schrittweise.

PPWR konkret: Pappbecher mit Pfandsystem?

  • Die Anforderungen können zu direkten und indirekten Preisanpassungen führen. 
  • Denkbar sind Pfandsysteme für Transportboxen oder Takeaway-Behälter. 
  • Die Kosten für Reinigung und Rücknahme von Mehrwegbehältern steigen, was die Gesamtpreise beeinflussen könnte. 
  • Marktplätze wie Amazon müssten prüfen, ob Händler die PPWR-Vorgaben einhalten.
Kathrin Sumpf schreibt für Epoch Times seit über zehn Jahren über aktuelle Themen, darunter Politik und Ausland. Sie hat einen facettenreichen Hintergrund in der Erwachsenenbildung und als Supervisorin.

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