Vier Jahre China-Knast: Menschenrechtsanwalt hatte Wahlen vorgeschlagen

Zwei Jahre ist es her, dass ein chinesischer Menschenrechtsanwalt online über Verfassungsänderungen philosophierte. Am 17. Juni wurde das Urteil gefällt.
Epoch Times19. Juni 2020

Yu Wensheng ist ein chinesischer Menschenrechtsanwalt.

Bereits 2014 eckte er mit dem Regime an, wegen Unterstützung der Hongkonger Demokratiebewegung. 99 Tage lang wurde er inhaftiert und dort auch gefoltert. Nach seiner Freilassung trat er der Gruppe für Menschenrechtsanwälte in China bei und vertrat viele Opfer des kommunistischen Systems, wie Gewissensgefangene, Menschenrechtsanwälte, oder auch Praktizierende von Falun Gong, einer spirituellen Meditationsdisziplin, die in China seit über 20 Jahren verfolgt wird.

Statt Wahlen, Gefängnis

Vor zwei Jahren veröffentlichte Yu online einen Artikel mit dem Titel „Vorschlag zur Verfassungsänderung“. Darin schlug er unter anderem vor, den Staatspräsidenten per Wahl zu bestimmen. Einen Tag später wurde er bereits verhaftet.

„Amnesty International“ machte auf den Fall aufmerksam und informierte darüber, dass man sich große Sorgen um den Menschenrechtsanwalt mache, da ihn seine Rechtsbeistände nicht mehr treffen dürfen: „In einem Video, das vor seiner Festnahme aufgenommen worden war, erklärte Yu Wensheng, dass er niemals sein Recht auf einen Rechtsbeistand seiner Wahl aufgeben werde, solange er nicht der Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt sei“, machte AI im April 2018 deutlich.

Juni 2020 – Das Urteil

Am 17. Juni wurde Yu Wensheng wegen „Anstiftung zur Untergrabung der Staatsmacht“ zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

Yus Frau wusste nichts von dem Prozess gegen ihren Mann. Die Staatsanwaltschaft informierte sie nur über das Ergebnis und, dass ihr Mann gegen das Urteil Berufung einlegen will.

Am 1. Mai bat Yus Frau in einem Online-Video die internationale Gemeinschaft darum, von Chinas Regime die sofortige Freilassung ihres Mannes zu fordern. Im Video schwor sie, niemals aufzugeben. (sm)



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