Der übergriffige Staat – Ehe, Familie, Elternrecht

Eltern haben Rechte, Eltern haben Pflichten. Sie tragen Verantwortung. 2014 gründete Hedwig von Beverfoerde die Initative „DemoFürAlle”. Im Interview äußert sie sich auch zu aktuellen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung.
Titelbild
Hedwig von Beverfoerde.Foto: DemoFürAlle
Von 7. November 2022

Gut an der Debatte um Gender ist, dass man plötzlich gezwungen wird, sich tiefer damit auseinanderzusetzen. Frau von Beverfoerde ist verheiratet und Mutter von drei Kindern – sie gründete die Initiative DemoFürAlle. Sie hat eine Ausbildung als Europasekretärin und ist studierte Diplom-Betriebswirtin.

Politisch gesehen war sie Mitglied der CDU. Seit 1993 konzentriert sie sich zusätzlich zu ihrer Familie und ihrem Privatleben auf ihr bürgerliches, politisches und gesellschaftliches Engagement. Die Fragen stellte Bernd Oliver Bühler.

Sie haben 2014 DemoFürAlle gegründet. Was hat Sie angetrieben?

Die selbst erlebte Bevormundung und Entrechtung von Eltern durch den Staat hat bei mir als junge Mutter 1999 den Startschuss gegeben für aktivistisches Engagement, für die Verteidigung des natürlichen Elternrechts und der Familie gegenüber den politisch Verantwortlichen. Interessanterweise erinnere ich mich aber gut, dass ich schon als kleines Kind ein starkes natürliches Rechtsempfinden dafür hatte, dass es Sache meiner Eltern ist, in jeder Hinsicht für uns Kinder zu sorgen und über unsere Belange zu entscheiden. Als ich ungefähr vierjährig zum ersten Mal davon hörte, dass es eine Schulpflicht gibt und der Staat meine Eltern zwingen kann, mich dorthin zu schicken, war ich schockiert.

Später fand ich – wie die meisten Menschen – die Schulpflicht dann ganz normal und in Ordnung. Allerdings nach den Erfahrungen zunehmend übergriffiger indoktrinierender staatlicher „Bildung“ in Schulen und Kitas, bin ich inzwischen überzeugt, dass die Vierjährige völlig richtig lag.

Warum ist Ihnen dieses „natürliche“ Elternrecht so wichtig?

Zuallererst, weil es eben „natürlich“, also ein Naturrecht, ist – das heißt, es steht Eltern von Natur aus zu. Es ist vorstaatlich. Das Elternrecht wird Eltern nicht vom Staat gewährt (dieser anerkennt und garantiert es nur in Art. 6 GG) und kann ihnen deshalb auch nicht – ohne schwerwiegende Gründe – vom Staat wieder entzogen werden. Im Verhältnis von Staat und Familie gilt das Subsidiaritätsprinzip. Darauf baut die Eigenständigkeit und Freiheit der Familie auf, die wiederum der Boden ist, auf dem die Kinder zu reifen Persönlichkeiten und verantwortungsvollen Mitgliedern unserer Gesellschaft heranwachsen.

Wo sehen Sie dieses Elternrecht vor allem gefährdet?

Das Elternrecht umfasst ja nicht nur ein Recht, sondern ebenso sehr eine Pflicht. Elternrecht bedeutet deshalb genau genommen Elternverantwortung. Und deren Vorrang vor staatlicher Verantwortung ist vielfach gefährdet, nicht zuletzt im Bewusstsein vieler Eltern.

Bereits 2002 sagte der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz: „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern“. Die Versuche, das Elternrecht einzuschränken, gibt es also schon sehr lange, und zwar auf verschiedene Weise. Akute Angriffe sind zum Beispiel das unnötige und gefährliche Vorhaben, „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen und die Indoktrination von Kindern durch die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ in Kitas und Schulen, die die Werteerziehung vieler Eltern untergräbt.

Besonders krass sind die zunehmenden Fälle, wo Kinder ihren Eltern unbegründet oder verfrüht entzogen werden. Aber eben auch die deutsche Schulpflicht, die es so in anderen Ländern nicht gibt, ist eine starke Einschränkung des Elternrechts, wenn auch immer noch weithin akzeptiert. Aber die Rufe werden lauter, die starre Schulpflicht endlich durch eine Bildungspflicht zu ersetzen, die Kindern und Eltern die Freiheit ließe, jeweils die für sie individuell beste Bildungsmöglichkeit zu wählen.

Ihnen wurde in der Vergangenheit gesellschaftliche und politische Homofeindlichkeit vorgeworfen.

Die Homophobie-Keule ist eine Waffe, die gezielt überall dort gegen Menschen eingesetzt wird, die sich der gender-ideologischen Agenda in den Weg stellen. Und das habe ich mit unserem öffentlich wahrnehmbaren DemoFürAlle-Protest gegen Gender-Ideologie und Sexualisierung der Kinder in Schulen und Kitas getan.

Also musste ich als Kopf dieses Protestes unmöglich gemacht werden. Flugs wurde mir von interessierten Politikern und Journalisten, Theatermachern etc. das Etikett der Homofeindlichkeit angeklebt und mir „Homohass“ unterstellt. Das gipfelte in dem Theaterstück „Fear“ an der Schaubühne, Morddrohungen und einer extra für mich erfundenen Titelverleihung „Miss Homophobia“.

Tatsächlich jedoch habe ich noch niemals Hass gegen homosexuell empfindende Menschen empfunden und habe auch öffentlich immer unmissverständlich klargemacht, dass unser Protest sich nicht gegen homosexuell empfindende Personen richtet, sondern allein gegen die Gender- und Vielfaltsideologie. Der Vorwurf ist also falsch. Dies hat meine Ankläger allerdings nicht interessiert.

Gibt es etwas, wo die konservative Seite zur Verhärtung der Fronten beigetragen hat?

Nach meiner Erfahrung wurde der Kampf gegen meine Person und andere bekannte Genderkritiker immer dann besonders aggressiv, wenn es uns gelang, mit unserer Kritik eine größere Öffentlichkeit zu erreichen, sei es durch Demonstrationen, Bücher, Artikel, Aufklärungsbroschüren, Vorträge, Unterschriftensammlungen et cetera.

Auf einer Website des Familienministeriums wurde Kindern Pubertätsblocker empfohlen. Die kritisierte Website wurde inzwischen redaktionell überarbeitet. Wie bewerten Sie das?

Diese Empfehlung durch ein Ministerium ist einfach unfassbar. Eine Regierung ist an oberster Stelle dem Wohl der Bürger verpflichtet, vor allem dem Wohl der Kinder. Diese übers Internet zu verleiten, sich hochgefährlicher chemischer Keulen zu bedienen, um die eigene natürliche biologische Entwicklung zu stoppen und zu manipulieren, ist ein schwerwiegendes Vergehen und die dafür Verantwortlichen würden in einem funktionierenden Rechtsstaat zur Verantwortung gezogen.

Aus Studien und Erfahrungsberichten ist hinlänglich bekannt, wie schädlich Pubertätsblocker psychisch und physisch sind – zum Teil sind die Folgen irreversibel. In Großbritannien, Schweden, Finnland und einigen US-Bundesstaaten rudert man deshalb bereits wieder zurück. Auch in Deutschland sollten Pubertätsblocker und gegengeschlechtliche Hormone auf keinen Fall an Minderjährige verschrieben werden.

Das gesamte „Regenbogenportal“ des Familienministeriums, auf der diese Empfehlungen veröffentlicht wurden, ist eine skandalöse Webseite mit vielen irreführenden Inhalten für Minderjährige. Wir von DemoFürAlle haben deshalb bereits im Sommer 2019 vor dem Bundesfamilienministerium in Berlin dagegen protestiert.

Bis Ende 2022 soll das „Selbstbestimmungsgesetz“ beschlossen sein, wonach jeder, der möchte, problemlos einmal pro Jahr sein Geschlecht wechseln kann. Sie bekämpfen das, warum?

Zunächst ist die Behauptung, der Mensch könne sein angeborenes Geschlecht ändern, eine große Lüge. Auf Lügenbasis kann es kein gerechtes Gesetz geben.

Durch das geplante „Selbstbestimmungsgesetz“ werden Schutzräume für Frauen und Kinder abgeschafft. Triebtäter können, ohne rechtlich belangt zu werden, in Frauenduschen, -sportvereine und -gefängnisse eindringen. Eltern können zudem ihre Kinder nicht mehr schützen: Wenn Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen, müssen Eltern zwar formal ihre Zustimmung geben, ihr Einspruch ist allerdings nichts wert, denn das Familiengericht wird ihre Zustimmung ersetzen. Kinder werden zu körperlich und seelisch folgenschweren irreversiblen Entscheidungen verführt. Denn wer bereits seinen Geschlechtseintrag gewechselt hat, will meist weiter gehen, wozu betroffene Minderjährige durch die massive Transgender-Propaganda in den Sozialen Netzwerken gedrängt werden. Dieses Gesetz ist eine riesige Gefahr und muss verhindert werden. Glücklicherweise wächst die Kritik aus verschiedenen Richtungen!

Ein weiteres Gesetzesvorhaben betrifft Veränderungen im Abstammungs- und Familienrecht. Was ist hier geplant?

Die Bundesregierung will neue fiktive Rechtsinstitute wie „Mit-Mutter“, „Mehr-Elternschaft“ und – in Konkurrenz zur Ehe – die „Verantwortungsgemeinschaft“ einführen. Die Richtung ist klar: Nach der Ehe-Öffnung 2017 sollen nun auch Familie, Elternschaft und Kindschaft umdefiniert und rechtlich von ihrer leiblichen, biologischen Grundlage getrennt werden.

Kinder könnten damit allen Ernstes vier Sorgeberechtigte haben dürfen, das heißt zwei „Mütter“ und zwei „Väter“ oder vier „Mütter“ oder vier „Väter“ etc. Das ist ein brandgefährlicher Paradigmenwechsel, der in der Folge auch die rechtliche Anerkennung natürlicher Elternschaft und Kindschaft infrage stellen wird. Wer Eltern sind, entscheidet dann der Staat. In unserer Video-Reihe „Mitmütter und Mehreltern: Familie im Fadenkreuz“ diskutieren wir das Thema mit Experten aus verschiedenen Fachgebieten ganz ausführlich.

Nach dem Verdacht auf sexuellen Missbrauch haben die Bundesländer Berlin und Brandenburg das umstrittene Kita-Spiel „Original Play“ verboten. Dabei tobten und kuschelten Kinder mit fremden Erwachsenen. Wie stehen Sie solchen Veranstaltungen gegenüber?

Als Mutter oder Vater würde ich sofort die Polizei rufen. Intimität gehört in die Familie, nicht in öffentliche Einrichtungen und schon gar nicht organisiert zwischen Kindern und fremden Erwachsenen!

Können Sie auch etwas Positives in der Debatte um Gender erkennen?

Wenn etwas Selbstverständliches plötzlich infrage gestellt wird oder gar bestritten, ist man plötzlich gezwungen, sich tiefer damit auseinanderzusetzen. Das hat durchaus etwas Positives. So wurden im Zuge der Gender-Debatte Mann und Frau und ihre jeweiligen Verhaltensweisen vertieft erforscht.

Die Unterschiede, die dabei zutage traten, zeigen sehr deutlich, wie gut sich Mann und Frau ergänzen und wie genau sie aufeinander hingeordnet sind. Diese wiederentdeckte Komplementarität bestätigt aufs Neue den tiefen Sinn von Ehe und Familie.



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