Haisenko: Drei Jemeniten zwingen die BRD, sich dem Völkerrecht zu stellen

Wessen Geschäft betreibt eine Regierung, alle Regierungen, spätestens seit der “Wiedervereinigung”, die ihr Volk über seinen wahren völkerrechtsmäßigen Status nicht von sich aus aufklärt? Ein Urteil des OVG Münster kann jetzt dazu beitragen, dass die Regierung dazu gezwungen wird, zumindest teilweise Aufklärung zu betreiben.
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Der Eingang zur US Airbase in Ramstein.Foto: DANIEL ROLAND/AFP/Getty Images
Von 24. März 2019

Es war der Friedensnobelpreisträger Obama, der die Befehle für Tausende Drohnenmorde unterschrieben hat. Diese Befehle konnten nur ausgeführt werden unter Nutzung der US-Airbase Ramstein als Relaisstation. Die liegt mitten in Deutschland. Weil sie die USA nicht verklagen können, haben sich drei Jemeniten an ein deutsches Gericht gewandt und die Bundesregierung verklagt, hilfsweise das Verteidigungsministerium.

Die Jemeniten geben an, Angehörige bei US-Drohnenangriffen verloren zu haben. Es steht außer Frage, dass alle Drohnenmorde der USA gegen jegliches Recht verstoßen, denn sie finden in Ländern statt, die sich nicht im Kriegszustand mit den USA befinden. Es sind Mordaufträge in “James Bond Manier”, mit “der Lizenz zu töten”, denn ihnen geht kein Verfahren voran, das auch nur annähernd als rechtsstaatlich bezeichnet werden könnte.

Für die Unterschrift auf dem Mordauftrag des amerikanischen Präsidenten reicht es aus, dass die CIA oder ein anderer amerikanischer Dienst diese weitgehend willkürlichen Morde für angebracht halten. Dass dabei eine Unzahl an unschuldigen Zivilisten zu Tode kommen, wird billigend in Kauf genommen und bestenfalls als Kollateralschaden ad acta gelegt.

Die Drohnen-Einsätze der USA werden von deutschem Boden aus in Ramstein gesteuert

Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen, heißt es seit dem Zweiten Weltkrieg. Spätestens seit sich Deutschland unter Schröder/Fischer an dem – laut Schröder selbst – völkerrechtswidrigen Angriff auf Jugoslawien beteiligt hatte, ist diese hehre Maxime nur noch Makulatur.

Wie sieht es aber mit der US-Basis Ramstein aus, über die alle Kriege der USA im Mittleren und ferneren Osten sowie Nordafrika geführt werden? Ohne Ramstein könnten die USA ihre Drohnen nicht steuern. Der direkte Weg vom klimatisierten Container im Herzen der USA, wo die “Piloten” an ihren Joysticks weltweit Menschen mit einem Mausklick ermorden, ist einfach zu weit vom Ziel entfernt. Dasselbe gilt für die Logistik und die Versorgung Verwundeter.

Ramstein ist die Drehscheibe des US-Militärs für seinen weltweiten Terror. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Themenkomplex gibt es nicht. Die kann es nicht geben, denn dann müssten unangenehme Wahrheiten über die deutsche Souveränität behandelt werden.

Ramstein ist, wie alle US-Stützpunkte in Deutschland, exterritoriales Gebiet unter alleiniger Kontrolle der USA. Die Frage der deutschen Souveränität wird umgangen mit dem Argument, die US-Truppen wären auf Wunsch der Bundesregierung im Lande.

Kann daraus gefolgert werden, dass auch alle Aktionen, die von den amerikanischen Basen in Deutschland ausgehen, dem Wunsch der Bundesregierung entsprechen? Wäre die BRD tatsächlich ein souveräner Staat, dann wäre diese Folgerung zwingend.

Es ist davon auszugehen, dass die klagenden Jemeniten genau davon ausgehen und so ihrer Klage Substanz verleihen. Das OVG Münster hat hierzu wohl Bauchschmerzen, weil auch ihm eine eindeutige Position der Bundesregierung fehlt. Genau das ist es nämlich, was dem Urteil des OVG Münster zu entnehmen ist, vor dem die Kläger aus dem Jemen zumindest einen Teilerfolg erzielt haben:

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Bundesregierung dazu verurteilt, künftig aktiv nachzuforschen, ob Drohneneinsätze der USA im Jemen unter Nutzung des amerikanischen Militärstützpunkts im pfälzischen Ramstein gegen Völkerrecht verstoßen.

Gegebenenfalls müsse die Bundesrepublik bei den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts hinwirken, urteilten die Richter. Die Forderung der Kläger, die Nutzung der Air Base Ramstein für bewaffnete Drohneneinsätze zu unterbinden, wies das Gericht jedoch ab.

Das Gericht konnte in diesem Punkt gar nicht anders urteilen, denn wiederum ist nicht geklärt, ob die Bundesregierung überhaupt in der Position ist, den USA irgendetwas zu untersagen, was auf den US-Basen vor sich geht. Abgesehen davon, sind die USA nicht verpflichtet, ihre Aktionen auf diesen Basen vor der Bundesregierung offen zu legen.

Mutiger Richterspruch des OVG Münster

Immerhin stellt das Gericht aber fest, dass die bewaffneten Drohneneinsätze „zumindest teilweise gegen Völkerrecht verstoßen, wodurch die Kläger rechtswidrig in ihrem Recht auf Leben gefährdet werden“. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ließ der OVG-Senat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Betrachtet man aber dazu all die Geheimverträge und deutschen(!) Gesetze zu CIA und NSA, kann man sich schon ausmalen, wie das Urteil des BVG ausgehen wird/muss.

Geradezu lächerlich ist da die Aufforderung des OVG, die Bundesrepublik müsse ggf. bei den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts hinwirken. Sie kann es nicht und hat es auch noch nie getan. Die USA miss-/verachten Völkerrecht routinemäßig und es würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, alle Völkerrechtsverletzungen aufzulisten, die die USA während der letzten hundert Jahre begangen haben, ohne dafür jemals zur Rechenschaft gezogen zu werden. Schon gar nicht vom immer noch als “Feindstaat” gelisteten Deutschland.

Was mag das OVG Münster zu diesem Urteil bewogen haben? War es einfach formaljuristische Konsequenz oder der Wunsch, endlich eine offene Debatte über den völkerrechtlichen Status Deutschlands und der US-Basen in Deutschland anzuschieben? Wenn letzteres das Motiv war, ist es überaus traurig, dass es erst dreier Jemeniten bedurfte, bis das Thema auf den Tisch gehoben werden konnte.

Mutig ist das Gericht sowieso, denn ein anderer Senat hat die gleichlautende Klage eines Somaliers aus formaljuristischen Gründen abgewiesen. Die Begründung dazu lautete, dass der Senat nicht überzeugt sei, dass der Vater des Klägers tatsächlich von einer US-Drohne getötet wurde. So kann man sich auch aus der Affäre ziehen.

Als “Feindstaat” kann Deutschland gegen die USA nichts ausrichten

Ich bezweifle, dass die Merkel-Regierung der Aufforderung des OVG Münster gerecht wird.

Zu viele Rechtsgutachten bezüglich Völkerrecht sind gerade in den letzten Jahren einfach ignoriert worden. Zum Beispiel was den Einsatz der Luftwaffe in Syrien betrifft. Hoffnung könnte allerdings aufkeimen, weil der US-Präsident jetzt Donald Trump heißt.

Was aber kann die Bundesregierung überhaupt gegen die USA ausrichten? Sind wir ihrer Willkür nicht schutzlos ausgeliefert? Mit welchen Mitteln soll die BRD auf die USA “einwirken”, ihr völkerrechtswidriges Verhalten von deutschem Boden aus einzustellen?

Nicht einmal der Schutz Deutschlands durch seine Mitgliedschaft in der EU kann da helfen, denn die Stationierung der US-Truppen und der exterritorialen Basen in Deutschland sind nicht von EU-Recht berührt. Es handelt sich um nationale Angelegenheiten, ebenso wie die Stationierung von US-Raketensystemen in Polen, in die sich die EU nicht einmischen kann.

Seit Jahren gibt es immer wieder große Demonstrationen gegen die US-Basis Ramstein und die Aktivitäten, die von dort ausgehen. Das wird in den Merkel-Medien weitgehend totgeschwiegen.

Das Urteil des OVG Münster hat diesen Themenkomplex jetzt in das Licht der Öffentlichkeit gerückt. In welchem Zustand befindet sich unser Land aber, wenn es erst der Klagen von Jemeniten und Somaliern bedarf, bis zumindest ein Gericht anerkennt, dass es hierzu Klärungsbedarf gibt?

Wessen Geschäft betreibt eine Regierung, alle Regierungen, spätestens seit der “Wiedervereinigung”, die ihr Volk über seinen wahren völkerrechtsmäßigen Status nicht von sich aus aufklärt? Das Urteil des OVG Münster kann jetzt dazu beitragen, dass die Regierung dazu gezwungen wird, zumindest teilweise Aufklärung zu betreiben. Ja, die Hoffnung stirbt zuletzt!

Nach dreißig Jahren als Lufthansapilot ist Peter Haisenko seit 2004 tätig als Autor und Journalist. Der Artikel erschien zuerst bei anderweltonline.de

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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