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Anklage gegen Ex-FBI-Chef

Comey-Fall eskaliert: Richter entscheidet über außergewöhnliche Offenlegung

Ein US-Bundesrichter hat das Justizministerium verpflichtet, der Verteidigung von Ex-FBI-Direktor James Comey Grand-Jury-Unterlagen zu übergeben, um mögliche Verfahrensfehler zu prüfen. Die Verteidiger argumentieren, dass politischer Einfluss und Amtspflichtverletzungen die Anklage beeinflusst haben könnten.

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Der ehemalige FBI-Chef James Comey. Richter sieht „behördliches Fehlverhalten“ als möglich an. 

Foto: Alex Brandon/dpa

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Lesedauer: 6 Min.


In Kürze:

  • Richter zwingt das Justizministerium, der Comey-Verteidigung Grand-Jury-Unterlagen zu übergeben.
  • Laut Justizministerium habe die Grand Jury die endgültige Anklageschrift nie gesehen
  • Die Verteidiger sehen politische Einflussnahme und mögliche Amtspflichtverletzungen.
  • Das Justizministerium legt Eilantrag ein. Unklar ist, ob die Anklage unter diesen Umständen Bestand hat.

 
Die Grand Jury hat im Fall des ehemaligen FBI-Direktors James Comey die endgültige Anklageschrift, auf deren Grundlage er angeklagt wurde, nie zu Gesicht bekommen. Das gab das Justizministerium am 19. November vor Gericht bekannt. Comeys Anwalt bezeichnete dies als schwerwiegenden Mangel, der die Anklage beeinträchtigen könnte.
Bei der Grand Jury handelt es sich um ein Bürgergremium, das prüft, ob ausreichende Beweise für eine Anklage vorliegen. Sie entscheidet jedoch nicht über die Schuld oder Unschuld einer Person. Mit ihrer Arbeit wird nur festgestellt, ob ein Strafverfahren eingeleitet werden kann.
Die Enthüllung erfolgte im Rahmen einer Überprüfung des Grand-Jury-Verfahrens, bei der die Anhörung vor allem auf Comeys Argumente abzielte. Demnach sei die Anklage aus Rachsucht und verfassungswidrigen Motiven erhoben worden.

Strafverfahren zu Fall bringen

Nach einigen Diskussionen über die Anklage hat ein US-Bundesrichter am Montag das US-Justizministerium (DOJ) verpflichtet, Unterlagen aus dem Grand-Jury-Verfahren an die Anwälte des früheren FBI-Direktors James Comey herauszugeben.
Die Dokumente sollen den Verteidigern erstmals Zugang zu internen Materialien der Anklagebehörden ermöglichen.
Die Verteidiger Comeys erhoffen sich von diesen Unterlagen entscheidende Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Ihr Ziel ist es, das aktuelle Strafverfahren vollständig zu Fall zu bringen.

Fitzpatrick zwingt Justizministerium zu Unterlagenfreigabe

Der US-Magistratsrichter William Fitzpatrick begründet seine Entscheidung damit, dass mögliche Fehler und „Amtspflichtverletzungen“ im Team der kommissarischen Bundesstaatsanwältin aus Virginia, Lindsey Halligan, das Verfahren gegen Comey beeinflusst haben könnten. Halligan war zuvor als Anwältin von Donald Trump sowie als Mitarbeiterin im Weißen Haus tätig.
In seiner 24-seitigen Entscheidung betont Fitzpatrick, dass sich das Gericht der „außergewöhnlichen“ Natur dieses Schrittes bewusst sei. Der Richter verweist auf konkrete Einwände der Verteidigung gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft.
Zudem bestehe die Möglichkeit, dass behördliches Fehlverhalten die Arbeit der Grand Jury „verunreinigt“ haben könnte. Unter diesen besonderen Umständen sei daher die Offenlegung der Materialien erforderlich. Der Richter ordnete die Herausgabe sämtlicher Unterlagen an, die mit der Grand Jury im Zusammenhang stehen und im September zur Anklage gegen Comey geführt haben.
Fitzpatrick weist darauf hin, dass die Ankläger möglicherweise sowohl gerichtliche Anordnungen als auch Comeys Rechte aus dem Vierten Zusatzartikel der US-Verfassung verletzt haben könnten. Dieser schützt vor unrechtmäßiger Durchsuchung und Beschlagnahme.
Dies könne, so der Richter, eine tragfähige Grundlage bieten, das Verhalten der Regierung als vorsätzlich oder zumindest als rücksichtslosen Verstoß gegen das Recht zu bewerten. Die festgestellten Umstände könnten zudem ausreichen, die Anklage aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Grand-Jury-Verfahren vollständig aufzuheben.

Eilantrag des Justizministeriums

Das Justizministerium reagierte noch am selben Tag mit einem Eilantrag beim Bundesbezirksgericht für den Eastern District of Virginia, um die Anordnung Fitzpatricks auszusetzen. In einem sieben Seiten langen Schriftsatz argumentieren die Regierungsanwälte, die Entscheidung sei „contrary to law“, also rechtswidrig. Das Ministerium müsse deshalb die Möglichkeit erhalten, formell Einspruch gegen die Verfügung einzulegen.
Bereits im Vormonat hatte Fitzpatrick die Staatsanwaltschaft angewiesen, der Verteidigung umfangreiche Unterlagen aus den Ermittlungen gegen Comey vorzulegen. Die Entscheidung folgte auf eine Anhörung, in der Comeys Anwälte erklärten, sie seien im Nachteil, weil ihnen der Zugang zu Informationen verwehrt worden sei. Diese Materialien waren bereits vor Jahren im Rahmen einer Untersuchung mutmaßlicher Medienlecks im FBI gesammelt worden.

„Hochgradig ungewöhnliche“ Verfahrenslage

Comey war im Jahr 2020 wegen Falschaussage vor dem Kongress angeklagt worden. Er weist die Vorwürfe zurück und plädierte auf „nicht schuldig“. Seine Verteidiger sprechen von einer „Vergeltungsanklage“, die auf Weisung von US-Präsident Donald Trump zustande gekommen sein soll, und verlangen die Einstellung des Verfahrens.
Auch der Richter äußerte Zweifel am bisherigen Verlauf. In einer Anhörung am 5. November bezeichnete Fitzpatrick den Ablauf als „hochgradig ungewöhnlich“. Es wirke so, als habe das Justizministerium „zuerst angeklagt“ und die Ermittlungen erst danach fortgesetzt – eine Reihenfolge, die üblicherweise umgekehrt ist.
Die Anklage gegen Comey erfolgte nur wenige Tage nach einem Social-Media-Beitrag Trumps, in dem er Justizministerin Pam Bondi aufforderte, gegen Comey und weitere Personen vorzugehen. Die Anklageschrift trägt die Unterschrift von Lindsey Halligan, einer früheren Trump-Anwältin und Mitarbeiterin im Weißen Haus, die später zur kommissarischen US-Staatsanwältin in Virginia ernannt wurde.

Streit um politische Motivation

Das Justizministerium verteidigte in früheren Schriftsätzen den öffentlichen Aufruf des Präsidenten. Der Beitrag Trumps spiegele ein „legitimes strafverfolgungsbezogenes Motiv“ wider und könne daher nicht als Grundlage für eine Aufhebung der Anklage dienen, argumentieren die Regierungsanwälte.

Zugleich drängt das Justizministerium den Richter, die Darstellung der Verteidigung zurückzuweisen, wonach es sich um eine politisch motivierte Vergeltungsmaßnahme handle. Die Staatsanwälte betonen, Trump habe in seinem Beitrag nicht verlangt, Comey wegen der Ausübung verfassungsmäßiger Rechte anzuklagen. Den vorliegenden Unterlagen zufolge werde die Strafverfolgung nicht ausschließlich betrieben, um Comey für die Wahrnehmung seiner Rede- und Äußerungsfreiheit zu bestrafen.

Welche Auswirkungen die nun angeordnete Offenlegung der Grand-Jury-Unterlagen haben wird, bleibt unklar. Zunächst muss das Bundesgericht entscheiden, ob die Anordnung des Richters Bestand hat und ob die Anklage gegen Comey unter diesen Umständen überhaupt aufrechterhalten werden kann.

Thomas Kalmund ist seit 2004 in vielfältigen Rollen bei Epoch Times tätig. Derzeit schreibt er hauptsächlich aus den USA über politische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklungen mit Blick auf deren Bedeutung für Deutschland und Europa.

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