Leihmutterschaft im Ausland strafbar: Italiens Parlament stimmt für verschärften Gesetzentwurf

In Italien ist die Leihmutterschaft verboten. Nun werden auch Italiener, die einen solchen Dienst im Ausland in Anspruch nehmen, strafrechtlich verfolgt.
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Epoch Times27. Juli 2023

Italiens Parlament hat am Mittwoch einen umstrittenen Gesetzentwurf der Partei Fratelli d’Italia (FDI) verabschiedet, der die Inanspruchnahme einer Leihmutter selbst im Ausland strafbar macht. Nach der Abstimmung in der Abgeordnetenkammer muss das Gesetz nun noch den Senat durchlaufen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Partei von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, Elisabetta Gardini, verteidigte den eingebrachten Entwurf am Mittwoch mit harschen Worten.

Gardini bezeichnete Leihmutterschaft, bei der eine Frau eine Schwangerschaft für andere austrägt, als „Gebärmutter zur Miete“, welche „die Würde der Frau verletzt und die Rechte der Kinder mit Füßen tritt“.

Ein anderes Parteimitglied hatte Leihmutterschaft im März als Verbrechen, „noch schwerwiegender als Pädophilie“, bezeichnet. Italiener, die eine Leihmutterschaft im Ausland beantragen, könnten unter dem neuen Gesetzentwurf dafür in ihrem Heimatland strafrechtlich verfolgt werden.

Leihmutterschaft sanktioniert

Unter LGBTQ-Aktivisten hat der Entwurf Besorgnis ausgelöst. Bei einer Protestkundgebung am Pantheon sagte ein Teilnehmer, das geplante Gesetz sei „ein Vorwand, staatliche Homophobie gegen uns“.

Medienberichten zufolge handelt es sich bei einem Großteil der Leihmutterschaftssuchenden im Ausland um heterosexuelle Paare, die selbst keine Kinder bekommen können. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind in Italien seit 2016 legal, aber gleichgeschlechtliche Paare können weder heiraten noch Kinder adoptieren.

Künstliche Befruchtung mit einer Eizellen- oder Spermienspende ist nur heterosexuellen Paaren gestattet – nicht aber Singles und ebenfalls nicht gleichgeschlechtlichen Paaren.

Bereits jetzt sieht das italienische Gesetz vor, dass jeder, der eine Leihmutterschaft in Italien „durchführt, organisiert oder bewirbt“, mit einer Gefängnisstrafe zwischen drei Monaten und zwei Jahren und einer Geldstrafe zwischen 600.000 Euro und einer Million Euro rechnen muss.

(afp/red)



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