Oberster US-Gerichtshof lehnt Eilantrag gegen Abtreibungsrecht in Texas ab

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Ein Ultraschallbild.Foto: iStock
Epoch Times2. September 2021

Der Oberste Gerichtshof der USA hat einen Eilantrag zur Blockierung eines strikten Abtreibungsrechts im US-Bundesstaat Texas abgelehnt. Der Supreme Court begründete seine Entscheidung am Mittwochabend (Ortszeit) mit „komplexen und neuartigen verfahrenstechnischen Fragen“.

Die Entscheidung erfolgte durch eine knappe Mehrheit von fünf Richtern, von denen drei vom ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump ernannt worden waren. Damit bilden Richter aus dem konservativen Lager in dem neunköpfigen Gremium die Mehrheit.

Das seit Mittwoch geltende Gesetz verbietet Abtreibungen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Herzschlag des Fötus festgestellt werden kann, also etwa ab der sechsten Schwangerschaftswoche. Auch im Fall einer Vergewaltigung oder bei Inzest sieht das Gesetz keine Ausnahmen vor. Abtreibungen zu einem späteren Zeitpunkt sind nur erlaubt, wenn die Gesundheit der Schwangeren in Gefahr ist.

Das als Senate Bill 8 – kurz SB8 – bekannte Gesetz war im Mai vom Gouverneur von Texas, Greg Abbott, unterzeichnet worden und gilt als das strengste Abtreibungsgesetz in den USA. Nach Angaben der Bürgerrechtsgruppe ACLU wurden in dem Bundesstaat bislang zwischen 85 und 90 Prozent aller Abtreibungen nach der sechsten Schwangerschaftswoche vorgenommen.

Nicht nur Behörden sollen die neuen Regelungen durchsetzen, sondern auch Privatleute. Bürger werden ermutigt, jene zu verklagen, die sie verdächtigen, Frauen bei einer Abtreibung nach der sechsten Woche geholfen zu haben. Das könnte beispielsweise Abtreibungskliniken oder deren Mitarbeiter treffen. Die Kläger erhalten im Falle einer Verurteilung mindestens 10.000 Dollar, die vom Verurteilten zu zahlen sind.

Vor Texas hatte bereits etwa ein Dutzend anderer konservativ geprägter Bundesstaaten ähnliche Abtreibungsgesetze beschlossen. Sie wurden aber allesamt von Gerichten kassiert, weil sie im Widerspruch zu einem Grundsatzurteil des Supreme Court aus dem Jahr 1973 stehen. In dem Urteil Roe v. Wade hatten die Verfassungsrichter Abtreibungen bis zum sechsten Schwangerschaftsmonat legalisiert. (afp/oz)



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