Wiener Polizei will gegen das Demo-Urteil vorgehen – AfA: „Rechtsstaatliche Groteske ersten Ranges“

Das Wiener Verwaltungsgericht hat die Untersagung einer Versammlung für rechtswidrig erklärt und damit ein bahnbrechendes Urteil gefällt. Die Wiener Polizei will Revision einlegen – was wiederum auf Kritik seitens der FPÖ und der Anwälte für Aufklärung (AfA) stößt.
Titelbild
Polizei in Wien bei einer Demo (Symbolbild).Foto: Istockphoto/Meinzahn
Von 6. April 2021

Am 24. März hat das Wiener Verwaltungsgericht die Untersagung einer am 31. Januar von der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) angemeldeten Versammlung für rechtswidrig erklärt. 

Nun will die Exekutive gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vorgehen. „Wir können die Entscheidung nicht nachvollziehen und werden außerordentliche Revision einlegen“, bestätigte die Wiener Polizei am 1. April über Twitter.

Das Gericht hat zudem die ihr zugrunde liegende Datenbasis des Gesundheitsministers für unzureichend deklariert, denn diese genüge nicht den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Das Urteil des Richters lautete: „Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test wird von der WHO abgelehnt. Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO, so ist jegliche Feststellung der Zahlen für ‚Kranke/lnfizierte‘ falsch.“ Gegen die Untersagung der Demonstration hatte die FPÖ Beschwerde eingelegt.

„Es überrascht leider wenig, dass ein ÖVP-geführtes Ressort eine glasklare Justiz-Entscheidung nicht akzeptieren will“, kommentierte der freiheitliche Klubobmann Herbert Kickl die Ankündigung der Wiener Polizei.

Eine kritikfähige Regierung müsse als Reaktion „endlich die völlig willkürliche und nicht einmal ansatzweise mit den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation übereinstimmende Definition von Corona-Infizierten bzw. -Erkrankten reparieren“, so der FPÖ-Klubobmann weiter.

„Das ist eine schallende Ohrfeige für Innenminister Nehammer“, meint die Klubobmann-Stellvertreterin Dagmar Belakowitsch. „Denn wer das Innenministerium kennt – wie etwa unser Klubobmann Herbert Kickl –, der weiß, dass die Untersagungen zahlreicher regierungskritischer Versammlungen nicht von der Landespolizeidirektion Wien, sondern von der Ressortspitze rund um Nehammer ausgegangen sind“, sagte sie in einer Pressekonferenz. 

Laut der österreichischen Presseagentur „APA“ gehe sie davon aus, dass mit Hinweis auf die klar als fehlerhaft bezeichneten Infektionszahlen künftig keine einzige Versammlung mehr verboten werden dürfe.

Auch das Bündnis Anwälte für Aufklärung (AfA) kritisiert die Vorgehensweise der Wiener Polizei. „Das ist eine rechtsstaatliche Groteske ersten Ranges, wobei uns nicht die parteipolitische Dimension interessiert, sondern vielmehr die Grundthesen des Urteils aus grundrechtlicher Sicht“, schreibt in einer Stellungnahme Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic von der Anwaltsvereinigung.

Wenn die Polizei Wien nicht in der Lage sei, klar verfasste Entscheidungen eines österreichischen Gerichtes nachzuvollziehen, dann sollte man sich um die Kompetenz des dortigen Führungspersonals ernsthafte Sorgen machen, so Todor-Kostic weiter. 

Das Bündnis der Anwälte könne die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien „sehr gut aus juristischer Sicht nachvollziehen“, denn es ist das erste Mal, dass sich ein Urteil „konkret inhaltlich mit Evidenzen und Tatsachen im Lichte des Grundrechtsschutzes“ beschäftige.

„Es ist all jenen ein Dorn im Auge, die schon seit gut einem Jahr unter dem Vorwand des Gesundheitsschutzes den Niedergang unseres gesellschaftlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Lebens samt der Demontage unseres Rechtsstaates betreiben, ohne für deren Notwendigkeit und/oder Verhältnismäßigkeit auch nur ansatzweise Grundlagen zu liefern“, schreibt Todor-Kostic.

Es sei an der Zeit, der Desinformation und Destruktion ein Ende zu setzen, fordert er.

 



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