AfD-Bundesschiedsgericht schließt Doris von Sayn-Wittgenstein aus der Partei aus

Hintergrund für Sayn-Wittgensteins Ausschluss ist ihr Verhältnis zum "Verein Gedächtnisstätte".
Foto: Carsten Rehder/dpa
Das Bundesschiedsgericht der Alternative für Deutschland hat heute Vormittag Doris von Sayn-Wittgenstein letztinstanzlich wegen parteischädigendem Verhalten aus der AfD ausgeschlossen. Sie ist damit nicht mehr Landesvorsitzende der AfD in Schleswig-Holstein. Der Landesvorsitz ist bis zu einer satzungsgerechten Nachwahl nicht besetzt. Die Geschäfte werden bis dahin von den beiden stellvertretenden Landesvorsitzenden Joachim Schneider und Dr. Roland Kaden geführt.
Der AfD-Bundesvorstand warf der zum rechtsnationalen „Flügel“ der Partei zählenden Sayn-Wittgenstein vor, 2014 den vom thüringischen Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Verein Gedächtnisstätte unterstützt zu haben. Deshalb wurde sie am 4. Dezember aus der Kieler AfD-Landtagsfraktion ausgeschlossen.
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Kieler Landtag, Jörg Nobis, begrüßte den Parteiausschluss. Laut „Spiegel“ erklärte er: „Die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts sendet damit ein wichtiges Signal an die AfD wie an die Öffentlichkeit aus: Für die Mitglieder der AfD gibt es eine rote Linie, deren Überschreitung stets zum Ende der Mitgliedschaft führt – unabhängig davon, welche Funktion oder welches Amt ein Mitglied in der Partei gerade innehat.“
Sayn-Wittgenstein sagte auf Anfrage der dpa, sie wolle weiterhin Landeschefin bleiben und werde gegen die Entscheidung der Partei juristisch vorgehen. (nmc)
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