Anklage in Landshut gegen Asylbewerber – Polizeiwaffe geschnappt und abgedrückt – Aiwanger: „Nicht länger schönreden“

Als dem abgelehnten und dennoch längere Zeit geduldeten Asylbewerber die Abschiebung eröffnet wurde, griff er zur Dienstwaffe eines Polizisten und drückte mehrfach ab ...
Titelbild
Polizei unterwegs.Foto:  Arne Dedert/dpa
Von 7. November 2018

Er soll angesichts seiner drohenden Abschiebung versucht haben, im Landratsamt von Landshut einen Polizisten zu erschießen. Die Staatsanwaltschaft Landshut eröffnete die Anklage bereits am 19. September gegen den 29-jährigen Nigerianer wegen versuchten Totschlags an, wie die Behörde heute in einer Presseerklärung mitteilte.

In dem dabei entstandenen Gerangel gelang es dem Angeschuldigten, dessen Dienstpistole zu fassen zu bekommen. Nachdem er die Waffe durchlud, richtete er sie gezielt auf den Oberkörper eines weiteren Polizeibeamten und versuchte mehrfach abzudrücken.“

(Rauscher, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Landshut)

Nur einer zusätzlich eingebauten Sicherung ist es zu verdanken, dass sich kein Schuss löste.

Gekommen, abgelehnt und Pass verloren

Der Mann aus Nigeria reiste im Januar 2015 nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag, der im November 2016 abgelehnt wurde. Ihm wurde daraufhin eröffnet, dass er innerhalb einer Woche ausreisen müsse, da sonst die Abschiebung drohe.

Während er bei seiner Einreise noch im Besitz eines gültigen nigerianischen Reisepasses war, gab er hingegen im Januar 2017 gegenüber dem Ausländeramt an, seinen Reisepass nunmehr verloren zu haben.“

(Staatsanwaltschaft Landshut)

Daraufhin wurde dem Nigerianer eine Duldung ausgestellt, weil eine Abschiebung ohne das Dokument nicht möglich war. Die Ausländerbehörde bemühte sich gleichzeitig um die Beschaffung von Ersatzpapieren. Als diese vorlagen, kam es zu der Begebenheit am 12. Juni 2018 in den Räumen des Ausländeramts im Landratsamt Landshut.

Die zuständige Sachbearbeiterin eröffnete dem Beschuldigten in Anwesenheit von drei Polizeibeamten seine noch für diesen Tag bevorstehende Abschiebung. Als der Nigerianer seinen Rechtsanwalt per Handy nicht sofort erreichen konnte, schleuderte er selbiges an die Wand und griff unvermittelt einen der Polizisten an und riss ihm im Gerangel die Waffe aus dem Holster …

Mit Dienstwaffe abgedrückt

Mehrfach gelang es ihm abzudrücken, bevor ihm die Waffe von einem Beamten abgenommen werden konnte. „Anschließend wollte der Angeschuldigte durch einen Sprung aus dem Fenster des Büros entkommen, was jedoch durch die Polizeibeamten verhindert werden konnte. Bei dieser Gelegenheit würgte der Angeschuldigte den Polizeibeamten, dem er zuvor die Dienstwaffe entrissen hatte“, so die Staatsanwaltschaft.

Erst durch den gezielten Einsatz von Pfefferspray gelang es, den Nigerianer zu überwältigen und festzunehmen. Zeitnah …

… erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags.“

(Günther Tomaschko, Polizeisprecher)

Der Mann gab im Rahmen einer psychiatrischen Untersuchung an, es sei aus Angst, nach Nigeria abgeschoben zu werden, „zu dieser Kurzschlussreaktion gekommen, bei der er sich selbst habe töten wollen“.

Alle drei Polizisten wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft bei der Aktion verletzt. Der Beamte, auf den der Nigerianer schießen wollte, „ist bis zum jetzigen Zeitpunkt dienstunfähig“.

Aiwanger: „Nicht länger schönreden“

Damals kam die erste politische Reaktion vom Chef der Freien Whler, Hubert Aiwanger, wie der „BR“ berichtete. Dieser sprach in einer Pressemitteilung von einem „unhaltbaren Zustand, den man nicht länger schönreden“ dürfe.

Das Gesetz sehe bei Totschlag (§ 212 StGB) eine Mindeststrafe von 5 und eine Höchststrafe von 15 Jahren vor, so die Staatsanwaltschaft weiter. Im Falle eines Versuches könne das Gericht die Strafe mildern. Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit oder Schuldunfähig liegen nach bisherigem psychiatrischen Kenntnisstand nicht vor.



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