Autofahrer beschwert sich wegen Geldbuße: Verfassungsrichter bezweifeln Blitzer-Zulässigkeit

Verfassungsrichter beschäftigen die Beschwerde eines Autofahrers gegen die Zulässigkeit eines Blitzers. Der Mann wehrt sich im Saarland gegen eine Geldbuße von 100 Euro. Bekommt er Recht, wird das Folgen haben.
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Blitzeranlage.Foto: Marius Becker/dpa
Epoch Times10. Mai 2019

Verfassungsrichter im Saarland beschäftigen die Beschwerde eines Autofahrers gegen die Zulässigkeit eines Blitzers. Der Mann wehrt sich gegen eine Geldbuße von 100 Euro.

Die Richter des Saarländischen Landesverfassungsgericht zweifeln die Blitzertechnik tatsächlich an. Je nach dem wie die Entscheidung der Richter auffällt, könnte dies bundesweit einen Stein ins Rollen bringen.

Der „Focus“ schreibt dazu: „Den Richtern geht es im Rahmen eines Bußgeldverfahrens vor allem darum, wie sich Betroffene zur Wehr setzen könnten, nachdem sie geblitzt wurden.“

Es geht um „Verteidigungsrechte und Fairnessgebote“

Die Blitzer der Firma Jenoptik speichern die Messdaten nicht ab. Die gemessene Geschwindigkeit ist deshalb nicht mehr abrufbar. Für den Geblitzten ist eine Einsichtnahme nicht möglich. Genau diesen Umstand sehen die Richter rund um den Präsidenten des Verfassungsgerichts, Ronald Rixecker, sehr kritisch. Im „Spiegel“ sagte Rixecker, dass es „um sehr grundsätzliche Fragen von Verteidigungsrechten und Fairnessgeboten“ gehe.

Wenn der Verfassungsgerichtshof tatsächlich fordert, dass Betroffene ihre Messdaten einsehen können, gäbe es zunächst mal im Saarland keine Bußgelder, vorausgesetzt es kamen Blitzer zum Einsatz, welche die Daten speichern. Die Geräte müsste man danach umrüsten. Es wäre dies eine Signalwirkung für andere Bundesländer.

Urteil könnte Folgen haben

Verhandelt wurde ein Fall eines Transporterfahrers, der 27 km/h zu schnell, in einer 30er Zone geblitzt wurde. Dafür wären 100 Euro Geldstrafe fällig und ein Punkt in Flensburg.

Der „Focus“ schreibt dazu:

Um Messdaten abzuspeichern, brauche es Videogeräte oder Blitzer mit Helligkeitssensor, die weit verbreiteten Laserscanner könnten das nicht leisten. Zwar würden die meisten Gerichte den Betroffenen einen Anspruch auf die Messdaten zugestehen, doch nur die wenigsten würden eine Einstellung des Verfahrens veranlassen, wenn ebenjene Daten nicht mehr eingesehen werden können.“

Geprüft werden die Blitzgeräte von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Beim Prozess vor dem saarländischen Verfassungsgericht war ein Vertreter von der PTB vorgeladen. Dieser konnte schon auf die Frage, ob die Prüfung der Bundesanstalt Messfehler ausschließen könnte, nicht eindeutig mit ja beantworten. Der Richter betonte, dass es um „Grundrechte der betroffenen Bürger gehe“, ein Urteil wird in einigen Wochen erwartet. (cs)



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