Berlin darf mit Coronavirus infizierte Flüchtlinge in frühere Unterkunft bringen

Erstaufnahmeunterkunft für Asylbewerber.
Foto: Armin Weigel/Illustration/dpa
Berlin darf laut einer Gerichtsentscheidung mit SARS-CoV-2 infizierte Flüchtlinge in einer ehemaligen Gemeinschaftseinrichtung unterbringen. Ein Bewohner des Nachbargrundstücks unterlag in dem Eilverfahren am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht der Hauptstadt. Der Mann wollte die Unterbringung Infizierter zum Zweck der Quarantäne verbieten lassen, weil davon Gefahren für seine Gesundheit ausgehen würden. Die Kammer wies seinen Antrag zurück.
Es erscheine unwahrscheinlich, dass von der Unterbringung „eine signifikante Gesundheitsgefahr für ihn ausgehen“ könne, befanden die Richter. Es sei nicht ersichtlich, dass dies sein Erkrankungsrisiko im Vergleich zu der für alle generell bestehenden Infektionsgefahr nennenswert erhöhe.
Außerdem betonte die Kammer, ihr lägen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber vor, dass durch viele Infizierte auf engem Raum „Corona-Wolken“ entstünden, die über die Luft getragen auch in größerer Entfernung zu einer Ansteckung führen könnten. Das Gericht erinnerte an die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts, wonach bereits ein Abstand von eineinhalb Meter das Übertragungsrisiko deutlich vermindert.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (afp)
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