Berlin normal: Abgelehnt, geduldet, ertragen – Ägyptischer „Gleis-Schläfer“ verursachte Großeinsatz – Wer zahlt?

42.914 abgelehnte Asylbewerber liefen mit Stand Dezember 2017 durch Berlin, fast ein Viertel davon "vollziehbar ausreisepflichtig". Doch was, wenn eine dieser Personen einen Schaden anrichtet? Im Juni legte sich ein 22-jähriger Ägypter zum Schlafen unter eine S-Bahn und löste damit einen Großeinsatz samt Streckensperrung aus. Doch wer zahlt das Ganze?
Von 17. Juli 2018

In Berlin musste die Bundespolizei in der Nacht zum 5. Juni einen wegen Drogendelikten polizeibekannten 22-jährigen Ägypter retten, weil sich dieser kurzerhand zum Schlafen hinlegte, wo er gerade wollte oder nicht mehr weiter konnte.

Ein verwirrter Mann, der sich zum Schlafen unter eine S-Bahn gelegt hatte, verursachte in der Nacht zu Dienstag einen Großeinsatz von Polizei- und Rettungskräften.“

(Polizeibericht)

Die alarmierte Bundespolizei ließ sofort die Strecke sperren und den Strom abschalten. Der junge Mann aus Ägypten wurde per Rettungsdienst zur ärztlichen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht.

Die Streckensperrung hatte umfangreiche Auswirkungen auf den Bahnverkehr.“

(Bundespolizei)

Die Folgen für den Ägypter: Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, wegen widerrechtlichen Aufenthalts in den Gleisen.

Nachgefragt …

Doch bei einem solch großen Rettungs- und damit auch Kostenaufwand und „umfangreichen Auswirkungen auf den Bahnverkehr“ im Wochenverkehr blieben noch einige Fragen offen, zumal sich die Strafverfolgungsbehörde bei wesentlich geringeren Vergehen dem Normalbürger gegenüber, zum Beispiel Falschparken oder nicht bezahlter GEZ-Bescheide, gnadenlos bissig und mit der ganzen Härte des Gesetzes zeigt, bis hin zur Erzwingungshaft.

Die EPOCH TIMES wollte wissen, was nicht im Polizeibericht stand.

Der schlafende Ägypter

Wenn ein 22-Jähriger, für Drogendelikte polizeibekannter junger Mann sich ins Gleisbett zum Schlafen legt, muss er dafür auch einen, zumindest für ihn, triftigen Grund haben. Der Polizeibericht erklärte den Zustand des Ägypters lediglich als „verwirrt“.

Auf Nachfrage zu einem möglicherweise „betäubtem“ Zustand gab die Bundespolizei bekannt, dass die Person unmittelbar ins Krankenhaus überstellt wurde. „Polizeilich wurden keine Alkohol- oder Drogentests durchgeführt.“ Verifizierten Angaben könne man deshalb nicht dazu machen – und das obwohl:

Der Betroffene ist bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz polizeilich in Erscheinung getreten.“

(Jens Schobranski, Polizeisprecher)

Weiterführende Auskünfte könne man aber nicht machen. Man bat um Verständnis. Die aufenthaltsrechtliche Lage und Wohnsituation des jungen Ägypters wurde wie folgt angegeben:

Der Mann ist in Deutschland als abgelehnter Asylbewerber registriert und derzeit im Besitz einer Duldung. Der Polizeipflichtige hat eine registrierte Meldeanschrift.“

(J. Schobrinski, Bundespolizei Berlin)

Ein Obdachloser ist er also wohl nicht.

Polizei-Einsatz: Gratis

Nach seiner Rettung und Versorgung im Krankenhaus wurde gegen ihn auch ein „Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung eingeleitet“, so der Sprecher weiter.

Laut Nachfrage bei der Bundespolizei werden dem Mann für den Polizei-Einsatz selbst keine Kosten in Rechnung gestellt.

Die Bundespolizei hat dem Mann keine Kosten in Rechnung gestellt. Aussagen zu ggf. erhobenen Kosten für den Rettungseinsatz können durch die Bundespolizei nicht getroffen werden.“

(Katrin Kalex, Bundespolizei Berlin)

Bezüglich des Ordnungswidrigkeitsverfahrens hieß es, dass für das unbefugte Betreten bzw. den unbefugten Aufenthalt im Gleisbereich ein „Verwarngeld in Höhe von 25 Euro“ vergeben werden kann. Das Verfahren dazu wurde an die Zentrale Bußgeldstelle des Bundespolizeipräsidiums abgegeben.

Wie die Bundespolizei zudem bestätigte, trat der Mann bereits „in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung“. Um was es sich dabei handelte, darüber würden „grundsätzlich keine Informationen“ gegeben.

Rechnungen?

Da nun feststeht, dass die Polizei keine Einsatz-Kosten in Rechnung stellt, bleibt die Frage übrig: Wer bezahlt die Kosten für die Streckensperrung und die Ausfälle der Bahn?

Mögliche Kostenerhebungen für möglicherweise entstandene Schäden bei dem Bahnunternehmen (z.B. für Streckensperrungen und Zugausfälle) sind als zivilrechtlicher Anspruch des Verkehrsträgers durch diesen geltend zu machen.“

(Schobrinski, Polizeisprecher)

Daraufhin kontaktierten wir die Deutsche Bahn AG, die uns mitteilte:

Der Sachverhalt ist noch in Bearbeitung, eine Rechnungsstellung wird nach Abschluss aber noch erfolgen.“

(Sanddra Spieker, Sprecherin S-Bahn Berlin)

Und wer bezahlt?

Als Erstes fragten wir beim BAMF an:

Das Bundesamt führt das Asylverfahren durch und entscheidet, ob Schutz zu gewähren oder ein Asylantrag abzulehnen ist. Wer die entstandenen Kosten durch einen Geduldeten wie in dem von Ihnen beschriebenen Fall übernimmt, kann ich Ihnen wegen fehlender Zuständigkeit leider nicht sagen.“

(Lioba Hebauer, Pressesprecherin BAMF)

Uns wurde geraten, es mal bei der „dafür zuständigen Ausländerbehörde oder dem zuständigen Träger der Sozialleistungen“ zu versuchen.

Eine Anfrage bei der Berliner Senatsverwaltung für Inneres brachte einen Anruf einer netten Dame von der Pressestelle, aber keine neuen Informationen, wer zuständig sein könnte, falls, und das gilt als sehr wahrscheinlich, der abgelehnte und geduldete Asylbewerber aus Ägypten die Kosten nicht begleichen kann. Frau Liese empfahl zu googeln.

Fazit

An dieser Stelle wurde die weitere Verfolgung des Falles zugunsten der aktuellen Berichterstattung abgebrochen. Ob der Mann jemals etwas zahlen kann, auch wenn es ihm in Rechnung gestellt werden sollte, bleibt fraglich.

Das bei jedem Parkvergehen unerbittliche Bürokratie-Monster schnappt zahnlos und träge um sich. Das Nachsehen haben die betroffenen Unternehmen und die Allgemeinheit im Ganzen. Prinzipiell kann es jedoch jeden treffen, nicht nur die Bahn.

Wie viele abgelehnte Asylbewerber allein in Berlin leben, berichtete im Februar die „Berliner Zeitung“ und bezifferte die Zahl mit 42.914 Migranten (Stand 12/2017). Davon seien 11.754 „vollziehbar ausreisepflichtig“. Doch offenbar passiert wenig im rot-rot-grünen Senat. 2017 wurden gerade einmal 1.638 ausreisepflichtige Personen abgeschoben, 390 weniger als im 2016, im letzten Jahr von Rot-Schwarz.

Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, hat unverzüglich auszureisen, und der Senat hat das umzusetzen, statt mehrheitlich mit Duldungen die Gerichtsentscheidungen ins Gegenteil zu verkehren.“

(Marcel Luthe, FDP, Innenpolitiker)

„Minus 19,23 Prozent bei den Abschiebungen und minus 62,2 Prozent bei den erzwungenen ,freiwilligen’ Ausreisen sind ein Offenbarungseid für Innensenator Geisel“, brachte es Burkard Dregger, CDU-Innenpolitiker, auf den Punkt.



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