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Wasser Stopp! Oder Strafen bis 50.000 Euro

Bewässerungsverbot an heißen Tagen in der Region Hannover verordnet

In vielen Regionen Deutschlands heißt es bald schon wieder: Wassersparen & Beregnungsverbot. Die Region Hannover sei hier mit einer Allgemeinverfügung exemplarisch aufgeführt.

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Junge Frau bei der Bewässerung von Pflanzen.

Foto: iStock/Artfoliophoto

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Lesedauer: 4 Min.

Eine Allgemeinverfügung der Behörden der Region Hannover betrifft die rund 1,2 Millionen Einwohner (Stand September 2024) der Landeshauptstadt Hannover und ihrer 20 Nachbarkommunen und ordnet ab Juni vorsorglich einen temporären Beregnungsstopp an – zum Schutz des Grundwassers.
„Die Region Hannover schützt das Grundwasser mit zeitlichen Einschränkungen der Beregnung an besonders heißen Tagen“, informiert die Landesregierung und will damit den laut Behörden seit Jahrzehnten überwiegend negativen jährlichen Wasserbilanzen entgegenwirken.

Niederschläge ok – Problem: Versickerung & Nutzung

Den Angaben nach sei der Grundwasserkörper „überlastet und teilweise erschöpft“ – nicht jedoch wegen fehlender Niederschläge. Als Gründe nennen die Behörden „nur langsam ins Grundwasser versickernde Niederschläge“ – sowie die „vielfältige Nutzungen“ des Grundwassers.
Trotz „vergleichsweise wasserreicher Jahre“ im Jahr 2023 und 2024 sei die „vorhandene Menge an Grundwasser in der Region Hannover noch immer kritisch“. Insbesondere betroffen sei dabei die Vegetationsperiode von April bis September. Die Nutzung von Wasser zu Beregnungszwecken – mit ihrem hohen Anteil an Verdunstung – sei dabei „doppelt schädlich für das Grundwasser“.

Niedriges Grundwasser seit Jahren

Schon seit 2018 zeigte eine Auswertung des niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für „weite Teile Niedersachsens niedrige bis extrem niedrige Grundwasserstände“ auf. Auch die aktuellen Werte der Grundwassermessstellen in der Region Hannover bestätigten diesen Trend. Demnach befinde sich die vorhandene Grundwassermenge weiterhin auf niedrigem Niveau, weshalb die Region Hannover mit dieser Allgemeinverfügung vorsorge.
Auch wenn das Problem eher auf die langsame Versickerung und den hohen Verbrauch zurückgeführt wird, anstatt auf fehlende Niederschläge, ergeht der mahnende Hinweis:
„Jeder Liter Wasser, den wir heute nicht verschwenden, hilft uns, wenn sich die Situation mit dem fortschreitenden Klimawandel weiter verschärft.“
Die Beschränkungen treten der Verordnung nach ab dem 1. Juni in Kraft und sollen bis zum 30. September gelten – und zwar in der Zeit zwischen 11 und 17 Uhr. Eine Bedingung muss jedoch erfüllt sein: Die Temperaturen an der Wetterstation Flughafen Hannover müssen 27 Grad Celsius erreichen. Dann dürfen weder „land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parks und Gärten“ noch „Sportanlagen wie Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder Golfplätze“ beregnet werden.

Ausnahmen: Wassereimer, Gießkanne, Pools & Co.

Ausnahmen: Baustellenflächen, die zur Staubminderung bewässert werden und „begrenzte Behälter (Wassersäcke oder Kübel) sowie punktgenaue Bewässerung“. Ebenso erlaubt ist das Schöpfen mit Eimern und Gießkannen und das Benutzen von Hochdruckreinigern. Auch Tiere beziehungsweise Haustiere dürfen demnach mit dem Gartenschlauch abgespritzt werden, weil es sich dabei „nicht um die Beregnung von Flächen, Boden oder Pflanzen handelt“.
Auch erlaubt: Die Nutzung von Springbrunnen – und sogar das Befüllen von privaten Pools und Schwimmbädern, da diese „nicht unter diese Allgemeinverfügung“ fallen. Grundsätzlich rät man jedoch, „auf die Nutzung von privaten Schwimmanlagen zum Wohle aller“ zu verzichten – der sehr hohen Verdunstung wegen, wie es heißt.

Erst Ermahnung, dann Strafe

Erstmalige, versehentliche Verstöße gegen die Allgemeinverfügung sollen grundsätzlich nur mit der Erklärung der Sachlage und Regelungen geahndet werden. Jedoch: „Bei wiederholten Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro erhoben werden.“

Hintergrund der Verordnung ist die gesetzliche Anforderung des Wasserhaushaltsgesetzes sowie der europäischen Richtlinie 2000/60/EG, besser bekannt als „Wasserrahmenrichtlinie“. In dieser heißt es unter anderem dass „das Grundwasser so zu bewirtschaften ist, dass eine Verschlechterung seines mengenmäßigen Zustands vermieden und ein guter mengenmäßiger Zustand erhalten oder erreicht wird. Zu einem guten mengenmäßigen Zustand gehört insbesondere auch ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung.“
Es wird angekündigt, dass die Allgemeinverfügung „Bewässerung“ ab dem 31. Mai 2025 im Bekanntmachungsportal der Region Hannover im Wortlaut einsehbar und downloadbar sein wird.
Steffen Munter – Journalist und Autor. Er schreibt mit gesundem Menschenverstand über deutsche und internationale Politik, China und gesellschaftliche Entwicklungen.

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