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BGH sieht keinen Rechtsmissbrauch bei Umwelthilfe - DUH darf weiter abmahnen und klagen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann weiter als Verbraucherschutzverband abmahnen und klagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag in Karlsruhe, dass der Verband eine Klagebefugnis habe und kein Rechtsmissbrauch vorliege.

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Gesehen bei einer Diesel-Demo in Stuttgart.

Foto: Reuters

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann weiter als Verbraucherschutzverband abmahnen und klagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag in Karlsruhe, dass der Verband eine Klagebefugnis habe und kein Rechtsmissbrauch vorliege. In dem Verfahren ging es nicht um die Klagen der Umwelthilfe auf Diesel-Fahrverbote in Städten, sondern um Klagen wegen Verstößen gegen den Verbraucherschutz. (Az. I ZR 149/18)
Auslöser für das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof war ein Rechtsstreit der DUH mit einem Autohändler aus dem Raum Stuttgart, der nach Ansicht der Umwelthilfe Verbraucher in einer Werbung unzureichend über Kraftstoffverbrauch und Kohlendioxidemissionen eines Neuwagens informiert hatte. Der Autohändler hielt die Klage für unbegründet und für rechtsmissbräuchlich. Der Bundesgerichtshof wies nun die Revision des Händlers gegen die Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Stuttgart zurück, die der Umwelthilfe jeweils recht gegeben hatten.
Im konkreten Fall klagte die Umwelthilfe als Verbraucherschutzverband und nicht wie in den Diesel-Verfahren vor den Verwaltungsgerichten als anerkannte Naturschutzorganisation. In dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es vor allem darum, ob die DUH ihre Position als klagebefugter Verband missbraucht. (afp)

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