Bundestagsdebatte: Konsequenzen des Urteils zu Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank

Anmerkungen zu den Sitzen lauten "bitte frei lassen", um die sozialen Abstände inmitten der neuen Coronavirus-Pandemie während einer Sitzung des Bundestages am 13. Mai 2020 in Berlin zu wahren.
Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP über Getty Images
Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Rechtskonforme Zustände herstellen – PEPP-Anleihekäufe sofort beenden“ (19/19516) steht am Donnerstag, 28. Mai 2020, 10:15 Uhr, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach einstündiger Debatte soll der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen werden.
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hatte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe anfang Mai der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) einen kräftigen Dämpfer verpasst und sich offen gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestellt. Die konkreten Folgen dieser Entscheidung sind allerdings noch nicht genau absehbar.
Kritiker werteten das Vorgehen der Währungshüter beim PSPP-Programm als indirekte Haushaltsfinanzierung hochverschuldeter Staaten. Zudem ging es in dem Verfahren darum, ob die EZB ihre Kompetenzen überschreitet.
Livestream beginnt um 10:15 Uhr:
Antrag der AfD
Laut AfD soll der Bundestag die Bundesbank auffordern, im Rahmen des Pandemic Emergency Purchasing Programme (PEPP) der Europäischen Zentralbank (EZB) ab sofort keine weiteren Anleihen aufzukaufen und die bereits erworbenen Titel schrittweise zu veräußern. Dem Bundestag und dessen Vertretern solle die Bundesbank auf Anfrage künftig alle relevanten Informationen zu Anleihekaufprogrammen zur Verfügung stellen.
Das Vorgehen der EZB im Zuge der Corona-Krise ist aus Sicht der AfD offensichtlich rechtswidrig, mandatsüberschreitend und unvereinbar mit den europäischen Verträgen. Die Bundesbank dürfe sich an „derartigen Gesetzesübertretungen“ nicht beteiligen, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem EZB-Urteil vom 5. Mai 2020 klargestellt habe. (Deutscher Bundestag/sk/afp)
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