
Bundesverfassungsgericht: Vier Positionen werden neu besetzt – feste Formel zwischen den Parteien
Was mögliche Wege zu einer möglichst rechtsstaatlichen und transparenten Bestellung von Verfassungsrichtern anbelangt, hat Deutschland zuletzt vor allem Länder wie Ungarn, Polen oder die Türkei bereitwillig mit Ratschlägen versorgt. Im eigenen Land ist jedoch die Bestellung von Richtern am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) schwieriger geworden – und das in einer Zeit, in der demnächst gleich vier neue Personalentscheidungen notwendig werden.
Das Höchstgericht, das sich aus zwei Senaten zu jeweils acht Richtern zusammensetzt, wird je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt. Mindestens drei Richter pro Senat müssen dabei Erfahrung in einem Bundesgericht gesammelt haben. In beiden Kammern ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit für die Wahl erforderlich.
Demnächst ist der Bundesrat wieder gefragt, wenn es um den Ersatz für die ausscheidenden Senatsmitglieder Andreas Voßkuhle und Johannes Masing geht. Zudem soll der Bundesrat einen neuen Präsidenten des BVerfG wählen, den Vize der Bundestag.
Grüne profitieren von Länder-Regierungsbeteiligungen
In der Vergangenheit hatte der Wahlmodus zur Konsequenz, dass Union und SPD im Vorfeld jeder Besetzung untereinander einen konsensfähigen Kandidaten finden mussten, den sie dann mit ihren Stimmen durch die entsprechende gesetzgebende Körperschaft bringen konnten.
Der Niedergang der ehemaligen großen Volksparteien und die zunehmende Abhängigkeit von kleineren Koalitionspartnern zwangen Union und SPD dazu, auch Grüne und Liberale mit ins Boot zu holen. Erst wurden die Stimmen der FDP immer häufiger gebraucht, um Zwei-Drittel-Mehrheiten zu retten. Anschließend wären die Grünen infolge von zehn Regierungsbeteiligungen auf Länderebene in der Lage gewesen, im Bundesrat Entscheidungsfindungen zu blockieren.
Christian Rath erläutert in seiner Analyse zu den anstehenden Höchstrichterbestellungen auf LTO, dass es keine festen Regeln bezüglich der Gewährung eines Vorschlagsrechts gibt, sondern nur informelle Proporz-Vereinbarungen, die bei Bedarf neu ausgehandelt werden müssten. Nur AfD und Linkspartei gingen leer aus – weil die erforderlichen Mehrheiten noch nicht von ihnen abhingen.
Parteien schlagen Kandidaten aus eigenen Reihen vor
Die seit 2018 für beide Senate gültige Formel lautet nun 3-3-1-1. Sie soll bis zur nächsten Bundestagswahl gelten. Union und SPD dürfen demnach je drei Vorschläge machen, Grüne und FDP je einen. Derzeit sitzen im Ersten Senat Josef Christ, Stephan Harbarth, Henning Radtke als Unionsvorschläge, Gabriele Britz, Johannes Masing, Yvonne Ott auf Vorschlag der SPD, Susanne Baer auf Vorschlag der Grünen und der 2022 ausscheidende Andreas Paulus als FDP-Vorschlag.
Im Zweiten Senat ist das Verhältnis noch 4:4. Die Union hatte Peter M. Huber, Sibylle Kessal-Wulff, Christine Langenfeld und Peter Müller nominiert, die SPD Monika Herrmanns, Doris König, Ulrich Maidowski und den am 6. Mai 2020 ausscheidenden Andreas Voßkuhle.
Die Grünen wollen nun, insbesondere bezüglich des Voßkuhle-Nachfolgers, mitentscheiden. Deshalb haben sie gefordert, dessen Wahl vorzuziehen, obwohl Masing noch fünf Wochen zuvor aus dem Amt scheidet. Sie wollten bereits am Donnerstag (12.3) in der Ministerpräsidentenkonferenz einen Vorschlag machen, der, sofern er auf keine Einwände stoßen sollte, bereits am Freitag im Bundesrat gewählt werden könnte. Das Coronavirus könnte eine schnelle Entscheidungsfindung jedoch erschweren. Die darauf folgende Bundesratssitzung ist für den 3. April angesetzt.
Bundesverfassungsgericht mit neuer Geschäftsverteilung
Masing scheidet bereits am 1. April aus, die SPD hat jedoch bislang noch keinen Kandidaten für die Nachfolge nominiert. Dies soll es dem Richter erlauben, noch am demnächst anstehenden Urteil zum BND-Gesetz mitzuwirken. Sein Nachfolger wird mit der Agenda der Meinungsfreiheit betraut sein, die zuvor ebenfalls in seinem Portfolio angesiedelte Versammlungsfreiheit wandert einer veränderten Geschäftsverteilung zufolge zu Harbarth, der Datenschutz zu Ott.
Harbarth ist derzeitiger Vizepräsident und gilt den bisherigen Gepflogenheiten zufolge auch als logischer Anwärter auf das Präsidentenamt. Der Vize muss gemäß § 9 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) aus einem anderen Senat kommen als der Präsident. Da Harbarth nicht nur ehemaliger Fraktions-Vize der CDU/CSU im Bundestag war, sondern auch als Unionskandidat ins Höchstgericht gewählt wurde, dürfte das Vorschlagsrecht für den Vizeposten der SPD zukommen.
Als Favoriten gelten dabei Maidowski und – sollten die Sozialdemokraten auf Geschlechterproporz Wert legen – Monika Herrmanns. Deren Amtszeit wird jedoch schon 2022 enden. Deshalb könnte der Vorschlag auch auf Doris König lauten, die bis 2025 amtieren könnte. Aufgrund der bundesweit so schlechten Wahlergebnisse der SPD könnten schon bald aus den Reihen der Grünen Druck aufgebaut werden, spätestens nach der Bundestagswahl den Schlüssel zu ihren Gunsten in ein 3-2-2-1-System zu ändern.
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