Bundeswahlleiter wegen indirekter Wahlmanipulation verklagt

Epoch Times10. September 2021

Das Umfrageinstitut Forsa hat vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage gegen Bundeswahlleiter Georg Thiel wegen indirekter Wahlmanipulation erhoben. Eine Gerichtssprecherin bestätigte der Nachrichtenagentur AFP am Freitag den Eingang eines entsprechenden Eilantrags und einer Klage.

Demnach hatte der Bundeswahlleiter Forsa dazu aufgefordert, im Zusammenhang mit der Sonntagsfrage zur Bundestagswahl in rund zwei Wochen keine Umfrageergebnisse mehr zu veröffentlichen, in die Briefwahlergebnisse mit einbezogen sind.

Nach einem Bericht des „Business Insider“ vom Freitag ist der Bundeswahlleiter der Auffassung, dass die Praxis gegen das Bundeswahlgesetz verstößt. Im Gesetz heiße es: „Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig.“

Thiel habe Forsa daher darauf hingewiesen, dass die Abfrage der Entscheidungen der Briefwähler nicht rechtens sei. In diesem Jahr werde bei einer Wahlbeteiligung von 70 bis 75 Prozent ein Rekordbriefwahlanteil von bis zu 57,2 Prozent prognostiziert.

Unter Androhung eines Bußgelds

Nach Angaben von Forsa-Geschäftsführer Manfred Güllner wurden offenbar mehrere Meinungsinstitute vom Bundeswahlleiter angeschrieben. Sie seien unter Androhung eines Bußgelds aufgefordert worden, die Angabe der Briefwähler zu unterlassen. „Würden wir die Entscheidungen der Briefwähler herauslassen, wäre das Umfrageergebnis schief, weil beispielsweise die Wähler der AfD häufiger an der Urne wählen“, sagte Güllner AFP.

So sei es bei vergangenen Landtagswahlen wie in Rheinland-Pfalz dazu gekommen, dass die AfD in dem am Wahlabend um 18.00 Uhr veröffentlichten Wahlergebnis zunächst überschätzt worden sei. Die Partei kam später nach Auszählung der Briefstimmzettel insgesamt auf weniger Prozente.

Die Praxis, Briefwähler in die Sonntagsfrage miteinzubeziehen, werde schon seit längerer Zeit angewandt. Es sei komisch, dass der Bundeswahlleiter diese erst jetzt moniert habe, sagte Güllner. Um sich vor einem Bußgeld zu schützen, habe Forsa schließlich den Eilantrag eingereicht. Eine Entscheidung soll nach Angaben der Gerichtssprecherin „zeitnah“ getroffen werden. (afp/dl)



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