Corona-Schnelltest-Verordnung soll nach Betrugsfällen angepasst werden

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Ein Corona-Schnelltest-Zentrum in Berlin-Kreuzberg.Foto: DAVID GANNON/AFP via Getty Images
Epoch Times31. Mai 2021

Nach dem Bekanntwerden von Betrugsfällen bei Corona-Schnelltests wollen die Regierungen von Bund und Ländern Konsequenzen ziehen.

„Man hat sich darauf geeinigt, dass man sehr kurzfristig jetzt die Testverordnung anpassen will“, sagte ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montag in Berlin nach einer Schaltkonferenz mit den Ressortchefs der Länder. Details dazu sind allerdings noch offen.

Erwogen wird dem Sprecher zufolge, den Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Abrechnung von Schnelltests die Möglichkeit zu geben, geltend gemachte Sachkosten mit der Zahl der abgerechneten Tests zu vergleichen.

Dabei würde dann beispielsweise auffallen, wenn nur 200 Testkits abgerechnet wurden und dann aber 400 angeblich vorgenommene Tests. Auch eine Weitergabe von Steuer-Daten durch die Finanzämter sei im Gespräch.

Neue Höhe der Kostenerstattung noch unklar

Noch keine Entscheidung gibt es den Angaben zufolge über die Höhe der künftigen Kostenerstattung. Diese beträgt bisher 18 Euro pro Schnelltest. Der Sprecher wies darauf hin, dass Spahn hierzu einen Betrag von unter zehn Euro als künftige Richtgröße genannt habe.

Verlangt werden solle auch eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Gesundheitsämter über die ordnungsgemäße Arbeit von Testzentren. „Nur eine Online-Registrierung reicht nicht“, sagte der Sprecher.

Laut einem Bericht des Portals „Business Insider“ haben sich Bund und Länder konkret zunächst auf die Einsetzung einer Task Force verständigt, die Vorschläge für die Anpassung der Testverordnung machen soll. Für den künftigen Erstattungsbetrag pro Test wurde in dem Bericht der mögliche Wert von zwölf Euro genannt. Auch mit den Gemeinden soll es demnach zunächst weitere Gespräche geben.

Gegen einige Betreiber von Testzentren wird wegen betrügerischer Abrechnungen ermittelt. So wurden offensichtlich teilweise Kostenerstattungen für Tests gefordert, die gar nicht stattgefunden haben. Berichten zufolge fiel auch auf, dass teilweise ausschließlich negative Testergebnisse gemeldet wurden.

Seibert: Wo es Verdachtsfälle gebe, „muss dem nachgegangen werden“

Wo es Verdachtsfälle gebe, „muss dem nachgegangen werden“, sagte dazu Regierungssprecher Steffen Seibert. Von „kriminellen Machenschaften“ sprach der Sprecher des Gesundheitsressorts. Ein Sprecher des Justizministeriums wies darauf hin, dass es hier „um ganz erhebliche Straftaten“ gehe.

So könne gewerbsmäßiger Betrug mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden. Für die Ermittlungen seien aber die Staatsanwaltschaften der Länder zuständig.

Regierungssprecher: „Teststruktur hat mit dabei geholfen, die dritte Welle zu brechen“

Seibert sowie das Gesundheitsministerium betonten zugleich, dass die Teststrategie insgesamt ein Erfolg sei. Diese sei auch Voraussetzung für viele inzwischen wieder erfolgte Lockerungen, sagte Seibert. „Die Teststruktur hat mit dabei geholfen, die dritte Welle der Pandemie zu brechen“, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums. Dies habe „den Alltag in der Pandemie erleichtert“.

Der Sprecher betonte auch, dass es bei den Schnelltests viele seriöse Anbieter gebe. Wo es Beanstandungen gab, sei teilweise bereits reagiert und etwa die Schließung von Testzentren angeordnet worden. (afp)



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