Deutsche Cannabis-Legalisierung illegal? Warnung von UN-Drogenkontrollrat

Gegen die von der Ampelregierung geplante „kontrollierte Legalisierung“ von Cannabis wird vermehrt Kritik laut. Jetzt warnt auch der UN-Drogenkontrollrat vor der Cannabis-Freigabe. Schon seit Monaten protestiert die Union gegen das Vorhaben der Ampel, mit dem neuen Gesetz werde gegen internationales Recht verstoßen.
Ärztevertreter sorgen sich vor allem,  dass legal erworbenes Cannabis an unter 18-Jährige weitergegeben werden könnte. Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben elf Prozent der Jungen zwischen zwölf und 17 Jahren und acht Prozent der Mädchen schon einmal gekifft.
Der Drogenkontrollrat der UN warnt beim Cannabisgesetz vor einem Verstoß gegen internationale Übereinkommen.Foto: Fabian Sommer/dpa
Von 6. März 2024

Die Ampelregierung möchte das Cannabisgesetz neu aufstellen. Die Neuregelung sieht vor, den Bezug von Cannabis in begrenztem Umfang – maximal 25 Gramm pro Tag – über nicht kommerzielle Vereine zu ermöglichen. Außerdem sollen im Eigenanbau bis zu drei Pflanzen erlaubt sein. Die Ampelpläne werden kontrovers debattiert.

Jetzt wird auch internationale Kritik an der geplanten Gesetzesänderung laut. Der UN-Drogenkontrollrat (INCB) hat sich zu Wort gemeldet und die deutsche Regierung auf eine Unvereinbarkeit zwischen der geplanten Legalisierung von Cannabis und bestehenden internationalen Regelungen hingewiesen.

Das Gremium wies in seinem Jahresbericht darauf hin, dass der Gebrauch von Cannabis laut UN-Drogenübereinkommen von 1961 ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt werden darf, berichtet das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND). Ein weiteres UN-Übereinkommen von 1988 verfüge zudem, dass Anbau, Herstellung und Weitergabe der Droge für andere Zwecke gesetzlich verboten sein müssten.

Bundesregierung im Austausch mit UN-Drogenkontrollrat

Das Bundesgesundheitsministerium erklärte auf Anfrage von RND, dass das Cannabisgesetz intensiv mit den Verfassungsressorts in der Regierung abgestimmt worden sei, inklusive Austausch der Bundesregierung zum Thema mit dem UN-Drogenkontrollrat. Das Gesetz regele den Eigenanbau zum Eigenkonsum: „Nach Auffassung der Bundesregierung ist das mit internationalem Recht vereinbar.“

Der in Wien ansässige UN-Drogenkontrollrat INCB überwacht die Einhaltung der globalen Drogenübereinkommen. Das aus 13 Fachleuten bestehende Gremium plädiert in Bezug auf Cannabis dafür, dass Länder Besitz und Konsum der Droge entkriminalisieren, indem sie Aufklärung und Hilfe anstelle von Verurteilungen und Bestrafung setzen. Der UN-Drogenkontrollrat beharrt aus völkerrechtlichen Gründen auf der Unmöglichkeit einer Cannabis-Freigabe.

Unionsfraktionschefs: Cannabisgesetz verstößt gegen das Völkerrecht

In diese Richtung argumentiert die Union. Seit Monaten stellen sich CDU und CSU gegen die Ampelpläne zur Entkriminalisierung von Cannabis. Nach Ansicht deren Fraktionschefs verstößt die Legalisierung von Cannabis gegen das Völker- und gegen das Europarecht. „Das Völkerrecht gestattet den Gebrauch von Cannabis nur zu wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken in einem engen Sinne, nicht aber den kommerziellen Anbau und Handel“, heißt es im Entwurf einer Resolution von CDU und CSU:

Die UN-Drogenkontrollorgane bewerten eine umfassende Cannabis-Legalisierung wie von der Bundesregierung beabsichtigt in ständiger Entscheidungspraxis als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung.“

Da die Europäische Union seit 1988 Vertragspartei des zentralen UN-Übereinkommens zur Drogenbekämpfung sei, seien dessen Regelungen auch Teil des europäischen Rechts.

Ampel riskiert Vertragsverletzungsverfahren

Das deutsche Cannabisgesetz verstoße zudem gegen das sogenannte Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990 und den Rahmenbeschluss 2004/757/JI des Rates von 2004. Mit der Gesetzesänderung würde die Bundesregierung also „sehenden Auges“ gegen europäisches Recht verstoßen und damit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland provozieren.

Die Unionsspitze fordert ein Stopp des Gesetzes im Vermittlungsausschuss des Bundesrates. Nur so könne Schaden von den insbesondere jungen Menschen in Deutschland und ein offener Bruch von Völker- und Europarecht abgewendet werden. Damit ein entsprechender Ansehensverlust Deutschlands verhindert wird, appelliert die Unionsspitze final: „Der Bundespräsident muss einem solchen Gesetz seine Unterschrift verweigern.“



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