AfD-Parteitag: Wird die AfD-Unvereinbarkeitsliste abgeschafft?

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Ein Wahlplakat der AfD vom Mai 2019 aus Wörlitz.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times27. November 2019

Rund 250 rechtsextreme Parteien, Vereine und Organisationen stehen auf der sogenannten Unvereinbarkeitsliste der AfD. Aktive oder ehemalige Mitglieder der dort aufgeführten Gruppierungen dürfen aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht in die AfD aufgenommen werden.

Der Bundesvorstand bestätigte im vergangenen Mai in einem Beschluss die Gültigkeit der Liste. Auf dem AfD-Parteitag am Wochenende in Braunschweig werden Anträge behandelt, die Regelung wieder abzuschaffen.

Die rechtsextremen Parteien NPD, DVU, „Der III. Weg“ oder „Die Rechte“ sind auf der Liste ebenso vertreten wie die Organisationen „Combat 18“ und „Blood and Honour“, außerdem sogenannte Reichsbürger und die „Identitäre Bewegung Deutschland“.

Antrag kommt vom rechten Flügel

Die Abschaffung der Unvereinbarkeitsliste wurde wiederholt von Vertretern des rechten „Flügels“ um den Thüringer Landeschef Björn Höcke gefordert. Auf Grundlage der Liste strengt die Partei immer wieder Ausschlussverfahren an.

So wurde der Rauswurf der früheren schleswig-holsteinischen Landeschefin Doris zu Sayn-Wittgenstein mit ihren Aktivitäten für den auf der Liste genannten „Verein Gedächtnisstätte“ begründet.

Ein Antrag für den Parteitag, hinter dem der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Stefan Räpple steht, sieht vor, die Regelungen zur Unvereinbarkeitsliste aus der Bundessatzung zu streichen.

Sollte sich dieser Antrag nicht durchsetzen, wird in einem weiteren Antrag gefordert, zumindest die „Identitäre Bewegung“ aus der Liste zu streichen. Diese hatte der Verfassungsschutz erst im Juli als rechtsextrem eingestuft. (afp)

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