Die Pflicht zum Heizungstausch kommt – Wichtige Details zu Regelung und Förderung

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes will die Bundesregierung die Wärmewende. Der Bundestag hat das Gesetz aber längst noch nicht beschlossen. Was soll man dann einhalten? Welche Fördermittel stehen bereit? Eine Übersicht.
Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) nimmt an der Pressekonferenz zum Gebäudeenergiegesetz teil.
Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) auf einer Pressekonferenz zum Gebäudeenergiegesetz.Foto: Michael Kappeler/dpa
Von 23. April 2023

Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch, 19. April, weiterhin umstrittene Pläne zum Heizungstausch auf den Weg. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sprachen von einem großen Schritt.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) schrieb auf Twitter: „Der Einstieg in die Zukunft des Heizens ist geschafft.“ Die Parteien sind unzufrieden: Die FDP fordert Nachbesserungen, von Opposition und Verbänden kommt scharfe Kritik. Der Bundestag muss das Gesetz noch beschließen.

Geplant ist auch eine neue Förderung mit „Klimaboni“, um Hauseigentümer finanziell nicht zu überfordern. Im Folgenden informieren wir Sie über die wichtigsten Punkte.

Um was geht es?

Mit dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll ab Anfang 2024 jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Derzeit deckt die Verbrennung von fossilen Energieträgern noch mehr als 80 Prozent der Wärmenachfrage. In den Augen der Ampelkoalition mit Blick auf ihre Klimaziele zu viel.

Der Heizungstausch soll laut dem Gesetzentwurf ein „zentraler Schritt“ auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in Deutschland im Jahr 2045 sein. Dann sollen in Deutschland die Heizanlagen nicht mehr „klimaschädliche“ Gase ausstoßen, als sie auch wieder binden können.

Welche Heizsysteme dürfen Sie ab 2024 noch einbauen?

Habeck setzt primär auf den Einbau von Wärmepumpen. Der Gesetzentwurf erlaubt aber auch einen Anschluss an ein Wärmenetz oder eine Stromdirektheizung.

In wenigen Fällen darf der Hauseigentümer noch eine neue Biomasseheizung installieren, sofern diese mit einer Solaranlage für die Warmwasserbereitung (Solarthermie oder Photovoltaik) kombiniert ist. Darüber hinaus darf ein Hausbesitzer eine Wasserstoffheizung oder eine Gasheizung einbauen, wenn diese nachweislich erneuerbare Gase nutzen.

Der Außenteil einer Luft-Wärmepumpe. Die Bundesregierung hat die Novelle zum Gebäudeenergiegesetz vorgestellt. Foto: iStock

Was passiert mit alten Heizanlagen?

Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiter genutzt und auch repariert werden. Die neuen Regeln betreffen Fälle, in denen Eigentümer freiwillig oder unfreiwillig eine neue Heizung einbauen lassen, wie die F.A.Z. berichtet.

Falls die Heizung kaputtgeht und nicht mehr reparabel ist, soll es Übergangsfristen geben. Zwar steht schon heute im Gesetz, dass Hauseigentümer Kessel nach 30 Jahren erneuern müssen. Für Eigentümer, die seit 2002 in ihrem Haus leben, gibt es jedoch Ausnahmen, die zunächst bestehen bleiben sollen.

Spätestens bis zum Jahr 2045 soll laut der Regierung die Nutzung von fossilen Energieträgern beendet sein, danach müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien laufen.

Gibt es Sonderregeln?

Sonderregeln gibt es in Fällen, in denen die Heizung kaputtgeht. Das betrifft zum Beispiel Eigentümer von Häusern mit nicht mehr als sechs Wohnungen, die selber im Gebäude wohnen und älter als 80 Jahre sind. Sie müssen die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien nicht einhalten.

Nach dem 1. Januar 2024 sollen zwar weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden dürfen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sie müssen künftig grundsätzlich mindestens 65 Prozent grüne Gase wie Biomethan oder Öle aus erneuerbaren Rohstoffen beziehen.

Auch Gasheizungen, die heute noch Erdgas verbrennen und künftig reinen Wasserstoff nutzen können, sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das gilt nur, wenn der Gasnetzbetreiber einen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze hat und die Heizungen ab 2030 mindestens 50 Prozent Biomethan, Wasserstoff oder andere grüne Gase sowie ab 2035 mindestens 65 Prozent grünen oder blauen Wasserstoff aus einem Wasserstoffnetz nutzen.

Wie sieht die neue Förderung aus?

Die Bundesregierung plant ein Fördersystem. Unter bestimmten Voraussetzungen soll es einen „Klimabonus“ geben. „Zwischen Normalverdienern und Villenbesitzern wird kein Unterschied gemacht“, räumte Habeck ein. Eine Einkommensprüfung entfällt somit. Menschen, die Sozialtransfers bekommen, sollen von der ab kommendem Jahr geltenden Pflicht, dass jede neue Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren laufen muss, befreit sein.

Derzeit wird der Heizungsaustausch einem Papier aus der Bundesregierung zufolge je nach Technologie in Höhe von 10 bis zu 40 Prozent bezuschusst. Künftig soll es für den Heizungstausch eine Grundförderung geben. Das betrifft alle Bürger im selbst genutzten Wohneigentum. In der Grundförderung beträgt der neue Fördersatz dann einheitlich 30 Prozent des Kaufpreises der neuen Heizanlage.

Darüber hinaus soll es teilweise Zuschläge in Form von „Klimaboni“ von zusätzlich 10 bis 20 Prozent geben. So ist ein Klimabonus in Höhe von 20 Prozent zusätzlich zur Grundförderung für Menschen möglich, die einkommensabhängige Transferleistungen bekommen. Das sind etwa Empfänger von Wohngeld, Grundsicherung im Alter oder Kinderzuschlag.

Eigentümer, bei denen eine Austauschpflicht besteht, sollen einen weiteren Klimabonus von 10 Prozent bekommen. Dieser ist jedoch nur verfügbar, wenn Sie Ihre alte und ineffiziente Heizung bereits vor der Frist tauschen oder eine Heizung mit höherem Anteil Erneuerbarer einbauen.

Gerade um die anfänglich hohen Kosten aufzufangen, beschloss die Bundesregierung die neuen Fördermaßnahmen. Hinzu kommen mögliche Kredite bei der KfW. Dafür stehen zinsgünstige Kredite bis zu 60.000 Euro zum Angebot, wie „Blackout News“ berichtet. Das Kreditprogramm können alle Bürger in Anspruch nehmen. Auch steuerliche Abschreibungen sind weiterhin möglich. Selbstnutzende Eigentümer können so 20 Prozent ihrer Investitionskosten direkt von der Einkommensteuerlast abziehen. Derzeit berät die Koalition über Erweiterungsoptionen.

Wie sieht es mit der Finanzierung aus?

Der Bund rechnet in der aktuellen Legislaturperiode für die Förderprogramme mit Ausgaben in Höhe von fünf bis zehn Milliarden Euro. Das berichtet „Business Insider“ unter Berufung auf unterrichtete Kreise. Klare Summen werden jedoch auch hinter den Kulissen nicht genannt. Zu unsicher sei, wie viele Bürger wie viele Förderungen beantragen würden.

Die Finanzierung der Förderprogramme soll aus dem Klima- und Transformationsfonds erfolgen, der hauptsächlich aus Einnahmen des Europäischen Emissionshandelssystems gespeist wird. „Die Finanzierung ist gesichert“, sagte Habeck am Mittwoch. Tatsächlich hatte Deutschland durch den Verkauf von Kohlendioxid-Verschmutzungsrechten 2022 rund 13,2 Milliarden Euro eingenommen.

Welche Bußgelder drohen?

Wer im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes gegen die Vorgaben verstößt, soll von einem Bußgeld noch verschont bleiben. Danach sind einmalig 5.000 Euro vorgesehen. Dies heiße aber nicht, dass man sich von der Erneuerbaren-Pflicht freikaufen könne, betont die Regierung. Die Pflicht bleibe weiter bestehen. Hartnäckigen Verweigerern droht ein Zwangsgeld.

Gibt es eine Härtefallklausel?

Die Ampelkoalition will die bereits im Gesetz stehende Härtefallklausel erweitern. Wenn der Ertrag der Heizungsumstellung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den notwendigen Investitionen steht, sollen Eigentümer bei der zuständigen Behörde vor Ort eine Befreiung beantragen können. Richtwerte, wann ein Härtefall vorliegt, gibt es aber nicht, es handelt sich um Einzelfallentscheidungen.

Warum gibt es Vorbehalte?

Die Union warf der Ampelkoalition eine Wärmewende mit „Brechstange“ vor, der viele Menschen finanziell zu überfordern drohe. Außerdem könne niemand sagen, woher die Handwerker für den Einbau klimafreundlicher Heizungen kommen sollten.

Offen ist die Frage, wie mögliche steigende Gasnetzgebühren zu verhindern sind. Wenn viele Menschen bald auf eine Wärmepumpe umsteigen, drohen die Gebühren für die anderen zu steigen.

Finanzminister und FDP-Chef Christian Lindner forderte in einer Protokollerklärung zum Kabinettsbeschluss eine „praxistaugliche und finanzierbare“ Umsetzung des Grundsatzes der Technologieoffenheit. Gerade beim Ausbau von Wärmenetzen und bei der Zukunftstechnologie Wasserstoff müssten die Entscheidungsträger auf angemessene Übergangsfristen achten.

Der FDP-Energiepolitiker Michael Kruse sagte, die FDP werde einem „Massentausch von Heizungen“ durch die starre Umstellung auf Wasserstoff im Jahr 2035 nicht zustimmen.

Der Stadtwerkeverband VKU kritisierte, die vollständige Umstellung des Verteilnetzes auf Wasserstoff und grüne Gase werde statt im Jahr 2045 bereits im Jahr 2035 gefordert. „Die Zeit für die Umstellung ist viel zu knapp.“ Der VKU betonte zudem die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung.

(Mit Material der Agenturen)



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