Diesel-Fahrverbot wirkungslos? Regierung hat keine Kenntnis über Umsetzung des Gesetzes

Die Bundesregierung hat offenbar keine Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen das neue Diesel-Gesetz zur Vermeidung von Fahrverboten beigetragen hat - bisher ist kein Fall bekannt. Doch auch wenn das Gesetz nicht konsequent umgesetzt wird, der wirtschaftliche Schaden für den Diesel-Besitzer bleibt vorerst bestehen.
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Dieselkrise in Deutschland.Foto: iStock
Epoch Times20. Juni 2019

Ein Gesetz zur Eindämmung von Diesel-Fahrverboten in Deutschland ist bisher offensichtlich komplett wirkungslos. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die der „Tagesspiegel“ berichtet. „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor“, heißt es in der Regierungsantwort auf die Frage, wie viele Städte die Änderungen bisher nutzen.

Der Parlamentarische Umwelt-Staatssekretär Florian Pronold (SPD) teilte zudem mit, die Regierung habe keine Kenntnis, in wie vielen Fällen das neue Gesetz zur Vermeidung von Fahrverboten beigetragen hat – bisher ist kein Fall bekannt.

Im Zuge der Debatten um Diesel-Fahrverbote hatte die Große Koalition versucht, mit der im November 2018 beschlossenen Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes der gerichtlichen Anordnung von Fahrverboten entgegenzuwirken – und so versucht, den Ärger vieler Pendler zu mäßigen.

Konkret ging es der Bundesregierung darum, dass in Städten, in denen der Stickoxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm nur geringfügig überschritten wird, Fahrverbote als unverhältnismäßig eingestuft werden dürfen.

Juristische Zweifel

Für den Jahresmittelwert von 40 bis 50 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft wurde eine Toleranzgrenze eingezogen. Aber es gibt massive juristische Zweifel, ob die Bundesregierung durch das Gesetz einfach verbindliche EU-Grenzwerte aufweichen darf. Im März hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geurteilt, dass der Luftreinhalteplan der baden-württembergischen Stadt Reutlingen so geändert werden müsse, dass dieser auch Fahrverbote als Option enthält – und dass dabei das verbindliche Ziel eines Grenzwerts von 40 Mikrogramm nicht durch die Neuregelung im Bundes-Immissionsschutzgesetz relativiert werden dürfe. Das reformierte Bundes-Immissionsschutzgesetz verstoße gegen zwingende Vorgaben des Europäischen Unionsrechts.

Zu dem Urteil teile man die Auffassung nicht, schreibt Pronold in der Regierungsantwort. Die Änderung sei weiterhin als geltendes Recht sowohl von den Gerichten als auch von den zuständigen Behörden im Vollzug anzuwenden.

Bettina Hoffmann, Sprecherin für Umweltpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, sagte, das Gesetz sei eine „Nebelkerze“. Faktisch stifte es nur Verwirrung, „weil die Bundesregierung fälschlicherweise suggeriert, Fahrverbote per Gesetz verhindern zu können“, so die Grünen-Politikerin weiter. „Statt das europäische Recht auszuhöhlen, sollte die Bundesregierung besser bei der Hardware-Nachrüstung aufs Tempo drücken“, sagte der Grünen-Verkehrsexperte Stephan Kühn dem „Tagesspiegel“. Dieselautos sorgten für fast drei Viertel der Stickoxid-Belastung im Straßenverkehr. (dts)



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