Freiheitsrechtler halten Ausgangssperre für verfassungswidrig und reichen Beschwerde ein

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hält die nächtlichen Ausgangssperren in der neuen „Bundesnotbremse“ für verfassungswidrig und reicht eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Der Verein beklagt: Derart weitreichende Eingriffe in Grundrechte seien nicht verhältnismäßig.
Titelbild
Leere Straße nach 21 Uhr in der Nähe des Kölner Doms, 24. April 2021.Foto: Andreas Rentz/Getty Images
Von 27. April 2021

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hält das Corona-Notbremsegesetz „hinsichtlich der nächtlichen Ausgangssperre verfassungsrechtlich unzulässig“, heißt es in einer Pressemitteilung des Vereins.

Der Verein hat gemeinsam mit zwölf Beschwerdeführern, darunter Politiker und Abgeordnete des Deutschen Bundestages und des Abgeordnetenhauses Berlin, Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und SPD die Aufhebung der Maßnahme verlangt und am 24. April eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

„Unser Verfahren greift nicht das ganze ‚Notbremsegesetz‘ an“, so die Pressesprecherin von GFF, Daniela Turß, „sondern geht gezielt gegen die verfassungswidrige Ausgangssperre vor“.

Das Verfahren sei vielmehr „als konstruktive Verfassungsbeschwerde“ zu verstehen und das Ziel sei nicht, die „geplanten Maßnahmen zu kritisieren“ – dem Verein gehe es um „eine wirksame Pandemiebekämpfung“.

Gutachten beklagt verfassungswidrige Ausgestaltung der Ausgangssperre

Die GFF kritisierte vor allem eine fehlende Ausgewogenheit in den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung. Seit einem Jahr verhängten Bund und Länder massive Grundrechtseingriffe im Privaten, aber kaum effektive Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen in der Arbeitswelt, teilte der Verein mit.

Der Beschwerde liegt ein Gutachten vor, das die Verfassungswidrigkeit der Ausgangssperre belegt. Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Anna Katharina Mangold von der Europa-Universität Flensburg schreibt in ihrer Ausführung, dass die nächtliche Ausgangssperre „das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das Ehe- und Familiengrundrecht, die Berufsfreiheit und das Eigentumsgrundrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit“ verletze. Daher bedürfe sie einer Rechtfertigung.

„Wir klagen nicht gegen Ausgangssperren im Grundsatz, sondern gegen deren verfassungswidrige Ausgestaltung“, stellt sie klar.  

Seit Monaten belasteten „die Einschnitte den Privatbereich stärker als zum Beispiel Industrie, große Unternehmen oder die Verwaltung“. Während das Privatleben „höchst invasiv“ reguliert sei, gebe es kaum Regulierungen beim Arbeitsleben. Letztere wäre aber weniger invasiv und dabei voraussichtlich ungleich effektiver.

Eine Ausgangssperre wäre ihrer Meinung nach für kurze Zeit als Teil eines „höchst effektiven Gesamtkonzepts“ durchaus denkbar, sagte Mangold. Dabei müsste es aber darum gehen, die Inzidenz massiv nach unten zu bringen.

„Durch das Ziel einer dauerhaften Kontrolle der Pandemie würde der eigentliche Lockdown zudem nach überschaubarer Zeit enden, was beim aktuell geplanten Jojo-Lockdown gerade nicht zu erwarten steht“, schreibt sie in ihrem Gutachten. Das gegenwärtige Konzept verfolge lediglich das Ziel, die Inzidenz für wenige Tage unter 100 zu drücken.

Zahlreiche Eilanträge in Karlsruhe eingegangen

Zum Start der sogenannten Bundesnotbremse sind beim Bundesverfassungsgericht zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden eingegangen. Allein am Donnerstag und Freitag wurden rund zwei Dutzend Verfahren registriert, die sich gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz richteten.

Es gehen laufend mehr ein, sagte ein Gerichtssprecher in Karlsruhe auf Anfrage von „Nordkurier“. Der überwiegende Teil der Klagen richtet sich demnach gegen das gesamte Maßnahmenpaket. 

Neben der Verfassungsbeschwerde hat die GFF auch einen Eilantrag eingereicht, um die Ausgangssperren einstweilen außer Kraft zu setzen. Das Aktenzeichen des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht lautet 1 BvR 805/21.

(Mit Material von afp)



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