Gauland: Das Recht eines potentiellen Terroristen wird höher eingestuft als die Sicherheit der eigenen Bürger

Alexander Gauland ist fassungslos: Deutschland mache sich weltweit lächerlich und droht "endgültig zum Ruheraum und Paradies für islamistische Gefährder zu werden" – Stimmen aus der Politik zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Rückholung des ehemaligen Leibwächters von Osama bin Laden nach Deutschland.
Epoch Times15. Juli 2018

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Rückholung des ehemaligen Leibwächters von Osama bin Laden, Sami A., nach Deutschland, teilt der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Alexander Gauland, mit:

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, dass der von den deutschen Behörden als Gefährder eingestufte ehemalige Leibwächter Osama bin Ladens, Sami A., nach Deutschland zurückgeholt werden muss, macht mich fassungslos. Durch diese Entscheidung macht sich Deutschland in der ganzen Welt lächerlich. Deutschland droht damit endgültig zum Ruheraum und Paradies für islamistische Gefährder zu werden.

Es darf nicht sein, dass das Recht eines potentiellen Terroristen, dem die Sicherheitsbehörden jederzeit schwere Straftaten zutrauen, höher eingestuft wird als die Sicherheit der eigenen Bürger.

Ich fürchte, dass durch diese völlig unverständliche Entscheidung das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat schweren Schaden nimmt. Es besteht die Gefahr, dass deutsche Gerichte durch solche Entscheidungen zum Totengräber des Rechtsstaats werden.“

Für Abschiebungen sind die Bundesländer zuständig – doch Berlin machte Druck

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wollte verhindern, dass der Tunesier abgeschoben wird und sieht sich wegen der raschen Ausreise übergangen: Der Sprecher Wolfgang Thewes sagte:

„Hier entsteht der Eindruck, dass der Rechtsstaat vorgeführt worden ist. Das Gericht hat gesagt, dass entgegen der Ansicht des Bundesamtes die Verhältnisse in Tunesien noch nicht so sich entwickelt haben, dass man eine Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung des Antragsstellers ausschließen kann.“

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes legte nun das nordrhein-westfälische Ministerium für Flüchtlinge zusammen mit der Ausländerbehörde Bochum Beschwerde ein. Sami A. soll ihrer Meinung nach in Tunesien bleiben.

Für die Abschiebung sind die Bundesländer zuständig, in dem Fall Nordrhein-Westfalen.

Aus Berlin kommt auch anderer Wind

Angela Merkel erklärte Ende Juni: „Wenn ein so schreckliches, erschütterndes Ereignis wie der Mord an Susanna passiert und sich hinterher ergibt, dass Verwaltungsgerichtsverfahren über lange Zeit nicht stattgefunden haben, dann können wir uns mit einem solchen Zustand nicht abfinden – genauso wenig wie mit dem Zustand, dass sich Leibwächter von bin Laden über Jahre hier in Deutschland aufhalten, meine Damen und Herren. “ (Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkelam 28. Juni 2018)

Horst Seehofer (Ende Juni): „Mein Ziel ist es, die Abschiebung zu erreichen. Auch in den diesem Fall: Leibwächter Bin Laden.“

Berivan Aymaz, flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen fragt: Wurde NRW unter Druck gesetzt, um Sami A. loszuwerden?

Von der SPD äußerte sich Serdar Yüksel im ZDF:

„Sami A.s Abschiebung war längst überfällig gewesen. Es handelt sich bei ihm um einen islamistischen Gefährder. Der Leibwächter von Osama bin Laden, der hier auch agiert hat. Er steht für Radikalisierung von vielen Jugendlichen in Bochum und Umgebung. Deswegen bin ich froh, dass die Abschiebung vollzogen ist.“

 



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