Honeckers Nachfolger: Wählt nicht die AfD – Letzter DDR- und SED-Chef Krenz äußert sich in Berlin

Er führte die Jugendorganisationen der SED-Diktatur und arbeitete sich später zu Honeckers Stellvertreter hoch. Am Ende der DDR war er noch wenige Monate an der Spitze des sozialistischen Unrechtsstaates.
Titelbild
Egon Krenz, der letzte kommunistische Herrscher der DDR, sitzt in einem Auto, als er am 18. Dezember 2003 nach fast vier Jahren Gefängnis wegen seiner Rolle in der Shoot-to-Cill-Politik des Staates gegen Menschen, die in den Westen fliehen wollten, frei ging.Foto: MICHAEL KAPPELER/AFP/Getty Images
Epoch Times13. Juli 2019

Im Rahmen seiner Buchvorstellung in Berlin sagte der ehemalige DDR-Staatsratsvorsitzende und SED-Chef Egon Krenz, Nachfolger des sozialistischen Führers und Diktators Erich Honecker:

Ich stehe auf dem Standpunkt, es gibt trotz aller Kränkungen nicht einen Grund, AfD zu wählen.“

(Egon Krenz, DDR- und SED-Chef)

Egon Krenz trat am 17. Oktober 1989 die Nachfolge von Erich Honecker an und hatte den obersten Partei- und Staatsposten bis zum 6. Dezember 1989 inne.

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Die Karriere des Egon Krenz im SED-System war steil: 1961 Sekretär des Zentralrats der FDJ für Unis und Hochschulen, Studium an der Parteihochschule in Moskau, FDJ-Zentralrats-Sekretär für Agitation und Propaganda (ab 1967), ab 1971 zusätzlich Chef der Kinderorganisation „Thälmann-Pioniere“ (4. bis 7. Schuljahr), ab 1973 Mitglied des Zentralkomittees der SED, ab 1981 Mitglied des Staatsrats der DDR, ab 1983 Politbüromitglied und Sekretär des Zentralkomittees der SED für Sicherheit und Jugend, ab 1984 Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrats und DDR-Führers Erich Honecker.

Auch angesichts der blutigen Niederschlagung der Studentenproteste in einem Massaker 1989 auf dem Platz des Himmlichen Friedens in Peking zeigte Krenz seine harte Linie: es sei „… etwas getan worden, um die Ordnung wiederherzustellen“.

Der ehemals mächtige Boss der DDR-Jugendorganisation FDJ (1974 – 1983) wurde 1997 wegen Totschlags im Mauerschützenprozess zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Existenz des Schießbefehls für die Stasi-Einheiten unter den Grenztruppen leugnete Krenz bis zuletzt.

Wie die „Zeit“ 2007 unter dem Titel „Mörderischer SED-Staat“ schrieb, wurde die betreffende Dienstanweisung in den Stasi-Unterlagen von 1973 gefunden:

Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen.“

(sm)



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