Innenministerium bekräftigt Pläne für verschärfte Asylgesetzgebung

"Es ist unheimlich mühsam und schwierig, ausreisepflichtige Personen abzuschieben, die sich zuvor nicht in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam befunden haben", sagte Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU). Daher sollten die rechtlichen Grundlagen verändert werden.
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BundesinnenministeriumFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times6. Januar 2019

Das Bundesinnenministerium hat sein Vorhaben bekräftigt, die Gesetzgebung zu verschärfen, um straffällig gewordene Migranten leichter abschieben zu können. „Die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt: Es ist unheimlich mühsam und schwierig, ausreisepflichtige Personen abzuschieben, die sich zuvor nicht in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam befunden haben“, sagte Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) der „Welt“.

Deshalb müssen die rechtlichen Grundlagen erleichtert werden, Ausreisepflichtige in Ausreisegewahrsam oder Abschiebehaft zu nehmen.“

Mayer sagte, dass sich zwar allein aus den „zugegebenermaßen äußerst verwerflichen und nicht akzeptablen Gewaltexzessen in Amberg“ kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergebe.

„Aber die Vorfälle unterstrichen einmal mehr, dass der klare Kurs des Bundesinnenministers vollkommen richtig ist, in den kommenden Wochen einen Vorschlag vorzulegen für die Behebung von gesetzlichen Defiziten, um zukünftig insbesondere Schwerst- und Intensivstraftäter effektiver und schneller abzuschieben.“

Nach dem Prügelangriff von vier Asylbewerbern auf Passanten im bayerischen Amberg hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angekündigt, Vorschläge für eine Verschärfung der Gesetze zu prüfen. Dazu wolle er den Koalitionspartnern noch im Januar Vorschläge unterbreiten.

Die CSU-Landesgruppe verabschiedete am Freitag bei ihrer Klausurtagung im Kloster Seeon einen Beschluss, in dem es heißt: „Um konsequent abzuschrecken und Straftäter leichter ausweisen und abschieben zu können, fordern wir, dass bereits bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten der Entzug des Schutzstatus möglich wird.“ (dts)



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