Union knickt vor Forderung der Grünen ein: Begriff „Rasse“ wird aus Grundgesetz gestrichen

Im Juni zeigten sich die Abgeordneten der Union noch weitestgehend skeptisch und ablehnend gegenüber der Forderung der Grünen, den Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz zu streichen. Nun haben Merkel, Seehofer und Scholz den Beschluss gefasst.
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Artikel 3 des Grundgesetzes über Gleichheit vor dem Gesetz.Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times21. Oktober 2020

Die Bundesregierung will den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz streichen. Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Montagabend mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vereinbart. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) soll mit Seehofer einen Gesetzentwurf erarbeiten, heißt es in der „Süddeutschen Zeitung“.

Niemand dürfe wegen seiner „Rasse“ benachteiligt werden, heißt es im Grundgesetz. Die Grünen forderten deshalb im Juni 2020, den Begriff zu streichen – weil er dem Geiste der Verfassung widerspreche. Grünen-Chef Robert Habeck und die grüne Vizepräsidentin des Schleswig-Holsteiner Landtags, Aminata Touré, hatten zur Begründung ihrer Forderung in der „Tageszeitung“ erklärt: „Es ist Zeit, dass wir Rassismus verlernen.“ Der Begriff manifestiere eine Unterteilung von Menschen in Kategorien, die Anspruch und Geist des Grundgesetzes widersprächen. „Es gibt eben keine „Rassen“. Es gibt Menschen.“

CDU/CSU eingeknickt

In der Union traf die Grünen-Forderung noch im Juni auf Skepsis und Ablehnung.

Eine solche Streichung sei „eher Symbolpolitik und bringt uns in der Sache keinen Schritt weiter“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.

Die Vorsitzende des Innenausschusses, Andrea Lindholz (CSU), sagte, sie halte die Forderung für „eine eher hilflose Scheindebatte“. Eine Streichung des Begriffs könne zudem die Rechtsprechung erschweren, argumentierte sie. „Ohne einen entsprechenden Rechtsbegriff, der auch völkerrechtlich verankert ist, könnte Rassismus juristisch noch schwieriger zu greifen sein.“

Union-Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU) sagte der Zeitung, im Kampf gegen Rassismus werde uns „die sprachliche Überarbeitung“ des Grundgesetzes „nicht voranbringen“. Das Grundgesetz sei „sprachlich nicht so formuliert, wie wir das heute tun würden, weil unsere Verfassung ein historisches Dokument ist“. Das Verbot einer „rassistischen Ungleichbehandlung von Menschen“ sei aber „im Jahr 2020 genauso aktuell wie 1949“. Eine „Aktualisierung ist nicht notwendig“.

Verfassungsgerichtspräsident gegen Streichung des Wortes „Rasse“

Auch der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, sieht eine Streichung des Wortes „Rasse“ aus dem Grundgesetz skeptisch. „In dieser Diskussion muss eines klar sein: Das Grundgesetz war von Anfang an ein Gegenpol zur Rassenideologie des NS-Regimes und dessen Tyrannei“, sagte Harbarth dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Von Beginn an steht das Grundgesetz daher Rassismus entgegen.“

Zur Entscheidung, ob der Begriff textlich angepasst werden soll, sei zwar die Politik berufen, betonte der oberste Verfassungsrichter, „dabei muss sie aber berücksichtigen, dass der Begriff der Rasse auch in internationalen Abkommen verwendet wird, an die Deutschland gebunden ist“, so Harbarth.

Widmann-Mauz fordert Einrichtung einer bundesweiten Beratungsstelle für Rassismus-Opfer

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), hat die Einrichtung einer bundesweiten Beratungsstelle für Rassismus-Opfer gefordert. Es sei richtig, die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden in der Verfolgung von Rassismus und Rechtsextremismus auszuweiten und sich wissenschaftlich mit Rassismus auseinanderzusetzen, sagte Widmann-Mauz dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Das reiche aber nicht.

„Opfer von Rassismus brauchen schnelle Hilfe, und die Perspektive der Betroffenen muss stärker einbezogen werden. Um im Kampf gegen Rassismus wirklich voranzukommen, brauchen wir ein Kompetenzzentrum, das erste Anlaufstelle für Betroffene ist und zugleich mit einem Rassismus-Barometer ein ehrliches Lagebild schafft.“ Das sei eine notwendige Voraussetzung für gezieltes und nachhaltiges Handeln, so die CDU-Politikerin.

Nötig sei außerdem ein Partizipationsrat, „der die Vielfalt unserer Gesellschaft abbildet und die Bundesregierung zu konkreten Maßnahmen berät“. Damit schloss sich Widmann-Mauz der Forderung von Migrantenverbänden an.

Der Partizipationsrat soll nach ihren Vorstellungen aus Vertretern der Zivilgesellschaft (insbesondere Migrantenvertretern) und Wissenschaft zusammengesetzt sein und die Bundesregierung zu konkreten Maßnahmen beraten.

Ausdrücklich begrüßte die Christdemokratin die Entscheidung der Bundesregierung, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen. „Dass der Begriff `Rasse` im Grundgesetz ersetzt wird, ist ein wichtiger Schritt, denn Sprache prägt unser Denken und Handeln.“

Widmann-Mauz begrüßt Polizei-Studie

Positiv bewertete Widmann-Mauz den Kompromiss im Streit um eine Polizei-Studie. „Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Rassismus, auch in der Polizei ist für eine sachliche Diskussion unumgänglich“, sagte die Integrationsbeauftragte. Dabei müsse der Polizeialltag genauso beleuchtet werden wie die Wahrnehmung in der Bevölkerung. „Hier darf es keine Pauschalverurteilungen und keine Tabus geben. Deshalb begrüße ich es sehr, dass der Innenminister einer solchen Studie jetzt zugestimmt hat.

Im Juni forderten Habeck und Touré, bei der Polizei sollte es Schulungen geben, es sollten Beschwerdestellen und die Stelle eines unabhängigen Polizeibeauftragten eingerichtet oder geschaffen werden. Zudem müssten alle Fälle von Polizeigewalt aufgeklärt werden. (dts/nmc)



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