Mildes Lina E.-Urteil: Bundesanwaltschaft geht in Revision – Verteidigung auch

Die Urteile des OLG Dresden im Prozess gegen die Linksextremistin Lina E. und ihre Mitangeklagten sollen überprüft werden. So wollen es die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidiger der Angeklagten – allerdings aus verschiedenen Motiven.
Titelbild
Antifa-Straßenkämpfer werfen Flaschen und Pflastersteine gegen die Leipziger Polizei am 3. Juni 2023 – wenige Tage nach dem Urteil gegen Lina E. und weitere Angeklagte in Dresden.Foto: Jens Schlueter / AFP via Getty Images
Von 12. Juni 2023

Weil das Urteil im Prozess um die Linksextremistin Lina E. und weitere Mitangeklagte offenbar zu milde ausfiel, geht nun die Bundesanwaltschaft in Revision. Aus Sicht der Verteidigung war es zu hart. Sie forderte Freispruch. Daher gehen auch die Verteidiger aller Angeklagten in Revision. Mit der Kritik an einem zu milden Urteil steht die Bundesanwaltschaft nicht allein da.

Doch auch die Verteidiger haben zahlreiche Sympathisanten, die mit Krawallen und Straßenschlachten in Leipzig gegen die Polizei darauf aufmerksam machen wollten, dass das Urteil viel zu hart ausgefallen sei. Mit Feuer und Steinen wurde die Polizei derart bekämpft, dass die Ereignisse sogar im Ausland, etwa in der Schweiz, wahrgenommen wurden.

Dabei war Lina E. noch am Tag des Urteils von Richter Hans Schlüter-Staats zur Haftverschonung nach Hause geschickt worden, unter anderem weil die Studentin bereits 30 Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte. Sie sollte erst nach Inkrafttreten des Urteils wieder in Haft kommen. Die Haftverschonung sollte bis zum Inkrafttreten des Urteils gelten. Auch die anderen Angeklagten waren auf freiem Fuß geblieben.

Ein Urteil nach fast 100 Verhandlungstagen

Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte am 31. Mai nach fast 100 Verhandlungstagen eine Gruppe Linksextremisten zu mehrjährigen Haftstrafen. Der bundesweit großes Aufsehen erregende Prozess gegen Teile der auch als „Hammerbande“ bekannten linksradikalen Zelle um die Leipziger Studentin Lina E. fand vor der Staatsschutzkammer des Gerichts statt.

„Geeint durch linksextremistische Überzeugungen und einen militanten Antifaschismus hatte sich spätestens Anfang des Jahres 2018 eine auf die Begehung entsprechender Straftaten gerichtete Personenvereinigung gebildet, in der die Angeklagte Lina E. und der flüchtige Johann G. eine herausgehobene Rolle einnahmen“, schreibt das OLG Dresden in einer Stellungnahme. Die Gruppe habe sich zum Ziel gemacht, „von ihr als Rechtsextremisten eingestufte Personen körperlich anzugreifen und erheblich zu verletzen“.

Dem Gericht zufolge habe die Gruppe „detailliert und langfristig“ Angriffe auf Personen in deren privatem Umfeld geplant oder ihnen aufgelauert, als diese von Veranstaltungen kamen. Demnach sollten „die Angegriffenen wie auch andere Angehörige der ‚rechten Szene‘ von der Fortsetzung ihres Handelns“ abgehalten werden.

Mehrere Überfälle werden aufgelistet, unter anderem auf einen Bauarbeiter im Januar 2019 in Leipzig-Connewitz, einem Zentrum der linksradikalen Szene in der Messestadt. Der Arbeiter wurde bei Kanal- und Rohrreinigungsarbeiten angegriffen. Laut Gericht trug er „eine Strickmütze eines in ‚rechten Kreisen‘ beliebten Modelabels“. Lina E. habe dabei einen Arbeitskollegen des Mannes mit einem großen Reizstoffsprühgerät in Schach gehalten, während „mindestens vier Angreifer den Arbeiter so zusammen(schlugen), dass dieser zeitweise das Bewusstsein verlor“. Nach Angaben des Gerichts trug das Opfer mehrere Platzwunden am Kopf sowie Splitterbrüche am Jochbein und andere schwere Verletzungen davon. Ihm musste später eine Metallplatte eingesetzt werden. „Von der grundsätzlich notwendigen Entfernung der Platte wurde abgesehen, weil der Geschädigte möglicherweise erblinden würde.“

Das Urteil gegen Lina E. fiel deutlich milder aus, als die von der Bundesanwaltschaft geforderten acht Jahre, wie die Epoch Times bereits berichtete.

  • Lina E., fünf Jahre und drei Monate – wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, mehrfacher gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Diebstahl und Nötigung
  • Lennart A., drei Jahre – wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, mehrfacher gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Urkundenfälschung
  • Jannis R., zwei Jahre und fünf Monate – wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung und mehrfacher gefährlicher Körperverletzung“
  • Jonathan Philipp M., drei Jahre und zwei Monate – wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, mehrfacher gefährlicher Körperverletzung und Beihilfe zu mehrfacher Körperverletzung sowie zur Sachbeschädigung

Für die einen zu hart, für die anderen zu milde

Für die Verteidigung waren die Urteile immer noch zu hart. Man wünschte sich Freisprüche und warf dem Gericht Voreingenommenheit und der Bundesanwaltschaft unterschiedliche Maßstäbe bei der Verurteilung rechter und linker Straftäter vor.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, kritisierte die vorläufige Freilassung der verurteilten Linksextremistin Lina E. durch das Oberlandesgericht Dresden und verwies auf die Krawalle danach: „Die brutalen Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten erschüttern mich“, sagte Kopelke dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

„Organisiert, geplant und mit absoluter Brutalität wurden der Rechtsstaat und unsere Polizei gezielt angegriffen – natürlich wie üblich aus Kundgebungen und Versammlungen heraus. Und die Verurteilte Lina E. ist gegen Meldeauflagen frei. Das löst absolutes Kopfschütteln bei uns Polizisten aus.“

Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident und Vorsitzende der Werteunion, Hans-Georg Maaßen, kommentierte das Urteil auf Twitter: „Fünf Jahre Haft ist sehr milde für das, was diese Frau und ihre Kollegen getan haben.“

Maaßen kritisiert zudem die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen „Tagesschau“ im Fall Lina E. und schreibt, dass die Studentin „heute als Chefin der hochgewaltätigen Hammerbande zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt“ worden sei, die „Tagesschau allerdings spricht weiter von einer ‚mutmaßlichen Linksextremistin‘, glorifiziert die europaweite Solidarität für die Verbrecherin und ihre Kollegen“.

Der Jurist erinnerte an die Brutalität der Gruppe: „Kein Wort darüber, dass diese Leute Menschen bewusst mit Hämmern zu Krüppeln geschlagen haben.“ Und die „Tagesschau“? Für das ARD-Format „werden die Opfer dieser Antifa-Gruppe einfach pauschal als ‚Rechte‘ (man beachte, kein ‚mutmaßlich‘) abgetan und sind damit keiner weiteren Erwähnung wert“, so Maaßen, der die ARD-Berichterstattung verlinkte.

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